Krankenkassenbeiträge für Lebensversicherung

  • Guten Tag,
    ich habe folgende Frage. Meine Lebensversicherung ist ausbezahlt worden und die Krankenkasse hat sich bereits gemeldet wegen des Zusatzbeitrages auf die Auszahlungssumme. Die Lebensversicherung habe ich 1992 abgeschlossen. Zu diesen Zeitpunkt war ich privat versichert bis zum Jahr 2010. In 2010 wurde ich arbeitslos und die private Krankenkasse hat mir gekündigt. Seit 2010 bin ich gesetzlich versichert.
    Kann die gesetzliche Krankenkasse jetzt für den gesamten Auszahlungsbetrag der Lebensversicherung den Zusatzbeitrag berechnen oder sind die Zeiten der privaten Krankenversicherung abzuziehen?
    Vielen Dank für Ihre Antworten.
    Gudrun S.

  • Meine Lebensversicherung ist ausbezahlt worden und die Krankenkasse hat sich bereits gemeldet wegen des Zusatzbeitrages auf die Auszahlungssumme.

    Ich vermute, es handelt sich um eine Direktversicherung. Nur bei einer Direktversicherung als Teil der betrieblichen Altersvorsorge hat die Krankenkasse Anspruch auf eine Verbeitragung.


    Dabei geht es jedoch nicht um den Zeitraum der Vergangenheit. Es kommt also überhaupt nicht darauf an, ob Sie früher mal privat versichert waren und wie lange.


    Jetzt sind Sie GKV-Mitglied und müssen von Ihrer betrieblichen Altersvorsorge einen Beitrag in die Krankenkasse leisten. Hätten Sie eine Betriebsrente, würde der Beitrag monatlich vom Zahlbetrag der Rente berechnet werden.


    Da Sie eine Kapitalzahlung erhalten haben, teilt die Krankenkasse den Betrag rechnerisch auf 10 Jahre auf und berechnet von der auf diese Weise fiktiv ermittelten "Betriebsrente" ihren Beitragssatz.