Kontoführungsgebühren

  • Hallo !


    Kann man seine gesamten Kontoführungsgebühren steuerlich geltend machen. Sprich 4,90 Euro x 12, dann die Depotkosten z.b. von jeweils ca. 12-15 Euro?
    Habe bis jetzt immer nur von einer Pauschale von 16 Euro gelesen und diese auch angerechnet bekommen.


    Wäre schön, wenn sich hier jemand auskennt und Antwort geben könnte. Danke.

  • Hallo,
    von der Logik her, würde ich sagen, dass Sie ja gezwungen sind, ein Girokonto zu besitzen, damit sie mit dem Finanzamt "abrechnen" können. Darum kann das Girokonto als Werbungskosten angesetzt werden mit pauschal derzeit 16 EUR. Nur so eine Vermutung. Das Depot dagegen ist ja Ihr eigenes Bier.
    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Ich zitiere:


    Kontoführung - Auf normalen Girokonten finden regelmäßig auch beruflich veranlasste Transaktionen (zum Beispiel die Überweisung des Arbeitslohns) statt. Deshalb sind Kontoführungsgebühren anteilig als Werbungskosten abziehbar. Hier hat sich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro jährlich durchgesetzt. Die meisten Finanzämter berücksichtigen diesen Betrag auch bei kostenfreien Girokonten.



    Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.dehttp//w…ungskosten/#ixzz4TgvaCZmK



    Kann man Depotgebühren steuerlich absetzen?


    Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer konnten Depotgebühren als Werbungskosten bis zu einer Höhe von 51 Euro im Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2009 ist dies nicht mehr möglich. Seitdem werden sie als durch den Sparer-Pauschbetrag abgedeckt. Dieser stellt Kapitaleinkünfte bis einer Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Paaren steuerfrei.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager