Rückkehr in die GKV

  • Hallo,


    sehr gutes Forum, viele Informationen - klasse. Da ich vereinzelt aber widersprüchliche Aussagen gefunden haben, fehlt mir noch immer eine eindeutige Antwort auf folgende Fragen:


    1. Reicht es, per Arbeitsvertrag zeitlich auf 12 Monate befristet Teilzeit zu arbeiten und so unter die JAEG zu fallen, um wasserdicht in der GKV zu sein und zu bleiben? Oder ist die zeitliche Befristung angreifbar?


    2. Auf Seite 3 wurde ja die Rückkehr in die GKV per obligatorischer Anschlussversicherung geschildert. Nehmen wir an, dass der Arbeitsvertrag auf Teilzeit reduziert wird mit der Option für den AG, dass er wieder Vollzeit arbeiten kann, wann er will. Gesagt, getan: Der AG wechselt mit Beginn der TZ in die GKV, kündigt die PKV, landet in der GKV... und geht fünf Monate später wieder auf Vollzeit (und ist damit keine 12 Monate unter der JAEG geblieben). Müsste dann die GKV dem Gesetz nach nicht eigentlich "bestehen bleiben"? Und: Kann/Sollte man sowas verlässlich vorab mit der GKV abklären?

  • Hallo liebes Forum,


    ich möchte von der PKV in die GKV wechseln um während meines geplanten Vorruhestands (Teilrente) und Rente die Krankenkassenbeiträge zu senken. Bin noch keine 55 Jahre.


    Dies würde ich gerne machen, indem ich meinen Arbeitgeber bitte, für ein Jahr etwa 30% meines Gehalts in eine Lebensarbeitszeitkonto einzuzahlen.


    Gibt es Erfahrngen, Meinungen ob dieser Weg der Rückkehr in die GKV machbar ist?



    Vielen Dank


    Grüße

  • Guten Tag liebes FINANZTIPP- und COMMUNITY TEAM,


    vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem weiterhelfen.


    Ich bin pensionierter Soldat. Meine Frau ist über mich seit 1995 beihilfeversichert und hat eine Restkostenversicherung bei einer PKV. Sie war vorher bei einer GKV pflichtversichert.
    Meine Frau ist stationär in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen. Sie ist zu 100% schwerbehindert und hat die Pflegestufe 3. Sie bezieht Erwerbsunfähigkeitsrente und Entgelt aus der Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt.


    Nun steht die Scheidung an.


    Was kann ich tun, damit meine Frau nach der Scheidung in die GKV wechseln kann.


    Wer kann mir helfen oder hat eine Antwort.


    Freundliche Grüße
    Wolfgang

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Wolfgang,


    wenn Ihre Frau über 55 ist, dürfte es leider sehr schwierig werden. Dann müsste sie erst seit weniger als 5 Jahren in der PKV sein.
    Wenn nicht, könnte u.U. folgender Paragraph ziehen:
    Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 5 Versicherungspflicht
    (1) Versicherungspflichtig sind
    7.behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind,


    Fragen Sie bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl (zB Techniker) oder bei der Unabhängigen Patientenberatung nach.


    VG

  • Hallo liebes Finanztipp- Team,


    wie sieht es aus, wenn ich privat versichert bin und krank werde. Erst bekomme ich die Lohnfortzahlung, dann das Krankentagegeld. Danach kann ich aber meine monatlichen Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich dann wieder in die GKV zu wechseln?


    Vielen lieben Dank im Voraus.


    Liebe Grüße
    Margarete

  • Hallo Finanztipp Team,


    ich bin 57 Jahre alt und in der PKV schon lange versichert. Mein Verdienst ist stark zurückgegangen, bin in einem Angestelltenverhältnis aber auch selbstständig. Ich habe schon versucht wieder zurück in die GKV zu kommen. Man sagte mir, dass dies mit über 55 Jahren nicht mehr möglich wäre.
    Gibt es auch nach Ihrer Meinung für mich keine Rückkehr in die GKV mehr?


    Vielen Dank im Voraus.


    Solo

    • Offizieller Beitrag


    In der Regel nicht, dies wäre aus meiner Sicht ja auch für die gesetzliche Krankenversicherung (ehrlich gesagt) eine schwierige Situation. Denn hier würden für diese Kosten auftreten, welchen keinerlei Beiträge von Ihnen gegenüberstehen?


    Sprechen Sie doch Ihre Krankenversicherung an, in der Regel besteht die Möglichkeit eine Beitragsbefreiung mit aufzunehmen.

  • Margarete; Henning:


    Eine Beitragsbefreiung kennt die PKV NICHT. Gerade für solche Fälle gibt es ja den Krankentagegeldtarif.
    Natürlich muss das Krankentagegeld so bemessen sein, dass sich aus der zur Verfügung stehenden Zahlung der Lebensunterhalt plus der Krankenversicherungsbeitrag bezahlen lässt.


    Anders als in der GKV, wo die Maximaldauer des Krankengeldbezugs 78 Wochen innerhalb von drei Jahren beträgt, ist die Tagegeldleistung eines PKV-Tagegeldtarif in der Regel unbefristet. Allerdings muss überhaupt die Erwartung bestehen, dass der Versicherte eines Tages wieder gesund wird.


    Sollte dies nicht zu erwarten sein, liegt Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit auf Dauer vor. In einem solchen Fall endet die Krankentagegeldzahlung nach relativ kurzer Frist.


    Dann muss eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ähnliches vorhanden sein. Sonst schaut es finster aus...

  • Hier noch eine Variante für alle die Ü55 sind und raus aus der PKV wollen:


    ACHTUNG: Es geht hierbei nur um einen Wechsel in die GKV als freiwilliges Mitglied. Eine Pflichtmitgliedschaft bzw. Zugang zur Krankenversicherung der Rentner ist hiermit nicht gemeint.


    Voraussetzungen (vgl. Rechtsquelle §9 SGB V z.B. www.dejure.org:(

    • Beim Versicherten muss ein GdB von min. 50 festgestellt worden sein
    • Innerhalb eines Zeitfensters von 12 Wochen nach Feststellung des GdB muss ein Wechsel als freiwillig versichertes Mitglied gegenüber der Kasse erklärt werden.
    • Es muss eine Mitgliedschaft von min. 3 Jahren GKV innerhalb der letzten 5 Jahre vom Ehe- / Lebenspartner nachgewiesen werden. (Es geht auch ein Elternteil, das erachte ich bei Ü55 aber als schwierig.. :rolleyes: ) *
    • Der Zielkrankenkasse ist es wichtig, dass es eine Nahtlosigkeit im Versicherungsschutz gibt **
    • Die Krankenkasse hat sich älteren Neumitgliedern nicht verschlossen ***

    Anmerkungen zu den Sternchen:


    Zu Pkt. 3: Das ist eine gesetzliche Erfordernis welche (meiner Meinung nach) nur dazu dient, den Wechsel zu erschweren (der selbstständige Alleinverdiener soll nicht aus der PKV raus z.B.). Wenn dies bei euch nicht der Fall ist, wäre z.B. eine Zweckehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft denkbar :whistling: In unserem Fall jedenfalls haben wir eine Ehe kurz vor Antragstellung schließen lassen, dies hat die GKV akzeptiert.


    Zu Pkt. 4: Die PKV lässt einen i.d.R. nicht unterjährig raus. Hier muss entweder der Wechsel langfristig geplant werden, oder man muss auf Kulanz beim PKV Versicherer hoffen.


    Zu Pkt. 5: Viele Kassen denken wirtschaftlich und können sich per Satzung älteren freiwilligen Mitgliedern verschließen. Leider tun dies viele Kassen. Da ich keine schlafenden Hunde wecken möchte, benenne ich unsere Zielkasse hier nicht öffentlich. Google oder PN sollten hier aber weiterhelfen.


    Fazit: In unserem Fall konnten wir einen 69-jährigen PKV Versicherten mit ca. 690 EUR Prämie monatlich (bei 500 EUR Altersrente im Monat) in die KGV für 124 EUR im Monat bringen. :)


    Hoffe, ich konnte einigen einen Denkanstoß geben.


    Bei Fragen gerne Melden.


    Viele Grüße,

  • Hallo Experts,


    eine Frage bleibt mir noch zur Beitragsprämie in der GKV:
    Grundsätzlich orientiert sich diese ja am zu versteuernden Jahreseinkommen.
    Angenommen ich war 1/2 Jahr selbstständig mit hohen Einkünften und in der PKV und die 2. Jahreshälte bin ich auf vergleichsweise niedrigem Gehaltsniveau angestellt und in der GKV.
    Orientiert sich der GKV-Beitragssatz dann am Gesamt-/Durchschnitts-Jahreseinkommen oder doch am Einkommen während der Zeit als Angestellter.


