Erbfolge bei verstobenen ,erwandern 1. Grades

  • Hallo,
    möchte gerne wissen, ob ich meinen Neffen enterben kann.
    Meine Eltern leben nicht mehr, meine einzige Schwester ebenfalls nicht. Sie hat aber einen Sohn, den ich gerne aus verschiedenen Gründen enterben würde.
    Ist das möglich? Oder erhält er trotzdem einen Pflichtanteil und in welcher Höhe?
    Notariell habe ich noch meine Mutter als Alleinerbin im Testament eingetragen und als Ersatzerbin meine Freundin.
    Danke für eine Info.

  • Neffen sind keine Verwandte 1. Ordnung, da sie nicht Kinder sind, sondern über die Geschwister verwandt sind. Sie sind Verwandte 2. Ordnung. Daher haben sie auch keinen Pflichtteilsanspruch (das hat nur die 1. Ordnung) und können testamentarisch vom Erbe ausgeschlossen werden.


    Siehe http://www.finanztip.de/erbfolge/

  • Herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung, die mir sehr geholfen hat und mich sehr beruhigt.
    Viele Grüße und ein tolles neues Jahr!