Rückkehr in die GKV

  • Hallo communitiy,
    ich spiele mit dem Gedanken wieder in die GKV zu welchseln. Ich bin 48 Jahre und jetzt über 20 Jahre selbststänig.
    Bezahle mitlerweile über 700 EUR jeden Monat an meine PKV und möchte nicht wissen, wo wir in 10-15 Jahren sein werden.
    Besteht für mich noch die Möglichkeit in die GKV zu wechseln und wann ja welche Möglichkeiten gäbe es.
    Könnte ich mich evtl. als CEO in meiner eigenen Fa. anstellen lassen und mir ein Gehalt bezahlen und mich damit wieder gesetztlich versichern?:)


    Vielen Dank im voraus.


    LG
    Numzi

  • Hallo.


    Der Wechsel in ein Angestelltenverhältnis wäre eine Möglichkeit, um wieder versicherungspflichtig zu werden.


    Grundsätzlich würde das funktionieren.


    Der Punkt ist nur, dass durch eine gesetzliche Krankenkasse festgestellt werden muss, dass Versicherungspflicht eingetreten ist.


    Hierzu würde geprüft werden, ob tatsächlich ein Angestelltenverhältnis vorliegt, oder eben nicht. Ein Angestellter ist weisungsgebunden usw., daher wären gefühlt unzählige Punkte abzuprüfen, um am Ende festzustellen, ob man angestellt oder selbstständig ist. Wer durch die Eigentumsverhältnisse (z. B. als geschäftsführender Gesellschafter mit 75% an Anteilen) letztlich gar nicht weisungsgebunden ist, kann nicht Angestellter im Sinne der Sozialversicherung sein.


    Da gilt es mehr als einen Punkt zu beachten.

  • Hallo
    vielen Dank für die Info.
    Dann kommt das wohl nicht in frage, da mir die Fa. alleine gehört und ich somit geschäftsführender Gesellschafter bin.


    Welche Möglichkeiten hätte ich den noch?


    VG
    Numzi

  • Hm, da würde ich an Experten verweisen wollen.


    Ansonsten könnte man ja auch die Gesellschafterverhältnisse ändern (neue Gesellschafter aufnehmen), fusionieren, das Unternehmen beenden, usw., aber soetwas macht man ja nicht "nur" für den Krankenversicherungsstatus. :huh:

  • So, es ist fast durch, nur noch ein paar Unterschriften und ab 01.04. geht es in die Teilzeit.
    hat jemand schon gute Erfahrungen mit einem Honorarberater, bzw. Spezialisten gemacht bei der Vertragsumstellung von PKV in Zusatzversicherung ?
    Vielen Dank vorab.

  • Es gibt im Bereich Versicherungen keine Honorarberater!


    Es gibt Versicherungsberater - die beraten gegen Honorar.


    Es gibt Versicherungsmakler, die gegen Entgelt Versicherung vermitteln, wenn es sich um einen Nettotarif handelt!

  • Guten Morgen in die Runde,


    ich würde euch gerne mein Problem kurz beschreiben, und hoffe, dass es nicht allzu oft bereits in dem Thread hier gestellt wurde. Ich bin das Thema hier überflogen und konnte auf dem ersten Blick nichts finden.


    Ich bin 32 Jahre alt und bin Anfang 2014 Jahren in die PKV gewechselt. In den 6 folgenden Jahren hat sich für mich einiges geändert und ich hab auch damals nicht richtig nachgefacht. Mitlerweile steht z.B. das zweite Kind in den Startlöchern und mir stellt sich die Frage nach einem Wechsel zurück.


    Da ich außerdem einen neuen Arbeitgeber gefunden habe, würde sich ein Wechsel durch eine kurze Arbeitslosigkeit von einem Monat anbieten. Ich hab bereits gelesen, dass dur die letzten Änderungen zum Tag 1 die Versicherungspflicht besteht und das ich somit wieder in der GKV versichert bin, wenn ich mich arbeitslos melde. Da ich selbst kündige habe ich ja eine Sperrfrist von 12 Wochen, allerdings habe ich gelernt (dank feedback hier aus dem Forum) das das kein Problem sein sollte.


    In einem andere Thread hat allerdings digir beschrieben, dass es Probleme geben könnte, wenn man nach einem Monat Arbeitslosigkeit sofort wieder freiwillig versichert ist. Er schug vor, den Umweg über die Familienversicherung zu gehen.
    Den Thread findet ihr hier: Wechsel PKV -> GKV durch 2-monatige Arbeitslosigkeit inkl. Sperrfrist ? - Versicherung & Vorsorge - Finanztip Community


    Meine Frage an euch, ist das so wie von dgir beschrieben noch aktuell und woher rühren die Bedenken? Sollte ich mich auf eine zweimonatige Arbeitslosigkeit einstellen um auf Nummer sicher zu gehen? Ich war vor meinem wechsel in die PKV 25 Jahre bei der IKK, spielt das eine Rolle oder hilft mir das?


    Vielen Dank für euer Feedback!

  • Hallo Community,


    ich habe eine Frage zum Wechsel von der PKV in die GKV.
    Ich bin angestellt, verdiene über der BBG, JAEG und bin bereits vor 2003 in die PKV gewechselt, d.h. für mich
    gilt eine niedrigere Einkommensgrenze als wenn ich nach 2003 in die PKV gewechselt wäre.


    Ich habe mir jetzt von der Personalabteilung durchrechnen lassen um wieviel ich meine Arbeitszeit / Gehalt reduzieren müsste um unter die Einkommensschwelle zu kommen.
    Dabei wurde ich gefragt, ob ich vor 2003 bereits in der PKV war, sonst müsste meine Reduzierung noch deutlicher ausfallen.


