Thema Pflege - Artikel aus Focus Online: "Warum Sie fürs Alter Ihrer Eltern vorsorgen sollten"

    • Offizieller Beitrag

    "Viele Leute unterschätzen nicht nur das Risiko, einmal selber zum Pflegefall zu werden. Ihnen ist auch nicht bewusst, wie teuer es werden kann, wenn die Eltern im Alter Hilfe brauchen."


    Nachstehend der Link zur Kolumne vom Vorstand des FPSB Deutschland e.V. zu oben genanntem Thema.


    Fazit:

    • Kinder müssen bis auf weniger Ausnahmen für ihre Eltern die Pflegekosten übernehmen.
    • Die Kosten dafür liegen im Schnitt bei rund 3200 Euro im Monat


    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Diese These stimmt so nicht !


    Generell müssen nicht alle Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen - nur dann, wenn Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dies zulässt. Es gibt dort sog. "Schonbeträge" sowohl bei Einkommen als auch Vermögen!


    Die Kosten liegen im Schnitt auch nicht bei 3200,- im Monat ! Dies hängt im wesentlichen davon ab, in welcher (Hilfe-)Einrichtung sich der Bedürftige befindet und welche Pflegestufe vom MDK festgestellt worden ist. Auch hängt es davon ab, ob zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen (z.B. Stufe3+ bzw. Demenzerkrankung) !

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alfred,


    welche These meinen Sie?


    Die Kosten für Pflegeeinrichtungen variieren je nach Region, Lage und Leistungen ... habe auch schon Kosten von TEUR 5 aufwärts gesehen, daher kann ich mit der mit Schnitt TEUR 3,2 gut leben.

  • schau dir mal die unterhaltsrechtlichen Regelungen der §§ 1611 BGB an...........................es gibt keinen Regelunterhalt der Kinder ggü. den Eltern.


    Unterhaltspflichtig ist nur wer auch Leistungsfähig ist - und da gibt es in der Rechtsprechung auch relativ viel Schonvermögen - sowohl bei Einkommen als auch bei Vermögen.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alfred,


    auch zu diesem Thema gibt es seitens Finanztip schon einen Artikel:


    http://www.finanztip.de/elternunterhalt-schonvermoegen/


    Und natürlich gibt es Schonvermögen und entsprechende Freibeträge, diese werden aber in der Regel überschätzt werden. Und wie häufig erwähnt, eine pauschale Aussage ist kaum möglich, denn jeder Fall muss individuell mit den geltenden Regeln geprüft werden.

  • ja, ich kenne diese Grenzen genau. Schließlich habe ich einige Jahre selbst Unterhaltsforderungen geltend gemacht.


    Das ganze wird aus meiner Sicht übertrieben - vor allem um private Pflegeversicherungen zu verkaufen. Das Risiko eine sehr lange Zeit im Pflegeheim mit Stufe 3 zu verbringen (und nur dann reichen in der Regel die eigenen Einkünfte zuzügl. Pflegeversicherungsleistungen) ist verschwindend gering. Die statistische Verweildauer in Pflegestufe 3 im Pflegeheim liegt derzeit bei ca. 7 Monaten.
    Für 7 Monate braucht kein Mensch eine private Pflegeversicherung.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast diesen Anspruch selbst geltend gemacht? ... Im Bereich des Elternunterhaltes?


    ....


    Die Verweildauer liegt aktuell bei 7 Monaten in Pflegestufe III, dies mag richtig sein und ich persönlich bin der Ansicht das diese Verweildauer in Folge verbesserter Pflege und Technik deutlich ansteigen wird.


    Letztendlich sehe ich dieses Szenario auch nur als Hinweis für dieses Thema, die größeren Risiken sind aus meiner Sicht im Themenbereich Demenz und Pflegestufe I-II .... denn um in den Bereich III zu gelangen müssen erst alle Voraussetzungen und die Einschätzungen des MDK erfüllt sein.

  • Du hast völlig recht, wenn du die Demenz als größtes Risiko ansiehst.
    Demenz gilt nämlich in der Regel nicht als pflegebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Teil XI.


    Erst ab dem 1.1.2015 hat der Gesetzgeber für Demenzkranke "ein wenig" Verbesserung gebracht.


    Nur - wie viele erkranken den wirklich an Demenz ? Wenn ich die Zahl der in Deutschland an Demenz erkrankten ansehe und im Verhältnis dazu mir vorstelle, dass 50 Mio eine private Plegeversicherung deshalb abschließen, dann kann man das machen - aber nur wenn man die Risiken sehr hoch bewertet.


    Aber was hat eine Normalverdiener denn bei einem Pflegeheimaufenthalt auf Kosten der Sozialhilfe zu verlieren ?


    Doch gar nichts - nur die Erben haben möglicherweise einen Verlust :( Also sollte diese Angelegenheit von den möglichen Erben bewertet werden.............................und ggf. auch die Versicherungsbeiträge bezahlen :D

    • Offizieller Beitrag

    Das sind Fragen, die es individuell jeder für sich selbst beantworten muss.


