Längere Krankheit während Arbeitslosigkeit - Anspruch auf Krankengeld, wenn privat versichert?

  • Hallo, ich bin privat krankenversichert, seit Kurzem arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld.


    Was passiert, wenn ich längere Zeit krank werden sollte? Sechs Wochen lang zahlt ja dann wohl die Arbeitsagentur weiter.


    Aber was passiert danach? Habe ich Anspruch auf Krankengeld gegenüber meiner privaten Krankenkasse?



    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Das hängt vom Tarif ab. Gesetzliche Ansprüche gibt es nicht, aber wenn es ein Tarif mit Krankengeldanspruch ist, haben Sie Ansprüche.

  • Ja, ich habe jetzt einen Tarif mit Krankentagegeld. Der Anspruch ist nicht daran gebunden, dass ich Arbeitslohn beziehe?
    Er besteht auch dann, wenn ich Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalte?

  • ich bin privat krankenversichert, seit Kurzem arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld.

    Wenn Sie Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehen, sind Sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.


    Teilen Sie das Ihrem PKV-Versicherer mit! Dieser muss rückwirkend zum Eintritt der Pflichtversicherung wegen Arbeitslosigkeit den PKV-Vertrag aufheben und Ihnen die Beiträge zurückerstatten. Sonst zahlen Sie doppelt.


    Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nach der Arbeitslosigkeit wieder ein Einkommen erzielen werden, das Sie zur privaten Krankenversicherung berechtigt, können Sie mit Ihrem PKV-Versicherer für die Zeit der Pflichtversicherung eine sogenannte "Anwartschaftsversicherung" vereinbaren. Dann bleiben Ihnen Ihre durch langjährige Versicherungsdauer erworbenen Rechte erhalten und Sie müssen auch bei Wiederaufleben des Vertrages nicht durch eine erneute Gesundheitsprüfung.