Stromanbieter: Kündigung per Fax wird nicht akzeptiert

  • Hallo zusammen,


    ich wollte den Stromanbieter wechseln und war recht spät dran. Ich habe es per e-Post Fax mit Beleg gemacht und tags darauf noch ein Einschreiben verschickt. Das Einschreiben kam dank Postlaufzeit von 5 Tagen in der Vorweihnachtszeit zu spät. Das Fax will der Anbieter nicht akzeptieren, weil er das in den AGB ausschließt. Obwohl es offensichtlich anderslautende Urteile gibt, die sich jedoch offensichtlich auf die Zeit vor Klärung der Rechtslage im BGB bezieht.


    http://www.internet-law.de/201…usgeschlossen-werden.html


    Dagegen verweist der Anbieter Stromio auf eine spätere Gesetzesanpassung im BGB:


    „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung per E-Mail nicht anerkennen können.
    Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem zwischen Ihnen und unserem Unternehmen geschlossenen Liefervertrag zugrunde liegen, bedarf eine Kündigung des Liefervertrages der Schriftform. Eine Kündigung in Textform (beispielsweise Computerfax, E-Mail, SMS) ist nicht ausreichend. Ihre Kündigung senden Sie uns daher bitte per Brief mit Unterschrift des Vertragspartners zu.
    Die seit dem 01.10.2016 geltende neue Rechtslage aus § 309 Nr. 13 BGB, wonach in AGB keine strengere Form als die Textform vereinbart werden darf, gilt nach Art. 229 § 37 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) ausschließlich für Verträge, die ab dem 01.10.2016 geschlossen worden sind. Da Ihr Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen wurde, gilt die in den AGB vereinbarte Schriftform demnach für Sie weiterhin fort. Die neue, seit dem 01.10.2016 geltende Rechtslage wurde von unserem Unternehmen selbstverständlich bereits in die AGB aufgenommen und findet entsprechend auf alle ab dem 01.10.2016 geschlossenen Verträge Anwendung."


    Für mich sieht das so aus: Der Gesetzgeber klärt eine Sache, die Gerichte bereits entschiedn haben, und lässt dafür die Altkunden im Regen stehen.
    Meine Fragen:
    Hat jemand Erfahrung damit?
    Bei Finanztip hier wird regelmäßig der Faxweg als zulässigen Kündigungsweg berichtet. Auch die Online-Kündigungsdienste kündigen ja per Fax.
    Gibt es Einschränkungen?


    MFG und Dank


    MCD

  • Meines Wissens zählt Fax auch zu "Schriftform". Insbesondere ist dabei ja eine (fax-fernkopierte) handschriftliche Unterschrift möglich.


    Das neue Gesetz mit den leichteren Kündigungen gilt in der Tat nur für neue Verträge.


    Was steht denn in den AGB deines konkreten Vertrages, wie Kündigungen zu erfolgen haben?