Veranstaltung abgesagt / Ticketerstattung wird abgelehnt

  • Hallo Community,


    ich benötige eure Unterstützung bei der Bewertung einer Situation:


    Ich habe über den Veranstalter "Global Tickets" Karten für die Formel-1-Veranstaltung 2017 in Hockenheim gekauft.
    Die Karten kamen in Forma eines Voucher, da der Vertrag zwischen Austragungsort und Veranstalter noch nicht geschlossen war. Mittlerweile ist das Rennen in Hockenheim abgesagt.
    Ich bekam vom Veranstalter eine Benachrichtigung über die Absage mit dem Hinweis, daß man mir für den Wert der Karten (über 600 EUR) einen Voucher zur Verfügung stellt. Diesen könne ich dann gegen alle von Global Tickets angebotenen Veranstaltungen einlösen.


    Dies habe ich umgehend reklamiert, ich möchte den Betrag erstattet haben.


    Antwort von Global Tickets:


    Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Informationen bezüglich der Stornierung bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung, im Hinweistext oberhalb des Formel 1 Angebotes in unserem Onlineshop, zur Verfügung stand. Da Ihnen diese Informationen bereits vor Ihrem Kauf bekannt waren und von Ihnen mit Ihrem Kauf auch akzeptiert wurden, ist eine Rückzahlung leider ausgeschlossen.


    Und hier der zitierte Text (den ich leider während der Bestellung nicht wahrgenommen habe):


    Vorbehaltliche Terminbestätigung.

    Bei Verschiebungen der Veranstaltung behalten die bestellten Tickets Ihre Gültigkeit und müssen nicht getauscht werden.

    Zurzeit befinden sich die Verhandlungen um den Austragungsort 2017 der Formel 1 in Deutschland in der finalen Phase. Sollte eine Einigung erzielt werden, könnte der Große Preis von Deutschland 2017 erneut am Hockenheimring stattfinden. (für 2018 gibt es mit dem Hockenheimring ohnehin schon einen bestätigten Vertrag) Sollte der Grand Prix 2017 in Deutschland jedoch nicht am Hockenheimring sondern an einem anderen Veranstaltungsort ausgetragen werden oder ganz entfallen, würden sämtliche Bestellungen automatisch gegen einen Gutschein storniert. Mit diesem zeitlich unbegrenzten Gutschein können Sie dann Tickets z.B. für das bestätigte Rennen 2018 oder jede andere Veranstaltung in unserem Shop bestellen."


    Ich habe mittlerweile das 2. Mal insistiert, bekomme aber immer die gleiche Antwort.
    Habe versucht, mich im Internet schlau zu machen, es scheint einen Anspruch auf Erstattung der Tickets zu geben, allerdings möchte ich mich noch etwas absichern.


    Habt ihr Erfahrungen damit? Kennt jemand die konkrete rechtliche Situation?


    Viele Grüße,


    Rike

  • Falls das Thema noch aktuell ist: die Rückerstattung in Form von Vouchers ist durchaus üblich. Sofern der Text tatsächlich bei der Buchung angezeigt wurde (das Gegenteil wird schwer zu beweisen sein) und der Anbieter diese Form der Rückerstattung in seinen AGB's verankert hat (was er sicherlich getan hat...) sehe ich da wenig Chancen, eine monetäre Rückerstattung durchzusetzen.