Ich habe einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2016 unterschrieben. Eine Abfindung zahlt mein Arbeitgeber im Jan. 2017 aus. Hier wird bereits die Lohnsteuer (Seuerklasse III) und der Soli-Betrag abgezogen, und somit kommt die Netto-Abfindung zur Auszahlung.
Nun meine Fragen:
- Muss ich mit weiteren Abzügen rechnen z.B. beim Lohnsteuerjahresausgleich für 2017
- AG hat die Abfindung mit Lohnsteuerklasse 3 berechnet, meine Frau und ich haben jeweils die Steuerklasse 4,
sollte ich für 2017 eine Steuerklassenänderung z. B. 3/5 für 2017 beantragen, (meine Frau ist bereits Pensonärin und erhält daurch eine geringe Rente
- Macht es Sinn eine Einzelveranlagung für 2017 dann abzugeben.
Danke im voraus für die Antworten
Paul