Wüstenrot - Neues Urteil zu Gunsten Bausparer

  • Seit 08.12.2016 gibt es unter dem Az 7C1692/16 ein neues Urteil vom AG in Ludwigsburg gegen Wüstenrot. Dieses dürfte in den nächsten Wochen im Internet abrufbar sein.


    Kurzzusammenfassung: 2 Verträge im Tarif 7 wurden rechtswidrig gekündigt nach §489 zuerst, später als Klage eingereicht wurde noch einmal vorsorglich nach §488 und §490. Der Klage von mir wurde zu 100% stattgegeben und ganz klar festgestellt dass Wüstenrot kein Kündigungsrecht nach §488-490 zusteht. Weiterhin ist Wüstenrot nicht berechtigt den Bonuszins hinzu zu rechnen und dann zu Behaupten, dass kein, bzw. nur noch sehr geringer Darlehensanspruch besteht der sich nicht lohnt vor allem zu den Darlehenszinsen dort im Vertrag die nicht mehr marktgerecht wären.


    Naja als es damals noch gut und gern bis zu 10% Zinsen gab, hat Wüstenrot mich auch nie darauf hingewiesen, dass 4,5% viel zu wenig sind und ich das Konto auflösen sollte. Da war deren Welt auch noch in Ordnung und nun zu deren Ungunsten sollen Verträge nicht mehr gültig sein und vor Nachteilen beim Darlehen wollen die mich nun schützen. *gg*


    Immerhin zahlt die Württembergische die Prozesse gegen sich selbst. Wahrscheinlich erfolgt eine Berufung.