Kinderbetreuungskosten im Beischeid 2013 gestrichen

  • Hallo Community,


    wer kann mir bitte weiterhelfen?


    Ich bin verheiratet habe ein Kind, Mein Sohn wird von seinen Großeltern
    pro Tage eine bestimmte Zeit betreut. Dafür haben wir einen Vertrag
    geschrieben und die Großeltern werden per Banküberweisung immer zum
    ersten bezahlt. Diese Kosten habe ich bei der Einkommensteuer angegeben.


    Jetzt habe ich den Bescheid und sie wurden nicht anerkannt:
    "Kinderbetreuungskosten: Die Aufwendungen für die Kinderbetreuungskosten
    in Höhe von .... € wurden nicht anerkannt, da es sich um eine Tätigkeit
    handelt, die üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage
    unentgeltlich erbracht werden. "


    Ich verstehe es nicht...habe doch alles wie Vertrag und
    Geldüberweisung gemacht - trotzdem kann ich die Kosten nicht
    absetzten!?!


    Wer kann mir bitte helfen??


    Danke im Voraus

  • Da hat dir das Finanzamt einen Bären aufgebunden. Lass dich bloß nicht abwimmeln! Wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt mit einer fixen und regelmäßigen Bezahlung, dann entspricht das dem Betreuungsmuster, das du auch sonst z. B. mit einer Tagesmutter hättest.


    Das ändert sich auch nicht, wenn der überwiesene Betrag niedrig ausfällt. Bei unserer Tochter war es ähnlich, da hat nämlich die Tante betreut. Wir hatten allerdings das Glück, dass die zusätzlich auch Tagesmutter war. Wir mussten dann halte nachweisen, dass sie dafür auch tatsächlich Rechnungen kriegt.


    Am besten also immer die Rechnungen und Überweisungen aufbewahren! Und akribisch genau mit einreichen bei der Steuererklärung!!!

  • was ist der letzte Stand: ist es beliebig bei unverheirateten, zusammenlebenden Eltern, wer den Kinderbetreungsvertrag mit der Omi unterschreibt bzw. die Gehälter im Rahmen eines Minijobs zahlt und letztlich steuerlich geltend macht? Danke!