Rückkehr in die GKV

  • was wären denn geeignete Experten?

    Die am besten geeigneten Experten müssen ja wohl die sein, die sich am 15. Februar hier als "GKV Rueckkehr" anmelden und im Thema "Rückkehr in die GKV" anstatt auch nur andeutungsweise auf eine Frage zur Rückkehr in die GKV zu antworten, nur darauf verweisen, dass das hier das völlig ungeeignete Forum sei und man das alles individuell mit einem geeigneten Experten besprechen müsse.


    Wenn dem so ist, sollten wir diesen Diskussionsfaden von 2014 nach fast 600 Beiträgen hier endlich schließen und statt dessen das neue Thema "GKV Rückkehrberater stellen sich vor" aufmachen.

  • ...kenne das auch aus anderen Foren, da wird auf sachbezogene Fragen geantwortet: "zu kompliziert für das Forum", "Du solltest einen Fachmann fragen" usw.


    ...wenn es dann so einfach wäre, könnte ich es mir selbst beantworten und ich frage ja grad keinen Experten sondern im Forum, weil ich keine (bezahlte) Profimeinung, sondern das Schwarmwissen der Community suche.


    ...leider haben das einige im Foren aktive Menschen nicht verstanden und deshalb werden oft gute und sinnvoll Beiträge mit solchen unnützen Debatten aufgebläht.


    Möchte meine Frage von oben noch einmal wiederholen:


    Was wären denn echte Experten für solche konkreten Fragestellungen?

    Anwalt für Sozialrecht?

    Andere Berater?

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

  • Anwalt für Sozialrecht - kennt vielleicht das Sozialrecht und weiß ggf. auch was Alles zu beachten ist, sind aber regelmäßig nicht tief genug in der Materie und kennen möglicherweise nicht die Stellschrauben!

    Es gibt den Einen oder Anderen Rentenberater, der das kann.

    Und es gibt einen Versicherungsberater der das tatsächlich macht und auch schon genannt wurde, oder nicht?

  • Und es gibt einen Versicherungsberater der das tatsächlich macht und auch schon genannt wurde, oder nicht?

    das war dezent :)


    ...für mich ein wenig zu dezent ;)

    Es wäre schön einen deutlicheren Hinweis oder sogar ein paar Namen von Leuten, die die "Stellschrauben" kennen zu bekommen, ohne die 600 Beiträge dieses Posts komplett lesen zu müssen.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

  • Hallo webfox , den frisch aktualisierten Beitrag hier in Finanztip https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/ hast Du gelesen? Hier gibt es auch einen Abschnitt, der sich mit Deiner Fragestellung beschäftigt.


    Es gibt Versicherungsberater, die Dir keine Versicherungen verkaufen und Provisionen kassieren, sondern auf Honorarbasis arbeiten. Darunter sind auch einige, die sich auf den Bereich Krankenversicherung spezialisiert haben. Es gibt welche, die sich auch hier im Forum tummeln und mal im Klarnamen wie Dr. Schlemann auftreten oder auch unter dem Namen ostfriesischer Inseln in Erscheinung treten Lange Oog und bestimmt noch weitere.


    Ich freue mich hier über jeden Experten, der sein Wissen auch im Sinne dieser Gemeinschaft teilt. Das wird man hier als Empfehlung verstehen, Kontakt aufnehmen und dann für eine individuelle, detaillierte und verbindliche persönliche Beratung auch gerne die ~150 Euro pro Stunde zahlen, die die dann auch kosten darf und muss.


    Also wenn jemand so Fragen beantworten würde wie...


    Warum reicht ein Tag Arbeitslosigkeit nicht? Muss es mindestens ein Monat sein? Oder ist die Sperrzeit wegen des Aufhebungsvertrags das Problem?

  • Dr. Schlemann ist kein Versicherungsberater, sondern ein Versicherungsmakler!

    Das ist ein Versicherungsvermittler!

    Der bekommt Provisionen (hier aber Courtage genannt) für die Vermittlung von Versicherungen und darf Verbraucher nicht gegen Honorar "beraten"!

    Sorry, aber was korrekturbedürftig ist, muss man auch klarstellen!

  • Warum reicht ein Tag Arbeitslosigkeit nicht? Muss es mindestens ein Monat sein? Oder ist die Sperrzeit wegen des Aufhebungsvertrags das Problem?


    Warum sollte man solche Fragen beantworten?

    Die Antwort an sich bringt nichts, weil dann immer weiter gestochert werden würde.

    Es beginnt doch damit, dass zu Vorderst der letzte ESt-Bescheid zu prüfen ist - der liegt meiner Kenntnis nach nicht öffentlich vor, oder?

    Dann stellt sich die Frage, was regelmäßiges Einkommen ist? Denn ein Tag ohne Einkommen ist ja nicht regelmäßig, oder?

    Ich könnte auch über die Fiktion des nachgehenden Leistungsanspruches diskutieren. Aber mit wem und warum?

    Entweder man wird versicherungspflichtig in der GKV, oder nicht!

    Entweder es tritt Familienversicherung ein, oder nicht! In dem gefragten Fall nicht, das wurde ausgesagt und das ist auch nicht fraglich oder zu diskutieren!

    Wer zurück will, der muss entweder konstruieren oder hoffen, dass es passiert!

    Schwarmintelligenz ist weder hilfreich noch vorhanden und die meisten Artikel im Internet sind fehlerhaft oder unvollständig. Das ist auch der Tatsache geschuldet, dass man Vieles prüfen muss und das immer im konkreten Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

    Und selbst wenn es Einem gelingt - ohne qualifizierte fachliche Beratung oder Prüfung - schwebt das Damoklesschwert der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes über dem Geschehen.

    P.S.: eine Frage beantworten ist nicht die Lösung, weil ein Ratschlag sollte begründet sein und dieser Rat bedarf der vollständigen Prüfung jedes Details. Deswegen werden Menschen, die das können keine einzelne isolierte Frage beantworten!

  • Deshalb erschuf Gott die Welt nicht an einem Tag, sondern benötigte dafür sieben Tage!

  • Pantoffelheld

    GKV Rueckkehr

    Vielen Dank für eure Infos. Stimme sicher zu, dass spezifische Einzelheiten nicht ein einer solchen Community wie hier geklärt werden könne, hier bedarf es oft einer umfassenden Beratung eines echten Fachmannes.


    Dass dieser Faden bereits 600 Postings hat zeigt aber, dass viele dieses Problematik haben und (zum Teil verzweifelt) nach Hilfen und Unterstützung suchen. Da finde ich Antworten wie pauschal "da kann man hier nichts zu sagen" nicht besonders hilfreich und nett, denn für Fragen und Hilfe ist dieses Forum doch eingerichtet. Wenn der Fall zu spezifisch wird, spricht ja nichts dagegen, dann an einen Berater oder Anwalt zu verweisen.


    Auch ist es in dieser Thematik so, dass eigentlich niemand "rechtssicher" Auskunft geben kann. So ist es in unserem Fall beispielsweise so, dass die Auskunft einer Krankenkasse war. dass trotz Befreiung ein Wechsel zu Ihnen ohne Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit möglich sei, im Ratgeber von FT steht, dass lediglich ein Monat ALG1 dazwischen liegen muss und in einer internen Arbeitsanweisung des GKV Spitzenverbandes steht, dass erst nach mindestens 2 Monaten ALG zwischen zwei Jobs von einer Versicherungspflicht auszugehen sein.


    Ich bin gern bereit, mich von einem serösen Versicherungsberater beraten zu lassen und dafür zu zahlen, befürchte aber, dass auch hier eine definitive Auskunft oder "der sichere Weg" nicht garantiert werden können. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.

    Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

  • Natürlich gibt es dazu sichere Auskünfte. Das ist kein Hexenwerk, wenn man fachlich versiert ist.

