Um das Thema Alterungsrückstellung (teilweise auch als Altersrückstellung bezeichnet) ranken sich so manche Legenden und Gerüchte. Manche erachten die Alterungsrückstellung als Vermögenswert, den man quasi ein Rückkaufswert zuordnen müsse und manche (vor allem Wechsler in die Gesetzliche Krankenkasse) vernachlässigen die Alterungsrückstellung fast vollständig.
Daher hier eine kurze Beitragsserie, um ggf. etwas Licht in das „dunkle“ Thema Alterungsrückstellungen in der Privaten Krankenversicherung zu bringen.
Einleitung, Sinn und Zweck der Alterungsrückstellungen
Da mit steigendem Lebensalter die Gesundheitskosten in der Regel steigen, wird mit der Alterungsrückstellung Geld angespart, um zu verhindern, dass im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu stark ansteigen. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem gesetzlichen Zuschlag. Die Alterungsrückstellung setzt sich aus Sparanteil, Zinsen und Vererbung zusammen. Der Sparanteil ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen dem Risiko- und dem zu zahlenden Nettobeitrag.
Zinsen auf den Sparanteil erhöhen die Alterungsrückstellung. Der Bereich Vererbung wirkt in die Alterungsrückstellung ebenfalls mit ein. Stirbt oder kündigt ein Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag, wird die Alterungsrückstellung zu gleichen Teilen auf die anderen gleichaltrigen Versicherungsmitglieder des Tarifs aufgeteilt. Alle privaten Krankenversicherungen sind zur Bildung von Alterungsrückstellungen verpflichtet, das ist im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen („VAG“) geregelt.
Bei Krankenversicherungsverträgen, die seit 2009 abgeschlossen wurden, können Versicherungsnehmer beim Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung die angesparten Alterungsrückstellungen zum größten Teil mitnehmen. Wer allerdings aus der privaten Krankenversicherung ausscheidet, verliert seine Alterungsrückstellungen zu Gunsten der Versichertengemeinschaft.
Die Alterungsrückstellungen bilden einen wesentlichen Bestandteil der Tarifkalkulation. Sie entstammen ursprünglich dem Bilanzrecht. Bilanztechnisch gesehen, handelt es sich um Fremdkapital, welches einerseits die Bindung der Beiträge für die Zukunft sicherstellen, andererseits das mit dem Alter steigende Krankheitskostenrisiko ausgleichen soll.
Es wird der Sache nach von versicherungstechnischen Rückstellungen gesprochen.
Durch das VAG wird der PKV vorgeschrieben, dass die Prämie einer Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung, also mit Altersrückstellungen, kalkuliert werden muss.
Bei richtiger Berechnung und ohne Einflussnahme unerwarteten Ereignissen ist theoretisch eine bis ans Lebensende gleich bleibende Prämie möglich.
"Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)