mindestbeitrag Rentenversicherung

  • bin 59 selbständig und zahle den Mindestbeitrag in die Rentenkasse, lohnt es sich noch?

  • Hallo Schneeflocke.


    Der Rendite wegen zahlen die wenigsten freiwillige Beiträge.


    Es ist ja die Frage, was alles an den freiwilligen Beiträgen dranhängt.


    Bei Ihrem Alter hängen möglicherweise auch der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (inkl. Berufsunfähigkeit) und eine vorgezogene Altersrente davon ab.


    Sie sollten sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, bevor Sie die Beitragszahlung beenden.

  • Ja,wegen der Erwerbsminderungsrente bin ich hauptsächlich dringeblieben.Werde noch mindestens vier Jahre arbeiten.
    Frage mich nur ob es noch in einem Verhältnis zu der Beitragszahlung steht.


    Werde mich mal beraten lassen und mich dann entscheiden müssen
    Danke für den Tip

  • Frage mich nur ob es noch in einem Verhältnis zu der Beitragszahlung steht.

    Das ist eine Frage des Standpunktes.


    Die Fakten sind ja bekannt. Mit dem Mindestbeitrag von 84,15 € zahlen Sie im Jahr gut 1.000 € in die Rentenversicherung ein. Beim heutigen Beitragssatz von 18,9 % entspricht dieser Beitrag einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von rund 5.343 € im Jahr.


    Dieses Einkommen muss man in Relation zum Durchschnittsentgelt sehen. Das Durchschnittsentgelt aller Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 35.000 € pro Jahr. Wenn Sie jetzt Ihr fiktives Einkommen (also das Einkommen das Ihrer Beitragszahlung entsprechen würde) ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt setzen, ergibt sich, dass Sie einen Beitrag bezahlen, der 15,14 % des Durchschnittsentgelts entspricht.


    Für ein Jahr Beitragsleistung mit einem Durchschnittsentgelt erhält man in der gesetzlichen Rentenversicherung 1,0 Entgeltpunkte. Da Sie nur 15,14 % des Durchschnittsentgelts bewertet bekommen, erhalten Sie pro Jahr freiwilliger Beitragsleistung mit dem Mindestbeitrag auch nur 0,1514 Entgeltpunkte.


    Der aktuelle Rentenwert für Renten im Westen beträgt 30,45 € pro Entgeltpunkt. 15,14 % von 30,45 € sind 4,61 €.
    Es ergibt sich also, dass Sie – sofern Sie im Rentensystem West Ihre Beiträge zahlen – Ihre Rente mit einem Jahr Mindestbeitragszahlung um 4,61 € monatlich steigern.


    Das ist kein schlechtes Ergebnis, wenn Sie es mit anderen Alternativen vergleichen. 4,61 € pro Monat sind immerhin 55,32 € pro Jahr. Dem steht eine Beitragsleistung von 1.000 € gegenüber. Man kann also sagen, dass sich die 1.000 € die Sie gegenwärtig einzahlen, mit 5,53 % pro Jahr als Rentenzufluss „rentieren“.


    Freilich bekommen Sie die Rente erst in ca. sechs Jahren ausbezahlt. Insofern stimmt die vorstehende Rechnung finanzmathematisch nicht. Man müsste den Zufluss in sechs Jahren abzinsen. Andererseits werden Sie in sechs Jahren eine höhere Rente erzielen. Der Grund liegt in der jährlichen Anpassung des Rentenwertes. Vor sechs Jahren, am 30.6.2012 betrug der Rentenwert noch 27,47 €. Insgesamt wurde also die Rente in den vergangenen sechs Jahren um knapp 11 % erhöht.


    Niemand kann Ihnen freilich garantieren, ob die Rentenwerterhöhung in den kommenden sechs Jahren in gleicher Weise erfolgen wird, da diese Werte unter anderem auch von der Lohnentwicklung abhängig sind.


    Das Beispiel zeigt aber dass die gesetzliche Rente auch unter Kapitalanlagegesichtspunkten durchaus attraktiv sein kann. Vor allem: sie ist die perfekte Diversifikation zum Kapitalmarkt. Die Rente – da hatte Minister Blüm durchaus recht – ist sicher. Sie beruht auf dem Umlagesystem und ist deswegen vom Auf und Ab der Aktienkurse und von der Höhe des aktuellen Zinsniveaus unabhängig.


    Sollten Sie im Rentensystem Ost Ihre Beiträge zahlen, stimmen die vorstehenden Zahlen nicht. Die Berechnung ist dann etwas komplizierter, das Prinzip ist jedoch das gleiche.


    Ich bin zwei Jahre älter als Sie und gehöre zu den ca. 360.000 freiwilligen Beitragszahlern in die gesetzliche Rentenversicherung. Ich zahle sogar mehr als den Mindestbeitrag. Wer sich einmal mit den Zusammenhängen der gesetzlichen Rente intensiver befasst hat, entlarvt das Geschwätz der Versicherungsbranche, die die gesetzliche Rente stets schlechtredet.


    Bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil.

  • Hallo muc !


    Danke für dieausführliche Information.
    Ist garnicht so einfach.....


    Werde es für mich nochmal genau durchrechnen lassen.

  • Ja,wegen der Erwerbsminderungsrente bin ich hauptsächlich dringeblieben.

    dann lass dich auch diesbezüglilch beraten. Ich habe seinerzeit die Auskunft bekommen, dass Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder Reha nur bestehen, wenn man in den letzten davor liegenenden Jahren eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen geleistet hat.


    So steht es auch heute noch auf der Seite der DRV:


    Erfüllung der Mindestversicherungszeiten:Sie sind mindestens 5 Jahre versichert, wovon Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre im Rahmen einer Beschäftigung oder Tätigkeit Pflichtbeiträge bezahlt haben müssen.
    http://www.deutsche-rentenvers…fe_im_Ernstfall_node.html


    Und die Aussage "Man kann also sagen, dass sich die 1.000 € die Sie gegenwärtig einzahlen, mit 5,53 % pro Jahr als Rentenzufluss „rentieren“ ist so nicht richtig. Bei einer Kapitalanlage hat man ja grundsätzlich neben der Verzinsung auch einen Rückzahlungsanspruch. Bei der Rente sind die 1.000 Euro spätenstens beim Tod weg. Wenn man also die Verzinsung einer Rente ausrechnen will, muss man letztlich einen Zins- und Tilgungsanteil berücksichtigen. Oder anders herum gesagt, wenn ich heute eine Rentenversicherung abschließe, erziele dich damit auch eine höhere jährliche Auszahlung als man mit den ursprünglich einbezahlten Betrag einfach verzinst - weil eben auch eine anteilige Rückzahlung des einbezahlten Kapitals enthalten ist.

  • @schneeflocke:
    noch eine Überlegung: Wenn man für 1.000 Euro Einzahlung eine jährliche Rente von 55 Euro bekommt, dann dauert es 18 Jahre (1.000 : 55) bis man erst einmal seinen Kapitaleinsatz wieder raus hat. Wenn man also mit 65 in Rente geht, muss man mindestens 83 Jahre alt werden. Bis dahin hätte man das Geld auch einfach aufs Sparbuch legen können und jedes Jahr einmal 55 Euro abheben. Führt zum selben Ergebnis. Nur wenn man älter als 83 wird, rechnet sich das Beispiel langsam. Aber je höher die Verzinsung bei dem fiktiven Sparbuch ist, desto schlechter fällt der Vergleich für die Rentenversicherung aus, weil man dann ja durch die zusätzlichen Zinsen länger als 18 Jahre jährlich 55 Euro abheben kann.


    Letzlich ist es also eine Wette auf die eigene Lebenserwartung :)

  • Grundsätzlich sind Pflichtbeiträge vonnöten.


    Aber wo ein Grundsatz, da auch eine Ausnahme:


    Paragraph 241 Absatz 2 SGB VI


    Es gibt Fälle, da helfen auch freiwillige Beiträge. Die Fälle werden weniger, aber es gibt sie noch.

  • Und die Aussage "Man kann also sagen, dass sich die 1.000 € die Sie gegenwärtig einzahlen, mit 5,53 % pro Jahr als Rentenzufluss „rentieren“ ist so nicht richtig

    Deshalb habe ich auch den Begriff RENTIEREN in Anführungszeichen gesetzt.


    Der Vergleich mit dem Sparbuch (und mit jeder anderen Kapitalanlage) hinkt natürlich. Denn eben gerade weil ein Kapitalverzehr stattfindet, ist das Sparbuch eine Wette auf die eigene Lebenserwartung. Was ist denn mit dem Rentner, der so alt wird wie Kirk Douglas? Genau hier erweist sich doch erst der Wert einer Rentenversicherung!


    Richtigerweise sind die gesetzlichen Rentenansprüche zu vergleichen mit den Rentenansprüchen, die aus einer Rürup-Rente hervorgehen. Hier ist das Kapital auch "weg", wenn der Rentenberechtigte verstirbt (in aller Regel jedenfalls).


    Und wenn Sie vergleichen, wie hoch die Rente bei gleichem Kapitaleinsatz bei einem Rürup-Vertrag ist, dann braucht sich die gesetzliche Rente unter Renditegesichtspunkten nicht zu verstecken!


    Mir geht es darum, dass in vielen Medien die gesetzliche Rente immer niedergemacht wird. Das Umlagesystem lohne sich nicht und alles sei ganz schlecht. Doch bei genauem Hinsehen ist es so eben nicht.


    Trotzdem zahle ich nicht alle verfügbaren Mittel in die gesetzliche Rente ein. Diversifikation heißt das Stichwort!


    Aber als Selbstständiger wie schneeflocke auch freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, ist grundsätzlich ein gute Idee! Unabhängig davon, ob damit eine Erwerbsminderungsrente erhalten werden kann oder nicht.