Priv. Pflegepflichtversicherung / Beitragserhöhung

  • Eine Angehörige (Rentnerin), langjährig PKV-versichert, soll ab 1.1.17 einen um 21 % (!) erhöhten Beitrag für die Pflegepflichtversicherung zahlen.
    Muß das im Land der Zwangsbeiträge widerspruchslos hingenommen werden?

  • Also mein Beitrag zur Pflegeversicherung ist von 22,50 auf 28 Euro gestiegen, das sind auch auf den ersten Blick stolze 24 Prozent. Damit liege ich aber immer noch deutlich unter dem Höchstbeitrag eines gesetztlich Versicherten. Und in absoluten Zahlen sind 5,50 Euro durchaus zu verkraften.


    Es lohnt sich also bei hohen Prozentwerten auch mal auf die absoluten Zahlen zu achten....

  • Grundsätzlich klar, hier stieg der Pflegepflichtbeitrag aber von ca. € 55.00 auf ca. € 69,00. Das ist dann nicht mehr so lustig, insbes. in Verbindung mit zusätzlich erheblich erhöhten PKV-Beiträgen. "Beitragsanpassung" nennt sich das
    immer euphemistisch.
    Im übrigen: Wieso zahlen Sie einen so geringen PKV-Pflegepflichtbeitrag? Die Angehörige ist seit fast 40 Jahren PKV-versichert, muß also erhebliche Altersrückstellungen angespart haben (mit den Beiträgen zusätzlich bezahlt).
    Für geschröpfte Zwangsbeitragszahler alles nicht nachprüfbare Berechnungen der Versicherer.

  • Bei mir als gesetzlich Pflichtversicherten hat sich die Pflegeversicherung lediglich um 8,5% erhöht, das nur so zum Vergleich.
    Ein besinnliches und gesundes Weihnachtsfest wünsche ich allen Mitgliedern und Gästen dieses Forums.


    Altsachse

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke das Sie hier keine Möglichkeit haben werden den Beitrag für die Pflegepflichtversicherung anpassen zu können.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager