Was zählt unter "Gesamteinkommen"

  • nachdem mein letzter Beitragsbescheid der PKV für 2017 eine exorbitante Steigerung ankündigte, frage ich mich, ob es irgendeinen Weg
    zurück in die GKV gibt. Durch meine niedrige Rente bleiben mir noch ca 120,-€ im Monat zum Leben, d.h., meine Frau füttert mich mit ihrer
    ebenfalls nicht üppigen Rente durch. Ohne Ersparnisse hätten wir schon vom Renteneintritt 2009 Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen können.
    Offensichtlich bleiben nicht viel Möglichkeiten, eine wäre über die Familienversicherung bei meiner Frau. Da darf aber das monatliche Gesamteinkommen
    415€ nicht übersteigen. Zählt da nur der reine Rentenauszahlbetrag oder können Zwangsausgaben wir PKV gegengerechnet werden?

  • Hallo Inselfan,


    die "Fallbeschreibung" gibt leider nicht alle Daten her. Nach einer ersten Einschätzung haben Sie aber mindestens 3 Handlungsoptionen.


    Wahrscheinlich können Sie aber in den Standardtarif der PKV wechseln (Handlungsoption 1) - siehe


    Sozialtarife PKV - Versicherung & Vorsorge - Finanztip-Community



    Arbeitnehmer erhalten für ihre Versicherung im Standardtarif einen Arbeitgeberzuschuss nach den gesetzlichen Bestimmungen: höchstens die Hälfte ihres PKV-Beitrags und höchstens den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherung in der GKV zahlen müsste. Auch Rentner bekommen auf Antrag von ihrem Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Er zahlt ihnen den Betrag, den er bei ihrer Mitgliedschaft in der GKV übernehmen würde, höchstens jedoch die Hälfte ihres tatsächlichen Beitrags. Für Beihilfeempfänger (z. B. Beamte) gibt es den Standardtarif in einer beihilfekonformen Variante, wobei der Beitrag dem versicherten Prozentsatz zur Beihilfe-Ergänzung entspricht.


    Ggf. ist auch ein Wechsel in den Basitarif anzuraten (sollte geprüft werden - Handlungsoption 2):


    Der Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gilt auch die Pflicht zur Versicherung für Personen, die der PKV zuzuordnen sind, wie Selbstständige und Beamte. Der Basistarif wurde als Garantie geschaffen, dass diese Personen auch Aufnahme in die PKV finden. Denn wer versicherungsberechtigt ist, darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden. Selbst Antragsteller mit schweren Vorerkrankungen müssen die Unternehmen aufnehmen. Zudem sind im Basistarif keine Risikozuschläge zu zahlen. Wer sozial hilfebedürftig ist, zahlt einen reduzierten Beitrag. Dadurch ermöglicht der Basistarif Versicherungsschutz für jeden.


    Daneben würde ich Ihnen empfehlen, die Handlungsoption "Familienversicherung in der GKV" (Handlungsoption 3) zu untersuchen. Entscheiden würde ich mich für die Option, mit der ich absehbar (und nachhaltig) die geringsten Beiträge mit den höchsten Leistungen kombinieren kann.

  • Zählt da nur der reine Rentenauszahlbetrag oder können Zwangsausgaben wir PKV gegengerechnet werden?

    Unter Einkommen ist stets der Zufluß an Geldmitteln zu verstehen. Eine Saldierung mit tatsächlich oder vermeintlich als Zwang empfundenen Ausgaben ist unzulässig.

  • Danke erst mal für die Antworten. Beim Finanzamt kann ich den Einkommen aus Rente und (früher mal) Zinserträgen
    meine Belastungen durch den KV Beitrag entgegen stellen. Die ist wohl hier bei Option 3 (Familienversicherung) nicht möglich, wenn ich es recht verstanden habe. Irgendeine Lösung muß aber sein, denn der neue beitragsbescheid der Debeka liegt einschließlich PKV bei über 600,-€! Werde wohl doch mal Kontakt mit der KV aufnehmen müssen.