Unfallversicherung nach altem Recht kündigen?

  • Hallo,


    meine Frau hat noch eine recht alte Unfallversicherung bei der Stuttgarter Familienversicherung, die noch nach altem Tarifrecht abgeschlossen wurde. Die Versicherung ist recht einfach und auch sehr günstig (ca. 9€ pro Monat), von daher würde ich da ungern was dran ändern.
    Jedoch bekamen wir einen Anruf der Agentur die die Versicherung vermittelt hat, mit dem Tenor dass wir die Versicherung kündigen sollen und was neues abschließen sollen da diese Versicherung so nicht mehr bestehen darf wegen der neuen Unisex-Tarife. Zudem würde sie so von neuen Leistungen profitieren. Ich habe das erstmal abgelehnt, da wir vor ein paar Monaten ein Angebot eben dieser Agentur für einen neuen Vertrag erhielten der sehr teuer war und ich das nicht glauben kann dass sie gezwungen ist den Vertrag zu aktualisieren oder zu kündigen.


    Jetzt meine Frage: macht es Sinn einen alten Vertrag zu kündigen? Muss dieser Vertrag gekündigt werden?


    Vielen Dank schonmal!


    Grüße
    Marco Maier

  • Hallo,
    dieser Vertrag muß nicht gekündigt werden.Die Aussage dieser Agentur ist falsch.
    Man will Sie ködern einen neuen Vertrag mit höherem Beitrag und natürlich auch mit
    höheren Leistungen abzuschließen.Sie können aber auch einen neuen Vertrag zusätzlich
    bei einer anderen Gesellschaft abschließen.Evtl einen Makler einschalten.
    Gruß
    trumpet