muc:
Danke nochmals für die ausführliche Erläuterung und das Aufzeigen der zeitlichen Entwicklung der Details.
Ablauf, Hintergründe und somit Sinn und Zweck des Vorgehens des Gesetzgebers sind mir inzwischen hinreichend klar.
Bevor ich mich durch verschiedene GKV telefoniere, wollte ich nur nochmals sichergehen, dass ich alle Aspekte berücksichtige, und dazu gehört bei mir eben das Alter (55. Geburtstag Juli 2017) als besonders kritischer Punkt.
Das mann ab 55jährig nicht mehr GKV-pflichtig werden kann, interpretiere ich so, dass man 54jährig noch GKV-pflichtig werden kann und somit, auch wenn die Situation erst mit 55 Jahren oder später eintritt, auch in die obligatorische Anschlussversicherung kommen würde. Ist das korrekt?
Ich möchte bei meinen Gesprächen mit den GKV eben nicht zu sehr auf diesem Thema herumreiten.