Versicherungsschutz durch Rechtschutzversicherung

  • jeder der hier an Versicherungsschutz seiner RS Versicherung denkt sollte wissen:


    .....der Sachverhalt steht in ursächlichen Zusammenhang mit dem

    • Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
    • der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherten befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
    • der genehmigungs oder gleichgeachteten anzeige bzw. freistellungspflichtigen baulichen Veränderungen eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherten befindet oder das dieser zu erwerben oder im Besitz zu nehmen beabsichtigt oder
    • der Finanzierung eines der vorgenannten Vorhabens

    Nach den Allgem. Rechtsschutz Versicherungsbedingungen ist die Wahrnehmung derartiger rechtlicher Interessen nicht versicherbar. Dies können Sie nachlesen in § 3 Abs. 1 der Allgemeinen Rechtschutz Vers. Bedingungen 1994 ff
    Sind die allgemeinen RS Vers. Bedingungen von 1975 versichert weisen wir auf ³ 4 Abs. 1k hin.


    Wir können deshalb keinen Vers. Schutz übernehmen.


    Diese Aussage bekam ich von meiner Versicherung - Also daran denken wer an seine RS Versicherung leichtfertig glaubt.


    Ich habe gerade einen RA beauftragt und kann über den aktuellen Stand gerne berichten.

  • Ja, das ist so und nicht nur bei der angesprochenen Rechtsschutzversicherung.


    Jede Versicherung versichert nur ein bestimmtes Risiko.


    Nachdem unser "Versicherungssystem" in der Regel "provisionsgesteuert" ist, bleibt es dem Versicherungsnehmer überlassen, ob er "blind" unterschreibt oder sich die Zeit nimmt die Bedingungen zu lesen und dann abzuschließen.


    Ansonsten hilft nur ein "Versicherungsberater" - der kostet jedoch Honorar :) .


    Leider ist die Mehrzahl der Bürger nicht fähig oder willens Leistungen auf Honorarbasis zu "empfangen". :(

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem unser "Versicherungssystem" in der Regel "provisionsgesteuert" ist, bleibt es dem Versicherungsnehmer überlassen, ob er "blind" unterschreibt oder sich die Zeit nimmt die Bedingungen zu lesen und dann abzuschließen.
    :(


    Was hat die Aussage mit dem "blind" unterschreiben mit dem Thema Provision zu tun? Liest ein Versicherungsnehmer bei einem Honorarberater alle Seiten durch?


    Ich gebe Dir Recht, das seitens der Verbraucher deutlichere Rückfragen und seitens der Versicherer transparentere und verständlichere Unterlagen benötigt werden. Aber dies hat aus meiner Sicht nichts mit dem Thema Provision zu tun.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt könnten wir in eine Diskussion abdriften, ob die Beratung eines Honorarberaters nur aufgrund des Wegfalles der Provision besser ist als bei einem provisionsorientierten Berater ...


    oder ob es nicht letztendlich auf die fachliche Qualität des Beraters ankommt.


    Was meinst Du?

  • Jede Seite hat etwas für sich......


    entscheiden tut der Kunde.


    Als Versicherungsberater bzw. Rentenberater ist auf jeden Fall eine Zulassung (die Kompetenz prüft i.d.R. das zuständige Landgericht) nötig - hier ist eine stetige Kompetenz in jedem Falle als gegeben anzusehen.


    Bei einem "reinen" Versicherungsberater o.ä. kann ich keine Aussage treffen, nachdem ich diesen Berufsstand hinsichtlich seiner Ausbildung, Kompetenz bzw. Zulassung nicht wirklch beurteilen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt könnte ich ketzerisch sein ... woher bezieht denn ein Landgericht seine Kompetenz zur Prüfung dieser benötigten Kompetenz bei den Rentenberater?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Also der Bereich Haus und Wohnung ist ein Thema, welches fast jeder Techtsschutzvertreter ansprichst, weil hier oft der Irrglauben vorliegt im "Voll-Rechtsschutz" den es überhaupt nicht gibt, seien auch Hausbausachen abgesichert.
    Es gibt aber einen wichtigen Teil, der dann doch abgesichert ist und das wäre der Kauf eines schlüsselfertigen Hausen nach kompletter Fertigstellung. Der Kaufvertrag muss dies aussagen. Auch der Kauf und Erwerb von anderen ggf. älteren Häuser ist im Streitfall abgesichert. Nicht bezahlt werden von der Rechtsschutz natürlich die Notar- und andere Erwerbsnebenkosten. Maklergebführen sind im Streitfall ggf. versichert.