Kündigung - Wirksamkeit

  • Hallo zusammen,


    ab wann ist eigentlich eine Kündigung wirksam. Habe meine Mitgliedschaft in einem Verein zum nächstmöglichen Termin, mit der Bitte um Bestätigung der Kündigung, auf dem Postweg gekündigt. Der Vereinsbeitrag wird immer im März des darauffolgenden Jahres per Lastschrift eingezogen. Habe aber bis jetzt noch keine Bestätigung der Kündigung erhalten. Ist die Kündigung trotzdem wirksam, oder kann sich der Verein rausreden und behaupten, dass er keine Kündigung erhalten hat und im März den Beitrag wieder abbuchen?


    Dank für Eure Hilfe.

  • Eventuell steht in den AGB, bzw. in der Satzung(?) des Vereins, wie die Laufzeit der Mitgliedschaft ist, und mit welcher Frist gekündigt werden kann.
    Ich denke, der Zeitpunkt, wann der Mitgliedsbeitrag eingezogen wird, muss nicht unbedingt was damit zu tun haben.


    Würde vorschlagen, einfach mal dort anzurufen und zu fragen, ob sie die Kündigung bekommen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Ein kurzes Telefonat sollte entsprechende Antwort bringen, denn i.d.R. wird die Mitgliederverwaltung in vielen Vereinen ehrenamtlich durchgeführt.


    Und wie von @fredo47 angesprochen ist in der Satzung hinterlegt, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erfolgen muss. Die Kündigung sollte zumindest mit Einwurfschreiben durch die Post versendet werden, hierdurch hättest Du einen Nachweis über den Versand der Kündigung.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager