Erfolgreich abgemahnt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Neue Leben Lebensversicherung. Das Unternehmen habe in Briefen versucht, Kunden aus hochverzinsten Altverträgen zu locken, jedoch nach Einschätzung des VZBV nicht ausreichend auf die Nachteile einer Kündigung hingewiesen. Nun hat der Versicherer in einer Unterlassungserklärung zugesichert, die umstrittenen Schreiben nicht mehr zu verwenden.
Laut Informationen der VZBV wollte die Neue Leben in diesem Jahr insgesamt 30.000 solcher Briefe verschicken. In dem Schreiben sei von einem angesparten Guthaben die Rede, das ab sofort “kurzfristig und einkommensteuerfrei abgerufen” werden könne. Dass damit jedoch auch die Kündigung des Vertrags einhergeht, bliebe unerwähnt, ebenso wie die Nachteile, die damit verbunden sind.
Die Kunden würden mit der Kündigung einen Vertrag aufgeben, der ihnen eine Rendite garantiert, die sich mit ähnlich sicheren Finanzprodukten heute nicht mehr erwirtschaften lässt. “Die Schreiben der Neuen Leben waren aus unserer Sicht ein klarer Verstoß gegen die Beratungspflicht der Versicherer”, sagt Sandra Klug, Leiterin des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. “Den Betroffenen wurde zudem fälschlicherweise der Eindruck vermittelt, dass es sich um ein besonders lohnenswertes Angebot handelt, auf das sie erst jetzt zurückgreifen können”, führt Klug aus.
Ein weiterer Versicherer drückte sich scheinbar unklar aus: Die Gothaer hatte laut der VZBV ihren Versicherten ein unübersichtlich gestaltetes Formular beigelegt, das sowohl für die Kündigung der LV als auch für die Umstellung auf E-Mail-Versand verwendet werden konnte. Der Versicherer räumte ein, dass die Schreiben “offensichtlich missverständlich” gewesen seien. Der Versand wurde gestoppt.
Mein Kommentar:
Die Empfänger solcher Schreiben sollten nicht sofort reagieren und auf keinen Fall bereits auf beigefügten Formularen etwas ankreuzen und diese Formulare zurücksenden. Wichtig ist es eine Zweitmeinung einzuholen. Die Zweitmeinung kann von Beratern der Verbraucherzentralen oder von Versicherungsberatern erteilt werden. Sollte das Schreiben des Versicherers zum Anlass genommen werden, die vorhandenen Handlungsoptionen (Verkauf, Kündigung, Vertrag beitragsfrei stellen, Widerspruch usw.) zu prüfen, ist es wichtig eine informierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
"Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)