jeder der hier an Versicherungsschutz seiner RS Versicherung denkt sollte wissen:
.....der Sachverhalt steht in ursächlichen Zusammenhang mit dem
- Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherten befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der genehmigungs oder gleichgeachteten anzeige bzw. freistellungspflichtigen baulichen Veränderungen eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherten befindet oder das dieser zu erwerben oder im Besitz zu nehmen beabsichtigt oder
- der Finanzierung eines der vorgenannten Vorhabens
Nach den Allgem. Rechtsschutz Versicherungsbedingungen ist die Wahrnehmung derartiger rechtlicher Interessen nicht versicherbar. Dies können Sie nachlesen in § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Rechtschutz Vers. Bedingungen 1994 ff
Sind die allgemeinen RS Vers. Bedingungen von 1975 versichert weisen wir auf ³ 4 Abs. 1k hin.
Wir können deshalb keinen Vers. Schutz übernehmen.
Diese Aussage bekam ich von meiner Versicherung - Also daran denken wer an seine RS Versicherung leichtfertig glaubt.
Ich habe gerade einen RA beauftragt und kann über den aktuellen Stand gerne berichten.