Steuererklärung Vermietung

  • Einen schönen guten Morgen in die Runde, habe meine Steuererklärung erhalten und mir wird unterstellt, dass ich keine ernsthafte Vermietungsabsicht habe. Was kann ich tun? Ich bin erstmal sprachlos. Habe Aushänge etc. gemacht und auch Anzeigen online geschaltet, Hat jemand einen Tipp? Kann ich Widerspruch einlegen? Fühle mich zu unrecht bestraft, da es nicht so ist, dass ich nichts gemacht habe. ich kann mir auch nicht erlaube jemanden die Wohnung zu vermieten, die er sich eh nicht leisten kann und Mietnormaden möchte ich auch nicht.

  • Guten Morgen mary28,


    ich gehe davon aus dass Sie den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes meinen. Oder haben Sie ein Schreiben des Finanzamtes mit Rückfragen erhalten?


    Wenn Sie einen Steuerbescheid erhalten haben, in dem Verluste aus VuV auf Grund von Leerstandszeiten wegen (angeblich) fehlender Gewinnerzielungsabsicht bleibt Ihnen nur Einspruch einzulegen. Als Begründung müssen Sie nachweisen, daß Sie sich bemüht haben Mieter zu finden. Dazu können Sie Ihre Aushänge und Online-Anzeigen beifügen. Auch andere Sachen wie z.B. das Einschalten eines Makler, Zugeständnisse bei der Miethöhe u.ä. können als Argument dienen.
    Als Urteil können Sie die Entscheidung des BFH vom 11.12.2012 (IX R 68/10) nennen.


    Viel Glück.

  • Vielen Dank für die Hinweise, ich werde mein Glück versuchen und Einspruch einlegen. Ich hatte die Angaben bereits gemacht, es wurde trotzdem begründet, dass ich keine Vermieterabsicht hätte. Dem ist nicht so, ich habe es versucht mit Aushängen und Onlineanzeigen, hätte ich nichts gemacht, müsste ich mir den "schwarzen Peter" selbst zuschreiben. Soll ich auf das Urteil direkt hinweisen oder erst mal nur Einspruch erheben?
    Heute morgen kam mir dann die Idee hier einfach mal nachzufragen....

  • Soll ich auf das Urteil direkt hinweisen oder erst mal nur Einspruch erheben?

    Die Frage ist erst mal, mit welcher genauen Begründung das FA die Verluste nicht anerkannt hat und wie lange das Objekt leer stand? Im Zweifel wird das Urteil ja gegen dich ausgelegt. Dort heißt es ja, dass "die Vermietungsbemühungen des Klägers nicht ernsthaft und nachhaltig genug waren, und er diese hätte intensivieren müssen. Zudem sei es dem Kläger auch zuzumuten, etwa Zugeständnisse bei der Miethöhe zu machen, um dem Leerstand abzuhelfen."


    dieses Dokument könnte auch noch ganz hilfreich sein: https://www.google.de/url?sa=t…XzYAx4pX_1O8I7glL0jp2OF0w


    Deinen Einspruch musst du also gut begründen. Also darlegen, dass du deine "Bemühungen" intensiviert hast und ggf auch bereit warst, Zugeständisse bei der Miethöhe zu machen. Dein Hinweis


    ich kann mir auch nicht erlaube jemanden die Wohnung zu vermieten, die er sich eh nicht leisten kann und Mietnormaden möchte ich auch nicht.

    ist natürlich nachvollziehbar, gegenüber dem FA würde ich das vor dem Hintergrund der o.g. Rechtsprechung nicht in dieser Deutlichkeit zum Ausdruck bringen.