Kündigung der PKV und Anwartschaft während in GKV versichert
Situation: Ehemals Selbstständiger, seit einige Monaten angestellt und in GKV, möchte wieder selbstständig werden und in GKV bleiben (Unsicherheiten dabei wurden hier schon ausführlich diskutiert).
Die PKV ist noch nicht gekündigt, rückwirkend bekommt man wohl nur 3 Monatsbeiträge zurück, aber das Geld einiger Monatsprämien ist nicht entscheidend, weil: für den Rest des Lebens PKV-Basistarif zahlen, wäre der GAU.
Fragen:
1. Ist es für die Entscheidung der GKV über eine freiwillige Weiterversicherung entscheidend, ob die PKV gekündigt ist oder nicht? Es bestünde schließlich eine Doppel-Versicherung. Es wurde seitens der GKV nie nach einer Kündigung der PKV gefragt.
2. Wenn die PKV vor dem Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gekündigt wurde, aber eine große oder kleine Anwartschaft abgeschlossen wurde, spielt das für die GKV ein Rolle oder ist eine Anwartschaft eine rein private Option, die niemanden etwas angeht, die ich auch nirgends angeben muss?
3. Ohne meinen PKV-Vertrag studiert zu haben: Ist der Wechsel in eine GKV-Pflichtversicherung ein Grund/Anspruch auf eine Anwartschaft?
Vielen Dank!
Andreas