Geld und Kredit

  • Im Oktober 2015 wurde bei VW ein Neuwagen erworben und vom Verkäufer der Gesamtpreis ermittelt unter Abzug Gebrauchtwagen und zuzüglich aller normalen Kosten. Nach Wunsch auf Finanzierung wurden nicht nur die Zinsen errechnet, sondern auch der Kaufpreis pauschal um Euro 500.- erhöht, zuzüglich Zinsen und
    Mehrwertsteuer. Ich hielt das für eine verkappte Bearbeitungsgebühr, was natürlich verneint wurde. Antwort: Der Kaufpreis sei immer der Barpreis, die Firmenbank verlange immer den Aufpreis bei Finanzierung.
    Mein Hinweis auf BGH-Urteile zu Ratenkrediten wurde negiert. Zu Recht ?

  • Es ist irrelevant,für was Du die von Dir bezahlten €500.- hälst.


    Welche beweisbaren Anhaltspunkte kannst Du vorlegen??


    Dann wird relevant,ob zunächst a)Deine Rechtsschutzversicherung,b)ein von Dir aufgesuchter Anwalt und c)ein Richter Deinen Anhaltspunkten folgen und Dir bestätigen:Ja,bei den €500.- handelt es sich um eine rechtswidrige Bearbeitungsgebühr,die zurückzuerstatten ist.


    P.S.:ich gönne einer Bank nicht das Schwarze unter den Fingernägeln,aber Du bewegst Dich ---wenn überhaupt----auf sehr dünnem Eis.

  • Zumindest wollte ich andere Käufer darauf verweisen, gleich zu Beginn der gesamten meist aufwändigen Kaufprozedur zu erfragen, ob der ausgewiesene Preis für Kauf und Finanzierung gleich sei.
    Ganz am Ende wird man deswegen kaum Widerstand leisten, die Verkäufer rechnen damit.