    In Deinem Fall vermischt Du mehrere unterschiedliche Aspekte und stellst offensichtlich die falschen Fragen - denn nur die korrekte Frage führt zur korrekten Antwort:

    Befreiung
    Versicherungspflicht
    Auswirkung in der Zukunft

    Wenn man es nicht ausprobiert, wird man nie Wissen, ob Rechtssicherheit möglich wäre!

  • Da ich weiter oben angesprochen wurde (sorry, hatte ich irgendwie übersehen) möchte ich ganz offen gestehen, dass ich kein "guter" Versicherungsberater, sondern ein "böser" Versicherungsmakler bin. Erstaunlicherweise fressen Versicherungsmakler aber trotzdem keine kleinen Kinder, sondern haben ab und zu gute Ideen, wie man Menschen bei der Lösung ihrer Probleme hilft. :)  Pantoffelheld scheint das erkannt zu haben, ebenso die Zufälligkeiten neu angemeldeter Profile. Danke! :thumbup:

    Bei den von uns zum Thema Krankenversicherung beratenen Kunden hat sich das Thema Rückkehr in die GKV bislang so gut wie nie gestellt, da wir vor einem Wechsel in die PKV die Sinnhaftigkeit dieses Schritts gemeinsam mit unseren Kunden sehr genau prüfen, inkl. Absicherung gegen Berufsunfähigkeit etc. Mich würde mal interessieren, was elgro zu diesem Schritt bewegt - es wundert mich, dass das noch niemand gefragt hat.


    Die Rückkehr in die GKV ist u.a. aus diesem Grund ganz offen gesagt nicht unsere Kernkompetenz. Mit diesem Thema ist man aus meiner Sicht bei einem praxisnahen, kompetenten Versicherungsberater gut aufgehoben, besser als bei einem Anwalt. Und das sage ich, obwohl ich selbst Jurist bin :). Wir empfehlen bei solchen Anfragen deshalb einen Versicherungsberater, mit dem wir kooperieren. Über die hier versammelten Versicherungsberater, die unter Pseudonymen mehr oder weniger deutlich um Kunden werben, kann man sich ja aus deren Beiträgen ein Bild machen und diese dann ggf. beauftragen. Das ist ja der - aus meiner Sicht gar nicht anstößige - Zweck der Übung :).

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo zusammen,

    mich wundert es ein bisschen, dass es auf den 30 Seiten hier so gut wie keine Berichte von erfolgreichen Rückkehrern gibt. Gibt es denn niemanden, der mal von seinem konkreten Fall berichten kann?
    Ich bin ein Standard-Fall...50 Jahre alt, Freiberufler und möchte gerne zurück.

    Ein befreundeter Freiberufler kann mich für einen Monat (oder auch länger wenn nötig) fest anstellen (für z.B. €2000/Monat, unbefristet und dann eben Kündigung des Arbeitgebers während der Probezeit nach einem Monat). Nach diesem Monat könnte ich mich dann z.B. noch arbeitslos melden (falls es was bringt), auch wenn ich keinen Anspruch auf ALG1 habe. Dann irgendwann (nach z.B. 1,2 oder 3 weiteren Monaten) würde ich wieder als Selbständiger weiterarbeiten. Der Knackpunkt ist dann wohl, ob mich die GKV dann behält oder nicht (nachdem ich denen gemeldet habe, dass ich wieder selbständig bin).

    Dies ist natürlich sehr wichtig für mich, denn ich muss mich bei der PKV ja für diese Zeit mit einer An­wart­schaft absichern.
    Es muss doch irgendwas rechtlich bindendes geben, so dass die GKV einen dann nicht mehr ausschliessen kann. Und ist das von GKV zu GKV unterschiedlich? Ist z.B. die AOK kulanter als z.B. die Techniker? Welcher Zeitraum als Angestellter ist als sicher anzusehen?

    Vielen Dank für eure Tipps und Erfahrungsberichte...