Prozess gewonnen aber Gericht erstattet Anwaltsgebühren nicht vollständig?!

  • Guten Tag,


    ich habe mich in einer Strafsache vor Gericht durch eine Anwältin verteidigen lassen. Das Verfahren ging für mich mit einem klaren Freispruch aus. Ich bin nun davon ausgegangen, dass sämtliche Anwaltskosten durch das Gerichte beglichen werden. Es stellt sich momentan aber so dar, dass die von meiner Anwältin in Rechnung gestellten Gebühren nach RVG vom Gericht nicht vollständig erstattet wurden. Die Differenz ist ein niedriger 3-stelliger Betrag. Eine detaillierte Rechnung von Seiten der Anwältin liegt mir nicht vor, sodass ich selber momentan keine weiteren Infos habe.


    Woher kann eine solche Differenz rühren? Oder lässt sich das pauschal schlecht beantworten?
    Wenn meine Anwältin mehr veranschlagt als das Gericht erstattet, liegt dann irgendwo ein Fehler vor bzw. verlangt meine Anwältin womöglich schlicht zu viel? Oder ist eine solche Differenz in der Kostenerstattung schlicht "normal"?
    Ich fände das schon ärgerlich auf Kosten trotz "Sieg" sitzen zu bleiben.


    Ich nehme an meine Anwältin ist verpflichtet mir den Differenzbetrag per detaillierter Rechnung zu erläutern?


    Danke vorarb, falls sich jemand auskennt...

  • Deine Fragen kann dir sicher einer der hier aktiven Anwälte oder ein anderer Spezialist beantworten. Vorab daher nur ein allgemeiner Hinweis von mir:

    Ich nehme an meine Anwältin ist verpflichtet mir den Differenzbetrag per detaillierter Rechnung zu erläutern?

    Natürlich muss sie das. Oft liegt der Grund zB in einer gesonderten Honorarvereinbarung. Ein bekannter Wettermoderator wurde wegen Vergewaltigung angezeigt und es kam zu einem Strafverfahren. Er hat sich von einem renommierten Anwalt, der nach Stunden abgerechnet hat, erfolgreich verteidigen lassen. Trotz Freispruch ist er auf dem größten Teil seiner Kosten sitzen geblieben, weil die Kostenentscheidung des Gerichts eben keine vollständige Kostenübernahme enthielt.

  • Ich hatte mal einen Rechtsstreit mit der Deutschen Post AG, die glaubte mir meine Post nicht mehr zustellen zu müssen.
    Ich musste einen Rechtsanwalt nehmen. Es kam zur außergerichtlichen Einigung. Die Deutsche Post AG hat alle meine Unkosten, und auch das Anwaltshonorar in voller Höhe übernommen. Meine Post bekomme ich seitdem auch wieder regelmäßig.
    Weihnachtliche Grüße


    Altsachse

  • Ich habe inzwischen mal bei Gericht versucht Auskunft zu erhalten. Aber weder konnte man die Akte spontan auftreiben, noch war überhaupt ein Wille zu erkennen Auskunft zu erteilen. Ich solle doch einfach meinen Anwalt befragen. Ach ne, danke, wäre ich ja nie selber drauf gekommen. Ist halt prinzipbedingt etwas ungünstig den Rechnungssteller zur Korrektheit seiner Rechnung zu befragen. Dank an die deutsche Justiz, erst den Mist einbrocken, dann den Büger damit alleine stehen lassen.

  • Dank an die deutsche Justiz, erst den Mist einbrocken, dann den Büger damit alleine stehen lassen.

    Den Mist hat Ihnen Ihr Anwalt "eingebrockt".


    Sie haben durchaus gegen Ihren Anwalt einen Anspruch darauf, dass er Ihnen haarklein erläutert, wie er zu seiner Gebührenrechnung kommt. Trauen Sie sich ruhig, diesen Anspruch geltend zu machen!

  • Den Mist hat Ihnen Ihr Anwalt "eingebrockt".
    Sie haben durchaus gegen Ihren Anwalt einen Anspruch darauf, dass er Ihnen haarklein erläutert, wie er zu seiner Gebührenrechnung kommt. Trauen Sie sich ruhig, diesen Anspruch geltend zu machen!

    Es war nicht meine Anwältin die Klage erhoben hat. Und wenn Rechnungen nicht bezahlt werden dürfte es berechtigt sein den Grund dafür zu erfahren, und zwar vom dem der die Party bestellt aber nicht (vollständig) bezahlt hat. Unabhängig davon werde ich mir natürlich eine aufgeschlüsselte Rechnung geben lassen. Hier gibt es aber vermutlich zwei Sichtweisen. Daher wäre mir die des Gerichts wichtig gewesen um die Sachlage besser beuteilen zu können.