Rückkehr in die GKV

  • muc:
    Danke nochmals für die ausführliche Erläuterung und das Aufzeigen der zeitlichen Entwicklung der Details.


    Ablauf, Hintergründe und somit Sinn und Zweck des Vorgehens des Gesetzgebers sind mir inzwischen hinreichend klar.
    Bevor ich mich durch verschiedene GKV telefoniere, wollte ich nur nochmals sichergehen, dass ich alle Aspekte berücksichtige, und dazu gehört bei mir eben das Alter (55. Geburtstag Juli 2017) als besonders kritischer Punkt.


    Das mann ab 55jährig nicht mehr GKV-pflichtig werden kann, interpretiere ich so, dass man 54jährig noch GKV-pflichtig werden kann und somit, auch wenn die Situation erst mit 55 Jahren oder später eintritt, auch in die obligatorische Anschlussversicherung kommen würde. Ist das korrekt?


    Ich möchte bei meinen Gesprächen mit den GKV eben nicht zu sehr auf diesem Thema herumreiten.

  • Noch ein Hinweis - vermutlich Ihnen allen bekannt; ich erwähne es trotzdem:


    Wenn es um die Kalkulation möglichen "Sparpotentials" beim Thema "PKV vs. GKV" geht, sollte man bei den Gesprächen mit den GKV immer ALLE möglichen Geldeingänge aufführen.
    In meinem Fall zum Beispiel die (Einmal)auszahlungen aus der 2. und 3. Säule der CH-Altersvorsorge sowie die (Einmal)auszahlungen möglicher D-Betriebsrenten des Partners. Diese werden voll verabgabt bei Menschen, die freiwillig in der GKV sind, interessieren die PKV hingegen nicht.

  • Das mann ab 55jährig nicht mehr GKV-pflichtig werden kann, interpretiere ich so, dass man 54jährig noch GKV-pflichtig werden kann und somit, auch wenn die Situation erst mit 55 Jahren oder später eintritt, auch in die obligatorische Anschlussversicherung kommen würde. Ist das korrekt?

    Ja, genau so ist es.


    Wenn Sie jetzt - vor Vollendung Ihres 55. Lebensjahres - noch versicherungspflichtig werden, kann die Kasse Sie nicht ablehnen.


    Wenn Sie dann später - nach Ihrem 55. Geburtstag - das Arbeitsverhältnis wieder auflösen, können Sie freiwillig Mitglied werden bzw. es greift dann die obligatorischen Anschlussversicherung. Sollten Sie allerdings dann wieder in die PKV gehen, ist der nochmalige Wechsel zurück zur GKV nicht mehr möglich.


    Sie müssen sich also darauf einstellen, ab sofort - für den Rest Ihres Lebens - Kassenmitglied zu werden.

  • update:
    Ich habe inzwischen beim Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums und bei einer GKV angerufen:
    Beide sagen übereinstimmend, dass die Anwartschaft bei einer PKV nicht als Vollversicherung gilt und man daher mit dieser reinen Anwartschaft die obligatorische Anschlussversicherung nicht verhindern kann.


    Beide sagten jedoch, dass sie das nicht schriftlich formulieren, da es sich nicht um eine "Spezialregelung" handelt, sondern vom Gesetzgeber so vorgegeben sei - es müsse der Beleg für eine "bestehende Vollversicherung" vorliegen, wenn man die obligatorische Anschlussversicherung vermeiden wolle, nicht nur die - wenn auch per Dokument belegbare - Möglichkeit, sich wieder vollversichern zu lassen.

  • Die besagte 3 Monatsfrist der Verbraucherzentrale wurde damit begründet, dass sich die GKV im Nachhinein auf eine nur geringfügig ausgeführte Beschäftigung verwiesen könnte, die dann eben nicht eine Versicherung in der GKV begründet.


    §8 StGB IV: geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit:
    .....die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder vertraglich begrenzt ist.........

  • Guten Morgen, das hier ist ja wirklich ein tolles Forum, auch ich möchte mal meinen "Fall" hier einstellen. Ich bin Angestellter, 49 Jahre alt, zum 01.10.2001 hatte ich mich in die PKV "reinquatschen" lassen.


    Ich habe mich nun entschieden den Weg zurück zur GKV zu suchen, da ich der PKV nicht mehr traue. Mein aktueller Beitrag ist in Ordnung, aber für zukünftige Erhöhungen sehe ich schwarz.