    Frage: wer prüft nach, ob ich bereits vor 2003 in der PKV war ? Wenn ich der Personalabteilung versichere, dass ich erst nach 2003 in die PKV gewechselt bin - würde das jemand nachprüfen ? Oder gibt es da eine Abfrage an einer zentralen Stelle ?


    Vielen Dank für eine Auskunft.
    Klaus

  • Hallo.


    Die (potentiell) aufnehmende Krankenkasse prüft, ob Versicherungspflicht eintritt und erlässt dann einen entsprechenden Bescheid.


    Bei den Krankenkassen liegen entsprechende Daten vor, anhand derer man abprüfen kann, ob jemand vor oder nach 2003 aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschieden ist.

  • Hallo,


    ich arbeite aktuell Vollzeit (40 Std), seit 01.04.2001 in der PKV und bin 45. Ich möchte in Teilzeit (sogenannte Brückenzeit) wechseln mit der Ziel wieder in der GKV zurückzugehen.
    Was mir aber als Info fehlt, ist wie lange die Teilzeitbeschäftigung mind. laufen müsstest um wieder ab Beginn der Teilzeit Pflichtversichert zu werden. Angenomen ich reduziere meine Stunden soweit runter, dass mein Monatsbrutto ab 1. Monat < die Pflichtgrenze (4687,50€) liegt. Um Pflichtversichert zu werden, reicht es 1 Monat in Teilzeit zu sein oder muss ich mind. 1 Jahr in Teilzeit sein?
    Ich habe gehört/gelesen, dass 1 Monat ausreicht und auch aber dass mind. 1 Jahr in Teilzeit sein müssen.


    Ich würde mich über ein Antwort sehr freuen!


    Vielen Dank
    Thierry

  • Hallo.


    Kurz gesagt (ohne Beratungsleistungen zu erbringen):
    Sie müssen in der Perspektive (auf das Jahr gesehen) wenig genug verdienen, um in die gKV wechseln zu können. Den geringen Verdienst müssen Sie aber hinterher nicht zwingend ein Jahr durchhalten.


    Das ist ein kniffliges Thema, ggf. ist Beratung angezeigt.

  • Hallo,


    das Thema obligatorische Anschlussversicherung bei bestehender Anwartschaft war glaube ich im Jahre 2017 schon einmal Thema. Ich würde diesen Punkt gerne aktuell besprechen und thematisch erweitern.


    Sachverhalt:
    -Derzeit PKV ohne Beschäftigung und keine Bezüge vom Staat
    ->Aufnahme SV-pflichtige Beschäftigung unter JAEG


    Sollte die Beschäftigung nach z.B. 4 Wochen beendet werden, sollte ja die obligatorische Anschlussversicherung in Frage kommen.


    Wie verhält es sich wenn:


    1. eine aktive Anwartschaft bei der PKV besteht
    oder
    2. die PKV einfach weitergeführt wurde


    jeweils für das Szenario, dass der Versicherte es der GKV nach Beendigung der SV-Pflicht meldet(1a/2a) bzw. nicht meldet (1b/2b).




    Ich denke es ist ein durchaus interessant Sachverhalt, der für einige Leute in Frage kommt.


    Danke für die Infos und eine angeregte DIskussion.

  • Wie kommen Sie zu der Einschätzung, dass vier Wochen hier nicht reichen.
    Ich würde sogar so weit gehen, dass der kleinste denkbare Zeitraum reicht, also sogar 1 Tag, falls SV pflichtig.



    Die Szenarien zielen auf Ausschlusstatbestände ab, also unter welchen Umständen die Anschlussversicherung dann nicht greift.

  • Ich komme zu der Einschätzung, weil ich es weiß!


    Es kann 1 Tag reichen, aber auch eben nicht!


    So, wie oben geschildert, reicht es nicht!


    Alles andere ist eine Prüfung im konkreten Einzelfall!


    Haben Sie einen Beruf? Sozailversicherungsfachangestellter sind Sie nicht, oder?


    Ihre Aussage ist schlichtweg falsch!

  • Hallo zusammen,


    lese schon geraume Zeit mit, konnte aber noch keine passende Lösung für meine spezielle Situation finden:


    53 Jahre, seit 25 Jahren beim selben AG, seit 2004 privat versichert, 2008 "Befreiung von der Versicherungspflicht" beantragt, da Einkommen unter Pflichtgrenze gefallen und seither geblieben ist.


    Nun bietet mir mein AG die Möglichkeit, von einem Unternehmen in ein anderes, juristisch völlig selbstständiges und 50 km entfernt gelegenes Unternehmen seiner Unternehmensgruppe unter Beibehaltung aller Rechte und Ansprüche zu wechseln.


    Dadurch würde sich ja sofort der "Tatbestand" ändern, meine Befreiung nicht mehr gelten und ich könnte in die GKV wechseln, der AG unterstützt das.


    Jetzt höre ich nur unterschiedliche Meinungen über das Procedere... persönliche und telefonische Auskünfte bei 3 unterschiedlichen KK ergaben, dass ein Wechsel sofort ohne Unterbrechung bei Wechsel des AG (mit anderer Betriebsnummer) möglich sei,
    der Anwalt des AG-Verbandes und ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes sagen jedoch, dass bei AG-Wechsel mindestens eine Pause/Lücke von 1-2 Monaten dazwischen sein muss, damit ein Wechsel in die GKV sicher möglich ist.


    Wie steht ihr dazu bzw. gibt es da Erfahrungen?


    LG

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!