Umzugskosten absetzen nach Kündigung der Wohnung

  • Guten Tag ins Forum,


    meine Frage: Ziehe ich aus beruflichen Gründen um, kann ich mehr absetzen, als wenn ich aus rein privaten Gründen umziehe. Wie sieht es aus, wenn ich gar nicht umziehen wollte, sondern musste (Kündigung nach Eigenbedarf durch den neuen Besitzer)? Bringt mir das steuerliche Vorteile oder ist das vollkommen egal bei der Anrechnung?
    Danke für weitere Informationen

  • Umzugskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzbar sein.
    Dazu muss jedoch ein plausibler Zusammenhang mit den beruflichen Notwendigkeiten hergestellt werden.


    Ob der Mietvertrag durch den Vermieter gekündigt wurde, ist hingegen völlig irrelevant. Das ist allgmeines Lebensrisiko.
    Ein privat veranlasster Umzug ist niemals steuerlich absetzbar.