Guten Tag,
ich habe mich in einer Strafsache vor Gericht durch eine Anwältin verteidigen lassen. Das Verfahren ging für mich mit einem klaren Freispruch aus. Ich bin nun davon ausgegangen, dass sämtliche Anwaltskosten durch das Gerichte beglichen werden. Es stellt sich momentan aber so dar, dass die von meiner Anwältin in Rechnung gestellten Gebühren nach RVG vom Gericht nicht vollständig erstattet wurden. Die Differenz ist ein niedriger 3-stelliger Betrag. Eine detaillierte Rechnung von Seiten der Anwältin liegt mir nicht vor, sodass ich selber momentan keine weiteren Infos habe.
Woher kann eine solche Differenz rühren? Oder lässt sich das pauschal schlecht beantworten?
Wenn meine Anwältin mehr veranschlagt als das Gericht erstattet, liegt dann irgendwo ein Fehler vor bzw. verlangt meine Anwältin womöglich schlicht zu viel? Oder ist eine solche Differenz in der Kostenerstattung schlicht "normal"?
Ich fände das schon ärgerlich auf Kosten trotz "Sieg" sitzen zu bleiben.
Ich nehme an meine Anwältin ist verpflichtet mir den Differenzbetrag per detaillierter Rechnung zu erläutern?
Danke vorarb, falls sich jemand auskennt...