Erbe ausschlagen

  • Hallo oldie79,


    wenn Sie die Ausschlagung einer Erbschaft in Erwägung ziehen, dann müssen Sie auf jeden Fall die gesetzilche Ausschlagungsfrist beachten. Hier hilft ein erster Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weiter. Gemäß § 1944 BGB kann die Ausschlagung der Erbschaft nur binnen sechs Wochen erfolgen.
    Gemäß § 1944 Abs. II BGB beginnt die Ausschlagungfrist mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.


    Ansonsten hilft in der Tat für einen ersten Überblick der Verweis von chris2702 auf den obigen Artikel. Für weitere Fragen sollte auf jeden Fall anwaltlicher eingeholt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Rechtsanwalt Dr. Hermann Bröcker

    Dr. Hermann Bröcker, LL.M.
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