Riester Zulage bei Entgeltersatzleitungen

  • Hallo, ich habe mehrere Fragen zur Riesterzulage bei Bezug von Entgeltersatzleistungen:


    - Für das Zulageänderungsformular ist nur die tatsächlich bezogene Entgeltersatzleistung maßgeblich? Also ausdrücklich nicht das SV-Brutto, das der RV gemeldet wird?


    - Mir wurde eine Zulage gekürzt, weil die Mindesteinzahlung auf Basis des SV-Brutto der Entgeltersatzleistungen berechnet wurde und nicht aufgrund der Angaben im Zulageänderungsantrag. Das dürfte doch nicht korrekt sein?! Wie geht man dagegen vor?


    - Ich habe für das Zulagejahr 2015 aus Versehen einen falschen Betrag an Entgeltersatzleistungen gemeldet. Kann man das nachträglich noch korrigieren?


    - Welche Fristen gelten für die Änderungsmeldungen zum Dauerzulageantrag? Union Investment hatte mir mal per Mail mitgeteilt, ich können den Zulageänderungsantrag 2011 (mit den Entgeltersatzleistungen aus 2010) bis 18.01.2013 einreichen. Heute an der Hotline hieß es dagegen, ich müssen die Änderungen für das Zulagejahr 2016 (Entgeltersatzleistungen 2015) bis 30.12.2016 mitteilen. Wurden die Fristen so massiv verkürzt oder hat man mir an der Hotline etwas falsches gesagt?


    Gruß und Danke
    Josch

  • Hallo Josch,


    aus ähnlichen Erfahrungen mit der korrekten Berechnung der Zulagen bei Bezug von Entgeltersatzleistungen folgende Erfahrungen und Empfehlungen:


    Welche Einkünfte Sie in den Zulagenantrag schreiben, interessiert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht. Die bekommen automatisierte Meldungen über das SV Brutto vom Rentenversicherungsträger und danach rechnen sie.


    Lassen Sie bei angeblich oder tatsächlich falsch berechneten Zulagen Ihren Anbieter vollkommen außen vor und kommunizieren Sie direkt mit der ZfA. Das sehen die Mitarbeiter der ZfA nicht so mit Begeisterung (automatische Verarbeitung), aber ablehnen können sie nicht und machen es auch nicht. Als erstes würde ich Ihnen ein Telefonat mit der Hotline (03381-21222324) empfehlen um das Problem einzugrenzen. Und dann bleibt immer noch Zeit, einen formlosen schriftlichen Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen beizulegen. Auch wenn ich die förmlichen Verjährungsfristen nicht parat habe, für 2015 ist auch in 2017 noch nichts zu spät. Rechnen Sie bei der ZfA mit Bearbeitungszeiten von 6 Monaten bis 1 Jahr. Insofern ist bei Schreiben die Bitte um eine Eingangsbestätigung sinnvoll. Und nach 3 Monaten höflich nachfragen ist nach meiner Erfahrung förderlich.


    Viel Erfolg und erst einmal Guten Rutsch


    Pumphut