Frage zu Abzug von Elterngeld bei Provisionszahlung

  • Ich arbeite im Außendienst und mein Gehalt besteht aus einem Fixanteil und einem Provisionsanteil.
    Wie erreiche ich es, dass mir in den Bezugsmonaten des Elterngeldes keine Abzüge des Elterngeldes durch Provisionszahlung entstehen?


    Meine Provision entsteht für Umsätze, dessen Aufträge in den Wochen oder Monaten davor eingegangen sind. Mit anderen Worten bekomme ich Provision für vorab erbrachte Leistungen.
    Wenn nun im Bezugszeitraum des Elterngeldes Provisionen eingehen, müssten diese sich nicht Elterngeld mindernd auswirken, da hier das modifizierte Zuflussprinzip gelten müsste. Was passiert jedoch mit Provisionen nach dem Elterngeldbezugszeitraum. Diese müssten korrekterweise das Elterngeld nachträglich mindern.


    Ist es denkbar dem aus dem Weg zu gehen, in dem man im Bezugszeitraum sich gar keine Provision auszahlen lässt, und in den nachfolgendem Monat auch nicht. Und die entgangene Zahlung am Ende des Jahres sich über eine Einmalzahlung in Form "sonstiger Bezüge" auszahlen lässt?