    Besten Dank und Gruß
    Andreas

  • [quote='Schopenhauer','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/37-rueckkehr-in-die-gkv?postID=24067#post24067']Hier noch eine Variante für alle die Ü55 sind und raus aus der PKV wollen ....


    Hier Ende Zitat Schopenhauer !!


    An dieser Stelle noch einmal mein Anliegen ...


    Ich bin 58 und war von 2001 bis Mai 2014 Mitglied in der PKV. Da ich meine Selbstständigkeit aufgegeben habe und meine Frau einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, bin ich bei Ihr familienversichert.


    Was mir allerdings immer noch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass, wenn ich später mit 67 Rente beziehe, ich ja wieder über ein eigenes, wenn auch sehr geringes Einkommen verfüge und somit nicht mehr die Voraussetzungen für die GKV erfülle.


    Nach nunmehr einjähriger Familienversicherung konnte mir meine GKV noch keine Hoffnung auf die Lösung des Problems machen.


    Was sagt denn Schopenhauer dazu, sein Beitrag war interessant ??

  • Guten Tag,


    ich bin in der PKV versichert, da ich selbständig tätig bin. Durch Kundenverlust beginne ich nun nächsten Monat eine Teilzeitbeschäftigung und habe mich bei einer GKV angemeldet. Die GKV teilte mir jetzt mit, versicherungsfrei zur KV und PV, versicherungspflichtig in der RV, zu sein, da ich über 55 Jahre alt bin..
    Wie kann ich wieder dauerhaft in die GKV aufgenommen werden, die Beiträge der PKV mit fast 800€ würden den Bezug der Teilzeitbeschäftigung aufzehren, kann jemand helfen :?:



    Viele Grüße
    Julchen


  • Hallo Schoena45,


    maßgeblich für eine Familien(mit-)versicherung ist, dass der Partner kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen erzielt.


    Laut SGB ist die Grenze bei 1/7 der monatlichen Bezugsgröße in der Sozialversicherung des jeweiligen Kalenderjahres.


    Da sich diese jährlich ändert kann man keine Vorhersage machen, wie die Grenze dauerhaft ist.


    Für das Jahr 2015 beträgt die Bezugsgröße 2.835 EUR Monatlich; davon 1/7 = 405 EUR


    Dieser Betrag dürfte m.E.n. für einen mitversicherten Renter nicht überschritten werden.


    Wenn das Familienmitglied jedoch 450 EUR Jobber ist und nicht mehr als 450 EUR / Monat verdient, gelten 450 EUR als Grenze :rolleyes:


    VG

  • Ich glaube es wurde hier mittlerweile zur Genüge erötert, dass bei über 55 Jährigen, die langjährig in der PKV waren eine Rückkehr nicht bzw. nur über den entsprechenden Behindertengrad möglich ist. Dies ist auch einer der wenigen Punkte, die ich persönlich einsehe.
    Ansonsten kann ich die monetären Aspekte der Fragesteller zwar verstehen, aber so ist das eben im Leben, jede Handlung hat eine Konsequenz. Und die der Wechsel in die PKV ist eben das Problem im Alter.


    Privatversicherte haben viele Jahre und Jahrzehnte von günstigen Tarifen und bevorzugter Behandlung beim Arzt profitiert. Jetzt kehrt sich das ganze eben um. Da kann man sich bei den Maklern und anderen tollen "Ratgebern" bedanken, die einem das damals empfohlen oder verkauft haben. Jede Medaille hat zwei Seiten und die Kehrseite der PKV kommt eben im Alter.


    Da bleibt nur der Wechsel in den Basistarif. Aber da wird sich mancher wundern womit sich gesetzlich Versicherte jahrelang zufrieden geben mussten.
    Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (wie man sieht aus gutem Grund) und warte teilweise ein Vierteljahr auf einen Facharzttermin, während ein Privatversicherter innerhalb weniger Tage einen bekommt.
    Und der Höchstbeitrag in der GKV ist derzeit auch ca. 640 € + 97 € PV wenn man keinen AG Zuschuss bekommt, dafür weis ich aber dass es im Alter auch einkommensabhängig maximal soviel ist was ich auch gerne zu zahlen bereit bin wenn ich im Alter noch über der Beitragsbemessungsgrenze bin, ansonsten habe ich eben das Glück dass ich maximal 14,9% bezahle...

