Mein - durchaus ernstgemeinter - Rat zu Ihrer Frage:
Heiraten Sie Ihre Freundin! Dann ist sie über die Familienversicherung bei Ihnen in Ihrer GKV-Kasse mitversichert.
Es gibt meines Erachtens schlechtere Gründe für eine Eheschließung.
Auf andere Art und Weise kommt Ihre Freundin unter den von Ihnen geschilderten Umständen aus der PKV nicht heraus.
Sie ist kein "Härtefall". Einen solchen gibt es in der PKV überhaupt nicht. Sie ist ganz normal privatversichert.
Und das bleibt sie so lange, bis sie entweder eine eigene versicherungspflichtige Berufstätigkeit aufnimmt - oder jemanden heiratet, der GKV-versichert ist.