    Zum 30.06.2017 bin ich meinen Job los, zu allen damit verbunden Ärgernissen könnte ich den Sachverhalt ja wenigstens zur Rückkehr nutzen. Bezüglich Anschlussbeschäftigung sieht es gut aus, ggf. zum 01.10.2017, eventuell auch schon früher. Das heißt ab 01.07. könnte ich einige Wochen ALG1 beziehen.


    Als ALG1 Bezieher würde ich ja sofort pflichtig. Ich hatte mich aber mal für 3 Monate in 2008 (im Anfall geistiger Umnachtung) auf Grund ALG1 Bezug befreien lassen, so dass dieser Rückweg wohl ausfällt.


    Im Ratgeber hier auf der Seite steht unter


    "1. Sie melden sich arbeitslos Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich ebenfalls wieder gesetzlich versichern (§5 Abs. 1.2 SGB V). Das gilt selbst für privat Versicherte, die sich in der Vergangenheit von ihrer Versicherungspflicht befreien ließen. Einzige Ausnahme sind Versicherte, die 55 Jahre oder älter sind und deshalb von der Versicherungspflicht ausgeschlossen sind. "


    Jetzt meine Fragen:


    1. Ginge die Rückkehr jetzt doch per ALG1 Bezug obwohl in 2008 eine Befreiung wegen ALG1 ausgesprochen wurde? Der FT Artikel verwirrt mich doch hier etwas.


    2. Wenn nein, bei meinem neuen Job gilt dann für mich die Grenze 52.200 Euro p.a. da seit 2001 in der PKV?
    3. Wie verhält es sich mit einem Firmenwagen, zählt der zum Jahresentgelt mit?
    4. Gilt für die GKV "wenn drin dann drin" auch dann wenn der neue Job nicht ist und nach einem Jahr wieder ALG1 droht?


    Freu mich über jede Antwort. Danke!

  • Grund ALG1 Bezug

    1.) Einmal befreit immer befreit, d.h. in deinem Fall ist die Rückkehr aus genau diesem Grund nicht mehr möglich.
    2.) Die Grenze dürfte richtig sein.
    3.) 1% Regel, ist in der Einkommenssteuer berücksichtigt, also höheres Einkommen= Ja
    4.) Wenn drin dann kannst du bleiben, wenn du dich nicht auch schon einmal wegen diesem Grund hast befreien lassen


    Ich habe übrigens in etwa das gleiche Problem: Befreiung wg. ALG1


    Es geht nur über die Anschlussversicherung, theoretisch reicht ein Tag, aber wie muc schreibt besser vorher bei der GKV deiner Wahl nachfragen.


    Vielleicht sollten wir einen Thread öffnen: Welche GKV akzeptiert die Anschlussversicherung ab einem Tag???

  • Das gilt selbst für privat Versicherte, die sich in der Vergangenheit von ihrer Versicherungspflicht befreien ließen.

    Wo Sie dieses Zitat gelesen haben, weiß ich nicht.
    Es ist sachlich falsch.


    Finanztip schreibt zum Thema PKV und Arbeitslosigkeit unter anderen hier: PKV-Arbeitslosigkeit

    Es ist in der Tat so, wie @Michael1964 zutreffend schreibt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht befreien ließ, wird nicht mehr versicherungspflichtig.

  • Es ist in der Tat so, wie @Michael1964 zutreffend schreibt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht befreien ließ, wird nicht mehr versicherungspflichtig.

    ....wobei die Versicherungspflicht aus einem anderen Grund ohne weiteres wieder aufleben kann, nur halt nicht beim Bezug von Arbeitslosengeld.

  • Wo Sie dieses Zitat gelesen haben, weiß ich nicht.Es ist sachlich falsch.


    Hallo muc, es steht genau so im Finanztip Ratgeber, da habe ich es kopiert. Schauen Sie mal hier http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/

    ....wobei die Versicherungspflicht aus einem anderen Grund ohne weiteres wieder aufleben kann, nur halt nicht beim Bezug von Arbeitslosengeld.

    .. eben aber dann zum Beispiel mit einer neuen Stelle nach ALG1 Bezug mit entsprechend "pflichtigem" Verdienst. Was ist aber wenn der Job nicht passt und dann nach zum Beispiel einem Jahr wieder ALG1 folgt, ich aber zu Beginn ALG1 in der GKV bin?

  • .. eben aber dann zum Beispiel mit einer neuen Stelle nach ALG1 Bezug mit entsprechend "pflichtigem" Verdienst. Was ist aber wenn der Job nicht passt und dann nach zum Beispiel einem Jahr wieder ALG1 folgt, ich aber zu Beginn ALG1 in der GKV bin?

    Meine Meinung:
    ...die Beiträge werden vom Jobcenter übernommen. Du musst dich wieder bei der PKV versichern (evtl. Basistarif) und musst die Differenz evtl. tragen. Nach Ende von ALG1 dann wieder in der GKV.

  • Okay. Jetzt habe ich die Stelle auf Finanztip gefunden und gelesen.


    Der zitierte § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V behandelt allerdings nur ganz allgemein die Versicherungspflicht von Arbeitslosengeldbeziehern.


    Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird in § 8 SGB V geregelt.


    Allerdings gibt es seit 25.05.2011 ein Urteil des Bundessozialgerichts, das für Recht erkannt hat, dass eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht immer nur für den Tatbestand gilt, für den sie ausgesprochen wurde.


    Das Aktenzeichen lautet: B 12 KR 9/09 R.
    Finanztip hat also doch recht. Allerdings nicht wegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, sondern wegen dieses Urteils.


    Vor dem 25.05.2011 galt die Regel: wer einmal befreit ist, ist immer befreit.


    Jetzt haben wir wieder was dazugelernt!


    ;)

  • Meine Meinung:...die Beiträge werden vom Jobcenter übernommen. Du musst dich wieder bei der PKV versichern (evtl. Basistarif) und musst die Differenz evtl. tragen. Nach Ende von ALG1 dann wieder in der GKV.

    Hmm okay, eine Mitarbeiterin bei einer GKV sagte mir aber sinngemäß "wenn drin dann drin". Dann hake ich lieber nochmal bei der GKV selbst nach. Frag mich eh wo die damalige Befreiung gespeichert ist, es war ein mehr oder weniger handgeschriebenes Fax meiner damaligen GKV. Ob man darauf aktiv hinweisen muss .... keine Ahnung.

  • Ich lese gerade das von muc zitierte Urteil, darin heißt es:


    "Die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wirkt jedenfalls nicht über das Ende des Versicherungspflichttatbestandes, für den die Befreiung ausgesprochen worden ist, hinaus, wenn dann Versicherungspflicht aufgrund eines ganz anderen Tatbestands eintritt. Fazit: Eine Versicherungsfreiheit infolge einer Befreiung auf Antrag kann als Ausnahme von der Versicherungspflicht immer nur eng begrenzt, und nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen angenommen werden."


    Das kann man auch so lesen: Neue Pflicht wegen Unterschreiten der Jahresgrenze tritt ein und hebt die vorherigen Befreiungen auf. Das heißt für mich: Pflichtig Dank gesunkenem Einkommen, später mögliches ALG1 ist dann wieder ein "neuer" Tatbestand.

  • Das kann man auch so lesen: Neue Pflicht wegen Unterschreiten der Jahresgrenze tritt ein und hebt die vorherigen Befreiungen auf. Das heißt für mich: Pflichtig Dank gesunkenem Einkommen, später mögliches ALG1 ist dann wieder ein "neuer" Tatbestand.

    Das ist dann wirklich eine Auslegungssache auf die ich mich nicht verlassen würde.
    Wie du schon richtig geschrieben hast: ....man kann.......muss es aber nicht.....

  • Problemaufriss: Der Wechsel von der PKV in die GKV löst genauso wie der (Erst)-Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder der Wechsel von der GKV in die PKV zahlreiche Fragestellungen in der privaten Finanzplanung aus und es bedarf m.E. in den meisten Fällen einer Untersuchung der Vor- und Nachteile und ja, ebenso häufig einem Durchrechnen des Vorhabens.



    Machen wir uns nichts vor. Bei den oben genannten Entscheidungen geht es finanziell nicht um einige hundert oder tausend Euro, sondern um Beträge (letztlich die privaten Finanzmittel von Menschen), die zusammengerechnet über die Laufzeit der Krankenversicherung schon mal gut über 100.000,-- € liegen können.



    Wir alle unterliegen Denkfehlern und bevorzugten in wichtigen Entscheidungen Abkürzungen. Rolf Dobelli hat in seinem Buch „Die Kunst des klaren Denkens“ zweiundfünfzig dieser Denkfehler zusammengestellt. Einige sind hier auch bei den oben genannten Entscheidungen relevant. Einige Beispiele aus meiner eigenen Beratungspraxis:


    1.) Viele Menschen überschätzen systematisch ihr Wissen und ihre Fähigkeiten („Overconfidence-Effekt“).


    2.) Der Rückschaufehler.


    3.) Menschen beurteilen häufig eine Entscheidung aufgrund des Ergebnisses („The Outcome Bias“).


    4.) Das Auswahl-Paradox.