    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass viele Ihren Kindern a) nicht auf der Tasche liegen wollen und b) die Kinder nicht in diese Lage bringen wollen ...


    Daher ist die Frage für jeden:


    Möchte ich das meine Nachkommen u.U. für mich in Regress genommen werden oder möchte ich das nicht?


    Hierzu sollte sich jeder eine eigene Meinung bilden und eine Pauschalantwort gibt es nicht.

  • Alleine diese "Ansicht" stellt das heute Gesellschaftsverhalten in Frage.


    Wieso sollte man den Kindern auf der Tasche liegen - schließlich haben die Eltern (die was zu vererben haben) ihren Kindern neben der elterlichen liebevollen Fürsorge auch erhebliche finanzielle Leistungen erbracht - kann man da von den Eltern auch noch erwarten, dass diese ihnen nicht "auf der Tasche liegen"?


    Im übrigen gibt es auch Möglichkeiten Vermögen (z.B. Haus) an die Nachkommen zu übergeben, ohne dass später Dritte (z.B. der Staat) Regress nehmen können.


    Das ist alles eine Frage der "richtigen" und "unabhängigen" und individuellen Beratung - die gibt's aber nicht zum Nulltarif :) .


    Beratung die nichts kostet gibt's in Deutschland nur vom Versicherungsvertreter oder Bankmitarbeiter :(

    • Offizieller Beitrag

    Dein Werben für Honorarberatung in Ehren ... aber die Aussage das die Beratung von Bankmitarbeitern nichts kostet, ist de Facto ja nicht richtig.


    Die Finanzierung der Beratung erfolgt hier durch die Provision und in vielen Bereichen (so die Aussage der Lobbyisten) wrid hier eine Quersubventionierung vorgenommen.


    Zu diesem Thema verweise ich auf einen bestehenden Thread hier im Forum.


    Die erste Thematik "muss" jeder für sich selbst beantworten, aus diversen Gesprächen weiß ich das die "ältere" Generation sich mit dieser Materie beschäftigt. Und mit einer Wertung in diesen Gesprächen pro oder Contra halte ich mich bewusst zurück, denn eine Entscheidung in diesem Thema muss/sollte jeder für sich treffen.

  • Selbstverständlich kostet eine Beratung durch Versicherungsrepräsentanten oder Bankmitarbeiter auch etwas. Das ist ja auch richtig so - schließlich müssen die ja auch oft Stunden an Energie aufwenden um ihren Lohn zu erhalten und auch einen Service bieten der kostet.


    Jedoch ist diese "Vergütung" nicht sofort offen sichtbar. Zudem entsteht diese Vergütung erst durch Verkauf eines Produktes.


    Anders der Honorarberater. Er darf nicht durch Produktverkauf verdienen, sondern nur durch Beratung.


    Als Rentenberater bin ich sogar durch das Rechtsdienstleistungsgesetz verpflichtet nach dem


    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abzurechnen.


    Insoweit besteht schon ein Unterschied.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alfred,


    wie sieht denn dje Ausbildung zum Rentenberater aus und darf ausschließlich nur diese ausgeübt werden, oder ist eine Kombination mit Finanzvermittler o.ä. möglich?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Nun es gibt einige Möglichkeiten . Schau doch auf die Seite www.rentenberater.de .


    Eine Kombination mit einem anderen Provisions- oder Verkaufsberuf ist nicht erlaubt. Das Rechtsdienstleistungsgesetz und die entsprechende Verordnung dazu sind sehr "eng" gestrickt.


    Der Rentenberater gehört zur Gruppe der Rechtsdienstleister (wie z.B. Steuerberater). Er muß durch das zuständige Landgericht zugelassen sein und ist dann berechtigt seine Mandanten vor Behörden und Gerichten wie ein Rechtsanwalt zu vertreten.


    Deshalb ist die Honorierung auch zwingend durch das Rechtsanwaltvergütungsgesetz vorzunehmen.

  • Ich Glaube nicht, dass ich für meine Eltern eine Versicherung abschließen muss. Doch ich bin davon wohl überzeugt, dass ich für mich eine abschließen muss, damit ich mich und meine Kinder in Zukunft nicht finanziell belaste. Obwohl die gesetzliche Pflegeversicherung noch nicht lange existiert, ist es sehr interessant,dass sie die Bevölkerung nicht ausreichend versorgen kann. Für das Jahr 2015 und die späteren Jahre kann man nun gespannt sein, wie sich die Lage weiter entwickeln wird( Quelle: http://www.pflegeversicherung-…/pflegeversicherung-2015/). Ich finde es schade und auch unnötig, dass diese Last auf den Bürger abgewälzt wird. Neben der sehr hohen Steuerlast und die Lebenshaltungskosten, müssen diese staatlichen Sicherheitsmechanismen privat finanziert werden, damit die Betroffenen überhaupt einen Nutzen davon haben.