  • Hallo julchen,


    die Aussage der GKV, bezüglich der nicht bestehenden Versicherungspflicht für die Krankenversicherung, stimmt leider.


    Außer von mir beschriebenen Sonderweg zur freiwilligen GKV besteht m.E. kein Weg zurück in die GKV.


    1. Ich würde an Ihrer Stelle einen Tarifwechsel gemäß § 204 VVG bei meinem PKV Versicherer anstreben, oftmals sind hier bis zu 50 % Beitragsersparnis drin, dies hängt jedoch vom Umfang der vertraglich zugesicherten Leistungen im Zieltarif ab. Leider sind die PKV Versicherer sehr gut darin Kunden mit Wechselwunsch abzuwimmeln, daher bitte nicht verunsichern lassen. Noch ein Tipp: Fallen Sie blß nicht auf Tarifwechseloptimierer im Internet rein, die nehmen "Beratunggebühren" jenseits der Sittenwidrigkeit :thumbdown:


    2. Der Arbeitgeber sollte sich bei PKV versicherten AN am Beitrag beteiligen. Nach meinem Kenntnisstand erfolgt die Prämienzahlung paritätisch, d.h. ähnlich wie beim gesetzlich Versicherten 50:50. Der Normalfall ist aber, dass dies für die "Top-Dogs" gilt, welche aufgrund Ihres hohen Einkommens sich nicht pflichtversichern brauchen. Wie von Ihnen geschildert, stellt Ihr jetztiges Arbeitsverhältnis eher die Ausnahme dar, da Sie wirtschaftliche Gründe für die TZ Beschäftigung haben, und nicht als besserverdienender Schlipsträger w.o. gelten (Ist nicht böse gemeint!)


    Daher würde ich mich erstmal an den Betriebsrat wenden, damit dieser mit der Personalabteilung vermittelt um eine Beteiligung zu erreichen(sofern es einen gibt). Falls es keinen Betriebsrat gibt, bleibt nichts anderes übrig, als selber beim Personaler vorstellig zu werden und die Situation zu klären, der AG kann sich nicht vor seinen Verpflichtungen entbinden, den AN krankenzuversichern.


    Bitte beachten Sie, dass dies meine Meinung zu Ihrerm Beitrag ist und keine ausführliche Rechtsberatung darstellt oder gar ersetzt.


    VG


  • Der Normalfall ist aber, dass dies für die "Top-Dogs" gilt, welche aufgrund Ihres hohen Einkommens sich nicht pflichtversichern brauchen. Wie von Ihnen geschildert, stellt Ihr jetztiges Arbeitsverhältnis eher die Ausnahme dar, da Sie wirtschaftliche Gründe für die TZ Beschäftigung haben, und nicht als besserverdienender Schlipsträger w.o. gelten (Ist nicht böse gemeint!)


    VG


    Was hat denn das mit Top Dogs und Schlipsträgern (da bin ich ja schon fast beleidigt ;) ) zu tun bitte? Der AG hat die Pflicht seinen Zuschuss zur PKV zu bezahlen. Die Frage ist nur wieviel Zuschuss er zahlen muss. Vereinfacht gerechnet sind es 7,3% des Bruttos. Wenn Sie also in Teilzeit 1.000 € verdienen gibt es 73 €, maximal jedoch die Hälfte der tatsächlichen PKV Kosten. Deshalb müssen Sie ja immer Ihren Beitrag dem Arbeitgeber vorlegen, damit der Zuschuss richtig berechnet werden kann...

  • Hallo Raphael,


    ich habe mich in Rage geschrieben, da ich die politische Dimension unseres Zweiklassen-Gesundheitssystems aus tiefstem Herzen ablehne. Da ich auf Ihrem Avatar keine Krawatte erkannt habe, konnte ich mir den Seitenhieb einfach nicht verkneifen können ;)


    Da ich, in früheren Zeiten, die Höhen und vor allem die Tiefen der Selbstständigkeit meines Vaters mitgemacht habe (über Jahre unversichert); kenne ich sozusagen beide Seiten der Medaille. Ich bin seit Jahren (gottseidank) wieder GKV Mitglied.