    5.) Group-Thinking, d.h. viele Menschen denken, wenn Konsens über einen Punkt herrscht, wäre diese Option alternativlos.



    Trotz aller Denkfehler und Irrungen im Zusammenhang mit der hier angesprochenen Entscheidungsfindung ist eine analysierte und fundierte Entscheidung m.E. allemal besser als eine Entscheidung aus dem Bauch heraus. Für diese Art der Entscheidungsfindung gibt es klare Regeln und Anforderungen (z.B. die Grundregel aus einer Auswahl aus Handlungsoptionen auszuwählen und nicht einzelne Optionen zu verwerfen oder umzusetzen). Dies gilt im Übrigen auch für die Fälle, bei denen eine gewisse finanzielle Drucksituation besteht (oder vorausgesagt wird; nach dem Motto: im Alter kann ich meine Beiträge nicht mehr zahlen …“)



    Was sagt Finanztip dazu? Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines PKV-Vertrages schreibt Finanztip in dem Ratgeber Private Krankenversicherung – Luxus für die Gesundheit


    „Vier Schritte zum PKV-Vertrag


    Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss einige Tage Arbeit in diese Entscheidung investieren. Zuerst steht die Überlegung an, ob es überhaupt sinnvoll ist, den gesetzlichen Krankenkassen für immer den Rücken zu kehren. Denn genau das bedeutet dieser Entschluss: Der Wechsel in die PKV ist bei den meisten Versicherten ein Wechsel für immer.


    Schritt 1: Werden Sie sich darüber klar, welche Vor- und Nachteile sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben. Rechnen Sie auch genau durch, ob Sie sich den Preis der privaten Absicherung langfristig leisten können (…).“



    Nach meiner Auffassung gilt die im Ratgeber gegebene Empfehlung auch ohne Wenn und Aber für den Wechsel PKV-GKV oder GKV-PKV.



    Immer wieder höre ich dabei den Einwand, dass wichtige Entscheidungsparameter (z.B. die Beitragsentwicklung in der GKV oder PKV über lange Zeiträume) gar nicht vorausgesagt werden können bzw. viele Prognosen nicht eintreffen würden. Ja, ich stimme zu, dass man Prognosen gegenüber kritisch eingestellt sein sollte. Aber eine Prognose über die Beitragsentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung eines angesehenen Wirtschaftsinstituts ist besser als die Aussage: das ignoriere ich, weil die Zahlen sowieso nicht stimmen.


    Mit besten Grüßen



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Sehr geehrter Herr Gamper, vielen Dank für Ihre Worte. Sie können sich aber sicher sein, dass ich mich schon länger mit beiden Optionen (Verbleib PKV vs zurück in GKV) beschäftige und sicher nicht aus dem Bauch heraus entscheide. Ich habe auch schon gerechnet.


    Es ist so, dass ich freiwillig (ja, das gibt es, ich mache bei höher schneller weiter nicht mehr mit) von einem 70 T€ in einen 45 T€ Job wechsle weil er mir mehr Spaß macht. Dies geschieht mit einer mehrwöchigen ALG1 Pause. Der Jobwechsel steht so oder so an, unabhängig von der Krankenversicherungsfrage.


    Mein PKV Vertrag besteht seit 2001, 2 interne Tarifwechsel habe ich schon durch. Dennoch wird im Schnitt jedes Jahr um ca. 20 Euro, alle 5 Jahre um 50 oder einmal schon um 70 Euro erhöht (und nein hier glaube ich nicht dass sich diese Praxis ändert). Grob überschlagen liegt mein Tarif zur Zeit bei 510 und wenn ich in 15-17 Jahren in Rente gehe mit Sicherheit bei 950 Euro. Das ist meine persönliche "moderate" Berechung. Jetzt geht noch Beitragsentlastung im Alter und Beitrag für Lohnausfall ab, dann liegen wir immer noch bei sagen wir mal 700 Euro.


    Meine Rente wird maximal 2000 Euro plus 400 Euro Betriebsrente betragen. Steigt die GKV auf 20 % werde ich um die 480 Euro bezahlen. Aber sicher keine 700.


    Bei der GKV hat die Politik ein Auge drauf, das sind viel zu viele Versicherte. Die PKV wird weiter Lobbyismus betreiben und weiter schamlos erhöhen dürfen. Nach einem neuen Vorschlag wohl auch unterjährig "moderat".


    Ich vertraue der PKV einfach nicht mehr! Die Ehefrau meines Versicherungsagenten ist übrigens in der GKV.


