Werbungskosten Bürobedarf werden nicht mehr anerkannt

  • Hallo,
    bei meiner letzten Steuererklärung habe ich, wie jedes Jahr, die gesammelten Belege für Bürobedarf angegeben.
    Bisher ging das ohne große Problem. Dieses Jahr hat mir der Sachbearbeiter die gesammte Summe einfach gestrichen ohne jegliche Erklärung.
    Natürlich habe ich deshalb Einspruch eingelegt. Als Antwort kam zurück, dass normalerweise der Arbeitgeber den Bürobedarf übernimmt
    und ich eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen soll, ansonsten müsste ich den Einspruch zurück nehmen.
    Wieso erkennt das Finanzamt ohne erkennbaren Grund diese Werbungskosten nicht mehr an? In den Jahren vorher musste man mit Elster nicht
    einmal Belege mitschicken.
    Vielen Dank.

  • dass normalerweise der Arbeitgeber den Bürobedarf übernimmt und ich eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen soll

    das stimmt grundsätzlich natürlich, soweit es um Kosten geht, die in oder für die Firma anfallen. Die Frage ist also zunächst mal, für was hast du das Geld ausgegeben, standen die Kosten im Zusammenhang mit deinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und hast du keinen Kostenersatz durch den Arbeitgeber bekommen?

    ansonsten müsste ich den Einspruch zurück nehmen.

    du "musst" keinen Einspruch zurücknehmen. Du hast immer ein Recht auf eine formale Einspruchsentscheidung. Darauf solltest du aber nur bestehen, wenn deine geltend gemachten Kosten auch tatsächlich im steuerlichen Sinne berücksichtigungsfähig sind.

    Wieso erkennt das Finanzamt ohne erkennbaren Grund diese Werbungskosten nicht mehr an?

    Eigentlich sollte das FA Abweichungen von der Erklärung in den Erläuterungen zum Bescheid darlegen. Eine belastbare Antwort kriegst du jetzt spätestens mit der Einspruchsentscheidung.

    In den Jahren vorher musste man mit Elster nicht einmal Belege mitschicken.

    Pauschal gesagt, muss man das (meist) nie, aber das FA hat natürlich das Recht, im Zweifelsfall Belege anzufordern.

  • Die Kosten für den Bürobedarf wurden nicht vom Arbeitgeber ersetzt und sie sind angefallen für die engagierte Arbeit als
    Personalratsvorsitzende. Da macht man halt viel zu Hause, weil man es in der Arbeit nicht schafft.
    Gibt es eigenltich eine (fiktiv gesetze) Obergrenze, ab wann das Finanzamt anfängt Arbeitgeberbestätigungen zu verlangen? Es ist sehr nervig und umständlich jedesmal den Arbeitgeber zu bemühen.
    Danke.

  • @goldrosim
    Eine solche Grenze ist mir nicht bekannt, ich vermute mal, es liegt im Ermessen des Veranlagungsbeamten. Ich würde dem Finanzamt noch einmal ausführlich schriftlich begründen, wie es zu den Kosten kam und die Änderung des Bescheids beantragen. Dann schau, wie das FA reagiert. Entweder zu bemühst dann doch deinen Arbeitgeber oder du lässt es gut sein. Kommt natürlich auch darauf an, um welche Summe es hier geht....


    good luck