Guten Tag,
wir hatten in unserem Einfamilienhaus im Keller einen erheblichen Baumangel zu beseitigen.
Die Kosten dafür beliefen sich im Jahr 2015 auf ca. 20.000 €.
Mein Mann hat sein Arbeitszimmer im Keller. Dies wird zu 100% von ihm beruflich genutzt.
Bei der Erstellung der Steuererklärung bin ich über folgenden Text gestolpert:
Baumängel
Ihre Aufwendungen für die Behebung von Baumängeln sind als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn der Baumangel erst nach der Fertigstellung des Gebäudes zutage getreten ist (BFH-Urteil vom 19.7.1985, III R 170/80, BFH/NV 1986 S. 24).
Daraufhin habe ich alle Kosten als Werbungskosten geltend gemacht. Das Finanzamt hat dies mit der Begründung einer fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt.
Ist das richtig? Oder habe ich irgendeine Chance wenigstens einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
LG Marty