    Ich respektiere Ihre Meinung über "Spätwechsler" welche gerne zurück in die Solidargemeinschaft möchten, gebe aber auch zu bedenken, dass die GKV von allen Steuerzahlern quersubventioniert wird (Stichwort: Gesundheitsfonds). Nach meinem Gerechtigkeitsempfinden ist die jetzige Gesetzeslage suboptimal für in Not geratene Selbstständige.


    Außerdem halte ich die PKV in Ihrer jetzigen Form als Träger Gesundheitsabsicherung für gescheitert:

    • Bei Vertragsabschluss ist nicht vorherzusehen wie sich die Beiträge für den VN entwickeln (speziell im Alter)
    • Die PKV war / ist mit immensen Vertriebskosten belastet (Der Provisionswucher ist erst seit kurzem gesetzlich gedeckelt, wen es interessiert: einfach mal Mehmet Göcker googeln bzw. bei Youtube ansehen..)
    • Der Versicherungsvertrieb konzentriert sich zu großen Teilen auf die Umdeckung bereits PKV Versicherter (Stichwort: Verlust der Altersrückstellungen -> Unbezahlbare Prämie im Alter)
    • Die meisten Tarife sind Krankenversicherungen kalkuliert nach Art der Lebensversicherung (Altersrückstellungen leiden unter Dauer-Zinstief)
    • Die PKV garantiert vertraglich Leistungen ein Leben lang, d.h. der PKV Versicherte partizipiert unmittelbar an der Kostenexplosion im Gesundheitswesen.
    • Der PKV Versicherte wird nicht immer besser behandelt als der GKV Versicherte, er bekommt nur mehr unnötige Behandlungen ("Herr Meier, gehen Sie mal bitte in den Röntgenraum..") diese führen zum Mehrkosten welche in saftigen Prämienanpassungen münden.
    • Der Wettbewerb der Krankenversicherer findet oftmals über neue Tarife statt, welche günstig sind, und viele junge gesunde Versicherte anlocken. Die älteren Tarife vergreisen (viele alte und kranke Versicherte bleiben zurück) -> der Ausgleich im Kollektiv leidet bzw. findet nicht statt.
    • Familien, vor allem mit Alleinverdiener, werden überproportional belastet. Jedes Kind muss einzeln nachversichert werden. Des Weiteren muss bei Elternzeit eines PKV-Elternteils i.d.R. die volle Prämie weitergezahlt werden! Die wenigsten Tarife bieten eine Beitragsfreistellung an und wenn dann auch nur sehr begrenzt.
    • Die Prämiensteiegerungen eines einzelnen PKV Versicherers stehen nicht im Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Der Krankenkassenbeitragssatz schon. Daraus lässt sich schließen, dass hier weniger Druck bei der Prämienfindung ausgeübt wird im Vergleich zu den Verhandlungen über den GKV Beitragssatz.
    • Durch das Kostenerstattungsprinzip ist der PKV Versicherte dem Risiko ausgesetzt nicht alles erstattet zu bekommen (Der Arzt schreibt eine große Rechnung, von denen der PKV Versicherer leider einen Großteil kürzt)

    Die Liste könnte man jetzt noch weiter führen, mein Fazit lautet jedenfalls: Die private Krankenvollversicherung in der jetzigen Form ist idealerweise für Kunden gedacht, die sie eigentlich nicht bräuchten weil sie alles selber Zahlen könnten, und denen somit die Steigerungen der Prämie auch faktisch egal sein werden.


    VG

  • Was mir allerdings immer noch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass, wenn ich später mit 67 Rente beziehe, ich ja wieder über ein eigenes, wenn auch sehr geringes Einkommen verfüge und somit nicht mehr die Voraussetzungen für die GKV erfülle.


    Nach nunmehr einjähriger Familienversicherung konnte mir meine GKV noch keine Hoffnung auf die Lösung des Problems machen.


    schoena45: Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines freiwilligen Beitritts für Sie als Rentner.
    Meines Erachtens haben Sie aufgrund § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ein Beitrittsrecht, wenn die Familienversicherung bei Ihrer Frau erlischt, weil Sie als Rentner ein zu hohes Einkommen haben. Wenn Sie dieses Beitrittsrecht ausüben, werden Sie selbst freiwilliges Mitglied Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag richtet sich dann nach ihrer gesamten Leistungsfähigkeit - also Rente, Zinsen, Mieten usw.