Verlustbescheinigung - KAP

  • Ich habe für 2016 eine Verlustbescheinigung ( Verlusttopf Sonstiges) beantragt.
    Ich habe für 2016 Kapitalerträge die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die ihm nicht unterlegen haben.


    Ich gehe also wie folgt in der Anlage KAP (Basis Formular 2015) vor:


    Zeile 7 inländische Zinserträge
    Zeile 10 Betrag aus der Verlustbescheinigung
    Zeile 12 Eur 801 eintragen
    Zeile 15 Ausländische Zinserträge


    Und jetzt meine Frage:
    Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ?
    Wo muss ich in den Folgejahren die Verluste eintragen, da die Verlustbescheinigung so hoch ist, dass sie für mehrere Jahre reicht oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?

  • Muss ich in Zeile 17 nochmal den Betrag aus der Verlustbescheinigung eintragen oder reicht Zeile 10 ?

    Die Aussage bei Zeile 17 lautet: "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste...". Wenn du da Verluste mit aufsummiert hast, musst die sie in Zeile 17 gesondert ausweisen, sonst nicht.

    oder macht das Finanzamt das dann automatisch, da der Verlust dann ja festgestellt ist ?

    ganz genau, die Verluste werden gesondert festgestellt und in den Folgejahren kannst du den Verlustabzug im Mantelbogen, Zeile 80 beantragen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Mir ist noch nicht ganz klar, wo ich die Verluste (Daten aus der Verlustbescheinigung ) eintragen muss.
    Ich habe wie gesagt Zinserträge, die der inländischen Steuerabzug unterlegen haben und welche die dem nicht unterlegen haben ( fülle daher Zeile 7+15 aus) und ich möchte natürlich, dass für beide die Verlustbescheinigung berücksichtigt wird.


    P.s. Zeile 17 ist dann für mich offensichtlich falsch, da ich in Zeile 15 ja nur positive Erträge reinschreibe.

  • Wenn wir jetzt mal die Unterscheidung zwischen Aktien- und Sonstigen Verlusten außen vor lassen, dann gilt:


    Es werden alle Kapitalerträge (In- und Ausland mit und ohne Steuerabzug) zusammengerechnet und dann mit den Verlusten aus Kapitalanlagen verrechnet. Es reicht meines Erachtens, wenn du daher alle Verluste in Zeile 10 einträgst. Mir ist es nicht anders geläufig. Notfalls musst du das halt dann im Einspruchsverfahren klären, wenn es einen Sonderfall gibt, der anders hätte eingetragen werden müssen.

  • Alles klar. Vielen Dank.
    Es handelt bei der Verlustbescheinigung um Verlusttopf Sonstiges, also können damit die Zinserträge aus Festgeld verrechnet werden.
    Ich frage dann wohl besser beim Finanzamt nach, ob Zeile 10 reicht. Das ist wahrscheinlich weniger aufwändig als ein Einspruchsverfahren......

  • Ich frage dann wohl besser beim Finanzamt nach, ob Zeile 10 reicht. Das ist wahrscheinlich weniger aufwändig als ein Einspruchsverfahren......

    Das kannst du natürlich immer machen. Wenn ein Sachverhalt samt Belegen vollständig erklärt, aber nur in eine falsche Zeile eingetragen wird, dann korrigiert das das FA ggf auch von selbst. Und oft spielt es ja im Ergebnis keine Rolle. Wenn du zB die ausländischen Kapitalerträge bei den inländischen mit reinrechnen würdest, wäre das formal im Formular falsch, führt aber zum selben Ergebnis. So what :)

  • Stimmt, aber da ich mit Elster Online arbeite und die Vorlage vom letzten Jahr nehme ist es doch schön, wenn es einmal richtig gemacht wird.... Leider ist der Verlustvortrag so hoch, dass ich ihn einige Jahre abarbeiten muss/kann.


    Und außerdem möchte man ja den Finanzbeamten keine Extraarbeit machen. Es gibt eh zu wenige. Nachzulesen im wirklich empfehlenswerten Buch "Steueroase Deutschland".

  • Ich werde nächstes Jahr (2019) einen Bausparvertrag abrufen ohne den Kredit in Anspruch zu nehmen,
    damit fallen rückwirkend entsprechend höhere Zinsen an, die dann den Freibetrag für Kapitalerträge
    doch um einiges übersteigen. Hier macht es dann sicher Sinn sich bei anderen Anlagen eine Verlustbescheinigung
    ausstellen zu lassen um den dann anfallenden Steuern gegenzusteuern. Ich danke für eine sachdienliche Antwort
    und wünsche eine schöne Weihnachtszeit.

  • Wie immer kommt es auf den Einzelfall an.


    Eine Verlustbescheinigung für 2019 (bis zum 15.12.19 zu beantragen) wird bei der Steuererklärung 2019 in 2020 verwendet. Falls also Deine Bausparkasse einen Gewinn bescheinigt wird in der Steuererklärung deren Steuerbescheinigung mit der Verlustbescheinigung "vereinigt" und ggf. dann gezahlte KapESt erstattet.
    s. https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/ ziemlich weit unten.


    Nicht immer ist das der beste Weg. Zunächst geht das ziemlich lange, bei mit kam die Steuererstattung für 2017 im September 2018. Lässt man den Verlust dagegen stehen und hat vor dem Termin der Steuererstattung Kapitalerträge oder auch die Vorabpauschale (am 02,01.) zu versteuern bekommt man seinen Verlust ggf. früher ausgeglichen. Mein Tipp wäre eine Liste zu machen wann in 2019 und 2020 bei welcher Bank welche Gewinne und Verluste anfallen und daraus dann den für einen selbst optimalen Weg zu finden. Ist ja fast noch ein Jahr Zeit.


    Bei der ganzen Sache beachten, dass Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können.