Hallo,
sehr gutes Forum, viele Informationen - klasse. Da ich vereinzelt aber widersprüchliche Aussagen gefunden haben, fehlt mir noch immer eine eindeutige Antwort auf folgende Fragen:
1. Reicht es, per Arbeitsvertrag zeitlich auf 12 Monate befristet Teilzeit zu arbeiten und so unter die JAEG zu fallen, um wasserdicht in der GKV zu sein und zu bleiben? Oder ist die zeitliche Befristung angreifbar?
2. Auf Seite 3 wurde ja die Rückkehr in die GKV per obligatorischer Anschlussversicherung geschildert. Nehmen wir an, dass der Arbeitsvertrag auf Teilzeit reduziert wird mit der Option für den AG, dass er wieder Vollzeit arbeiten kann, wann er will. Gesagt, getan: Der AG wechselt mit Beginn der TZ in die GKV, kündigt die PKV, landet in der GKV... und geht fünf Monate später wieder auf Vollzeit (und ist damit keine 12 Monate unter der JAEG geblieben). Müsste dann die GKV dem Gesetz nach nicht eigentlich "bestehen bleiben"? Und: Kann/Sollte man sowas verlässlich vorab mit der GKV abklären?