    Auch bei meinem neuen niedrigeren Gehalt ist der "Break even" schnell erreicht. Würde ich bei 70 T€ bleiben oder gar Richtung 80T€ gehen, wären die Überlegungen andere.

  • Hallo Badener,


    Sie haben vernünftige Ansichten. Mein Beitrag ist aber nicht als Erwiderung auf Ihre Beiträge zu verstehen. Auch nicht als Wertung für eines der beiden Krankenversicherungssysteme. Ich empfehle übrigens selber in rund 40% meiner Beratungsfälle die Handlungsoption "Wechsel in die GKV".


    In Ihrem speziellen Fall mag der Wechsel in die GKV durchaus seine Berechtigung haben. In anderen Fällen jedoch nicht. Wichtig war und ist mir, dass sich Menschen für "Handlungsoptionen öffnen" und nicht einfach - weil es Mehrheitsmeinung ist - die GKV-Option als alternativlos sehen.


    In der Prognose der Zukunft bin ich nicht ohne Hoffnungen. Wir sehen aktuell Modelle wie Tarifergänzungstarife (zu PKV-Tarifen) von Unterstützungskassen (hierzu werde ich in naher Zukunft schreiben) aufkommen. Diese Tarifergänzungstarife werden selbst für Menschen im Notlagentarif erhältlich sein. Das wird den Anpassungsdruck auf die Krankenversicherer weiter erhöhen. Ich persönlich habe Zweifel, ob der Gesetzgeber weiterhin die PKV in dieser Form beibehalten wird.


    Mit besten Grüßen

  • Problemaufriss: Der Wechsel von der PKV in die GKV löst genauso wie der (Erst)-Abschluss einer privaten Krankenversicherung oder der Wechsel von der GKV in die PKV zahlreiche Fragestellungen in der privaten Finanzplanung aus und es bedarf m.E. in den meisten Fällen einer Untersuchung der Vor- und Nachteile und ja, ebenso häufig einem Durchrechnen des Vorhabens.



    Welche Parameter sollten in eine Entscheidung für oder gegen die GKV/PKV (bzw. einem Systemwechsel) einfließen? Was sind die wichtigen Fragen? Hier eine Auswahl:


    1.) Wie wirkt sich ein Systemwechsel auf die Zeit nach meinem Erwerbsleben aus?


    2.) Wie wirkt sich die Entscheidung finanziell auf Familienangehörige aus?


    3.) Wie werden sich die Beiträge in der PKV voraussichtlich entwickeln?


    4.) Wie wirken die Beitragsentlastungskomponenten in der PKV (zusammengefasst in der Alterungsrückstellung, wie beispielsweise der Wegfall des "Zehn-Prozent-Zuschlags" im Alter von 60. Jahren (= gesetzlicher Zuschlag"), der Wegfall des Krankentagegeldes mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und die Zinserträge) beitragsmindernd aus?


    5.) Wie werden sich die Beitragssätze in der GKV entwickeln?


    6.) Im welchen Umfang werden Leistungskürzungen in der GKV erfolgen, die ggf. über Zusatzversicherungen aufgefangen werden müssen?


    7.) Wie wirken sich die aufgehäuften Beitragsschulden in der GKV auf die Beitragssätze aus? Werden sie „sozialisiert“ oder erhöhen sich die Beiträge?


    8.) Wird sich mein Krankenversicherungsstatus ändern? Welche Auswirkungen hat das?


    9.) Stehen berufliche Veränderungen an und wie wirken sich diese auf meinen Status aus?



    „PKV-Beratung ist eine Kunst und Kunst kommt von können, nicht von wollen, sonst müsste es ja Wunst heißen (frei nach Karl Valentin).“

  • Hier wird sehr viel über den Wechsel von der PKV zur GKV geschrieben.


    Nur fehlen mir Hinweise auf eine evt. freiwillige Versicherung der GKV im Rentenalter.
    Bedeutet, dass bei einem Wechsel in die GKV, alle Einkünfte aus Rente, betrieblicher Altersversorgung, Vermietung und Zinserträge für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen werden kann.


    Man sollte auch diesen Link beachten:


    https://www.deutsche-rentenver…ationFile/52566/R0815.pdf


    Und hier besonders Absatz 2 ( die 9/10 Regelung) und Absatz 3 und 5 lesen.


    Außerdem sollte man auch daran denken, dass man auch im Alter in den Standard-Tarif wechseln kann, wenn man bereits 2008 privat versichert war. Und dieser Standard-Tarif ist meistens preisgünstiger als die als die GKV für freiwillige Mitglieder.


    https://www.pkv.de/service/bro…rbedingungen/avb-st-2009/


    Gruß Apolon

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann