Welche Fläche eines Hauses nehme ich als Grundlage für die Berechnung des Kostenanteils für das Arbeitszimmer, die Nutz- oder Wohnfläche ? Welche Flächen gehören dann dazu, auch Treppen und Dielen ?
Vielen Dank.
Welche Fläche eines Hauses nehme ich als Grundlage für die Berechnung des Kostenanteils für das Arbeitszimmer, die Nutz- oder Wohnfläche ? Welche Flächen gehören dann dazu, auch Treppen und Dielen ?
Vielen Dank.
Hallo @moneymaker,
wie wäre es mit folgender Quelle von steuernetz.de.
Da die Fragestellung weitere offene Punkte hat, verweise ich direkt auf obige Quelle.
Ist es rechtens, dass das Finanzamt in der Steuererklärung das Arbeitszimmer nur zur Hälfte anrechnet, weil der Lebensgefährte mit in der Wohnung lebt, das Arbeitszimmer aber nicht nutzt?
Hallo Suse,
eigentlich ist es so, dass derjenige das Arbeitszimmer absetzen kann, der es nutzt. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wenn die gegeben sind, können Sie den Höchstbetrag ausschöpfen. Der Höchstbetrag gilt allerdings objektbezogen. Auch wenn zwei Leute das Zimmer nutzen, gilt der gleiche Höchstebetrag wie für eine Person. Anscheind geht das FA davon aus, das dies bei Ihnen der Fall ist, deswegen die Hälfte. Aber die andere Hälfte müsse dann irgendwo bei Ihrem Partner auftauchen.
Haben Sie beim Finanzamt mal nachgefragt? Vielleicht können Sie die Situation schon telefonisch aufklären, bzw. sich erklären lassen, wie diese Rechnung zustande kommt.
Vielleicht finden Sie auch noch einen Hinweis in unserem Ratgeber, der Ihnen bei der Argumentation hilft: http://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/
Viel Erfolg! Gruß, Andrea
Hallo,
ich habe in meinem Eigenheim ein Zimmer, welches ich als Arbeitszimmer nutze.
Das Haus wird noch abbezahlt.
Wie ermittelt man nun die Kosten für das Arbeitszimmer bzw. welche Kosten kann ich ansetzen und kann ich auch jetzt noch, Rückwirkend, Kosten für die letzten Jahre (2011 / 2012 / 2013) geltend machen?
P.S. ich arbeite als selbstständiger
Hallo immobirk,
der Artikel zum Thema beantwortet erste Fragen:
Hallo Franziska,
danke. Dort habe ich mich schon durchgelesen.
Aber wie erfolgt die genaue Berechnung der Kosten. Nehme ich die Gesamtkosten, teile diese durch die Gesamtwohnfläche und nehme es dann mal die m² meines Arbeitszimmers?
Würde ich zumindest so ansetzen, außer es spricht etwas Entscheidendes dagegen, das die Kosten beeinflusst (z. B. Dachschrägen oder Wintergarten o. ä.).
Mein Büro befindet sich im Dachgeschoss mit Schrägen.
Hat man dadurch weniger oder mehr Verbrauch? Ggf. muss man dann hinzu- oder wegrechnen.
Die m² des Arbeitszimmers ins Verhältnis setzen zur Gesamtwohnfläche.
Dabei ist zu beachten, welche Flächen alle in diesem Sinn zur Gesamtwohnfläche zählen.
Dann ergibt sich ein Prozentsatz des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche.
Dieser Prozentsatz wird dann künftig auf die Hauskosten angesetzt. Kosten, die nur im Arbeitszimmer
entstehen, können aber zu 100 % angesetzt werden. Kosten nur für einen anderen Raum gar nicht.
Noch ein Hinweis:
Vorsicht beim Geltendmachen eines Arbeitszimmers im Haus, das einem selbst gehört. Es kann ggf. Betriebsvermögen werden und bei Aufgabe der Tätigkeit zu einer zu versteuernden Entnahme werden.
Gerade wenn man selbständig ist, empfiehlt es sich Rat bei einem Steuerberater zu holen, da man schnell auch größere Fehler machen kann, wenn man sich nicht auskennt.
Hallo,
ich habe eine selbst genutzte Immobilie, in dieser habe ich mein Arbeitszimmer. Ich bin selbstständig.
Natürlich läuft für das Haus noch ein Kredit und ich kann die Zinszahlungen als Kosten absetzen.
Dazu meine Frage. Der Finanzierungsvertrag läuft auf zwei Namen (meine Freundin und auf mich). Muss ich nun die Kosten der Zinsen durch zwei teilen oder kann ich die kompletten Zinsen angeben?
Vielleicht auch hier für das Forum interessant:
Lange Zeit hatten viele gehofft, dass eine Arbeitsecke oder ein Durchgangszimmer auch die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer erfüllen könnten. Dem ist leider nach einer höchstrichterlichen Entscheidung nicht so:
mein Arbeitszimmer ist steuerlich anerkannt, Einrichtungsgegenstände wie Tisch Bürostuhl und ähnliches auch. Die Decken- und Schreibtischlampen aber nicht. Ist das in Ordnung?
Danke für Feedback.
Mit freundlichen Grüßen
Beklu
Die Decken- und Schreibtischlampen aber nicht. Ist das in Ordnung?
Mit welcher Begründung lehnt das Finanzamt das ab? Mir ist nicht bekannt, dass man nur bei Tageslicht im Arbeitszimmer arbeiten darf. Im Ernst: Natürlich kannst du die Beleuchtung vom Arbeitszimmer geltend machen - solltest halt ein bisschen auf die Angemessenheit achten. Wenn du dir ne teure Designerlampe für ein paar tausend Euro reinhängst, dann glaubt dir vielleicht niemand, dass sie wirklich im Arbeitszimmer hängt.
Zu unterscheiden ist aber noch: Schreibtischlampe ist Arbeitsmittel, Deckenleuchte gehört zur Ausstattung. Spielt aber bei einem anerkannten Arbeitszimmer keine Rolle im Rahmen der Höchstgrenzen.
Hallo beklu,
meine Schreibtischlampe und die Deckenleuchte wurden ohne Probleme akzeptiert.
Ok, Designerlampen sind das nicht, aber völlig ausreichend.
LG inkasun
Im Grundsatz sind die durch ein häusliches Arbeitszimmer verursachten Kosten nach den bekannten Regeln absetzbar.
Wie sieht es aber mit den Aufwendungen aus, die bei Aufgabe des Arbeitszimmers (Lehrerarbeitszimmer) entstehen, um zumindest den Arbeitszimmercharakter wieder zu beseitigen und um es wieder privat nutzen zu können?
Sind die Aufwendungen im Rahmen dessen, was für eine "normale Arbeitszimmerrenovierung" anfällt, hier steuerlich anzusetzen? Schließlich ist der nicht private Charakter des Zimmers insbesondere beruflich, um nicht zu sagen steuerlich, veranlasst.
keine Ahnung , aber ich würde das mal so sehen, wie wenn man eine einstmals vermietete Wohnung renoviert, um dann selbst einzuziehen. Da geht auch nix mit Werbungskosten bzw. man muss es halt ggf geschickt anstellen:
- also die normale Renovierung (zB Maler) noch während der Nutzung als Arbeitszimmer durchführen und als WK absetzen.
- die "Rückbaukosten", was auch immer das sein soll, sind dann wohl eher privat veranlasst.