Steuerehrlichkeit

  • Wenn ich sehe, wie Spitzensportler, Promis, Reiche, Großkonzerne mit der Steuerehrlichkeit umgehen, packt mich die kalte Wut. Ich habe inzwischen die Einstellung entwickelt: "Was das Finanzamt akzeptiert, ist legal." Gerade dieses Jahr will ich kreativer sein als sonst.

    Wie haltet Ihr es mit diesem Thema?

  • Tja, irgendwie teile ich deine Meinung zum ersten Teil deiner Ausführungen. Aber denen wird es halt auch besonders leicht gemacht. Nicht dass ich das gut finde, aber so ist es eben. Ein Vergleich, zur Erinnerung: Uli Hoeness hat knapp 30 Millionen Euro Steuern hinterzogen und hat dafür 3,5 Jahre bekommen. Der "Protz Prinz" hat seine privaten Luxuskarossen über die Firma laufen lassen (wäre also durchaus erkennbar gewesen) und 800.000 Euro hinterzogen. Dafür gab es vier Jahre - auch wenn das Urteil der Höhe nach jetzt vom BGH gekippt wurde (http://www.spiegel.de/panorama…or-gericht-a-1092706.html). Ist das gerecht?


    Bevor dich jetzt die Wut übermannt, möcht ich dir raten, folgendes zu bedenken:


    In § 370 AO wird definiert, was unter Steuerhinterziehung zu verstehen ist. Da steht: Wer
    1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
    2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
    3. …
    und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt, wird bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Lesenswert auch § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung). Dort steht u.a.: „Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Steuerpflichtigen eine der in § 370 Abs. 1 bezeichneten Taten leichtfertig begeht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden."


    Also ich würd da eher vorsichtig sein, nicht zuletzt deshalb, weil im Fall der Fälle die letzten zehn Jahre aufgerollt werden können….


    Kleiner Nachtrag: Es gibt zwar so etwas wie eine Amtsermittlungspflicht (§ 88 AO) - aber wenn die Buß- und Strafgeldstelle mal aktiv geworden ist, kann sich an eine diesbezügliche Mißachtung bei der Veranlagung im Zweifelsfall keiner mehr erinnern und diese mögliche Pflichtverletung rettet dir leider nicht den Arsch - wenn ich das hier so salopp schreiben darf :)

  • Danke für deine Ausführungen @Oekonom. Ja, es geht mir nicht darum, groben Betrug zu begehen, wie Hoeneß oder der Protz Prinz. Aber ob ich den kürzesten Weg zur Arbeit nehme oder den schnellsten 50% längeren, ob das neue Handy von meiner Frau genutzt wird und sie es von der Steuer absetzt oder von mir, wie oft ich dank Homeoffice keine Fahrtkosten hatte, das kann keiner nachweisen. Und letztlich geht es bei mir um ein paar hundert Euro. Und wenn ich sehe, welche Vorbilder auf Steuer CDs auftauchen oder cum ex genutzt haben, da fühle ich mich schlicht weg im Recht, genauso zu handeln. Mir bringen 1000 Euro eine ganze Menge in meiner Tasche, der Staat verschwendet es doch sowieso (siehe Steuerzahlerbund).

  • Ich hatte damals als Neuling hier im Forum über dieses Thema aus meiner Sicht berichtet. Leider hatte ich kontroverse Diskussionen ausgelöst.
    Das Fazit war für mich, wenn man bei der Wahrheit bleibt, kann man das auch zum Besten geben.
    Das Finanzamt kann auch nicht anders als sich an die Gesetze halten.
    Und den Gestaltungsspielraum zu nutzen, halte ich nach wie vor für legitim.
    Gruß


    Altsachse

  • Da es keine Gleichheit im Unrecht gibt werde ich weiterhin alles nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Ich zähle die Anwesenheitstage aus und gebe die richtige Zahl an auch wenn das FA mehr akzeptieren würde.


    Ich gehe beruflich mit großen Summen um und werde mir mit Sicherheit nicht wegen ein paar Hundert Euro an meiner Vertrauenswürdigkeit kratzen lassen. Als (beurlaubter) Beamter käme bei mir im Zweifelsfall auch noch das Disziplinarrecht zur Anwendung. Auch das ist es nicht wert.