Erbe durch Kinder ausgeschlagen, Wie ändert sich dadurch die Erbfolge

  • Hallo, leider schreibe ich wegen eines traurigen Anlasses.
    Meine Frau ist verstorben und nun geht es um die Beantragung eines Erbscheins um eine Immobilie entsprechend korrigieren zu können.
    Es liegt leider kein Testament vor.
    Es gibt vier leibliche Kinder.
    Die Eltern meiner verstorbenen Frau sind beide tot.
    Der Vater meiner verstorbenen Frau hat in erster Ehe eine Tochter gezeugt, es handelt sich somit um die Halbschwester meiner verstorbenen Frau.
    Diese Halbschwester ist ebenfalls bereits verstorben, hat aber einen Sohn hinterlassen. Hierbei dürfte es sich im weitesten Sinne um den NNeffen meiner verstorbenen Frau handeln.


    Nun zur Frage:


    Meine Kinder wollen ihr Erbe ausschlagen. Sie befinden sich im Studium und würden ggf. Bafögansprüche verlieren.
    Nun wollte ich heute beim Amtsgericht einen Erbschein beantragen.
    Hier sagte man mir, dass zunächst meine Kinder ihr Erbe ausschlagen müssen.
    In der Folge würde aber der Anspruch des noch lebenden Neffen geprüft. Ggf. Müsste dieser auch sein Erbe ausschlagen damit ich Alleinerbe bin.


    Ist diese Aussage soweit richtig?
    Ich habe im Beitrag von Finanztipp gelesen, dass Erben der 2. oder gar 3. Ordnung nur dann als Erbe in Frage kommen, wenn es keine Erben der 1. Ordnung gibt.
    Nun bin ich zweifelsohne Erbe der 1. Ordnung.


    Sollte der Neffe in irgendeiner Weise Ansprüche haben, so wäre das nicht im Sinne meiner Frau gewesen und die Kinder müssten wohl oder übel das Erbe annehmen.


    Für eine Antwort zu dieser Frage wäre ich sehr dankbar.


    Gruß


    Michael

  • Nun bin ich zweifelsohne Erbe der 1. Ordnung.

    Woher haben Sie diese Information?


    Sie befinden sich im Irrtum! Als Ehegatte gehören Sie NICHT zu den Erben der 1. Ordnung. Lesen Sie § 1924 Abs. 1 BGB!
    Nur die Abkömmlinge (=Ihre Kinder und Enkel) sind Erben der 1. Ordnung.


    Als überlebender Ehegatte richtet sich Ihr eigenes Erbrecht nach §§ 1931, 1932, 1933 und 1371 BGB.


    Die Auskunft des Nachlassgerichts ist völlig zutreffend. Würden Ihre Kinder ausschlagen, würden Sie neben dem Neffen erben. (Der ist übrigens ein ganz normaler Neffe. Es gibt keine Neffen im "weitesten Sinne".)


    Fazit: Ihre Kinder sollten das Erbe nicht ausschlagen.


    In Ihrem Fall nutzt es jetzt nichts mehr, aber für alle anderen: dieser Fall ist wieder einmal ein praktisches Beispiel dafür, dass JEDER, der irgendein Vermögen hat, unbedingt ein Testament errichten sollte! Gerade bei Familienverhältnissen mit mehreren Ehen und Halbgeschwistern ist dieses extrem wichtig!

  • Vielen Dank für die Antwort.


    Das mit der 1. Ordnung habe ich auf einer Schautafel im Internet gesehen. Da die Zeit ein wenig drängte habe ich mich gestern auch noch mal schlau gemacht. Auch ich habe begriffen, dass offensichtlich die Blutlinie der Kinder zurückverfolgt wird wenn sie ausschlagen und das Ganze nichts mit mir als Ehemann zu tun hat.
    Aus diesem Grunde habe ich heute auch nach Rücksprache mit den Kindern einen Erbschein für uns alle angefordert.


    Ja, dass mit dem Testament war mir auch immer ein Anliegen. Leider hat meine Frau sich trotz schwerer Krankheit immer wieder darum gedrückt.


    Nochmal danke, Gruß


    Michael