Rückkehr in die GKV

  • Hallo zusammen,
    ich bin neu hier in der Runde und habe auch mal zwei Fragen zum Wechsel PKV in die GKV sowie zur Berechnung des Beitrages GKV.
    Ausgangssituation: M48, 2 Kinder, seit 2006 in der PKV, Frau freiwillig Pflichtversichert in der GKV ,GDB 50, Minijob 450€


    Frage 1: ich werde im laufendem Jahr krankheitsbedingt unter der BBMG bleiben. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich dadurch von der PKV in die GKV wechseln kann, oder eine andere Möglichkeit ?
    Frage 2: meine Frau ist in der GKV pflichtversichert und arbeitet auf 450€ Basis. Der monatliche Beitrag meiner Frau in der GKV beträgt ca. 360€. Als Berechnungsgrundlage nimmt die GKV mein Einkommen an. Ist dies überhaupt gesetzlich so geregelt? Zudem hat meine Frau ein GDB von 50. Gibt es hier keine Möglichkeit den Beitrag zu senken?


  • Noch ergänzend: dadurch arbeitet meine Frau nur noch für ihren KV Beitrag und unserer Beiträge insgesamt können wir uns eigentlich nicht mehr leisten. Ich wäre für Ratschläge dankbar und/oder um Info, an welche Behörde etc. man sich wenden kann um sich zu informieren. Bei der GKV brauche ich nicht anzurufen, da bekommt man keine Hilfe.
    Vielen Dank schon im Voraus.

  • Znächst eine Korrektur: Ihre Ehefrau ist nicht "pflichtversichert" und auch nicht "freiwillig pflichtversichert".
    Eine "freiwillige Pflichtversicherung" existiert schon gar nicht. Ihre Ehefrau ist einfach "freiwillig gesetzlich versichert".


    Der 450-€-Minijob führt gerade nicht zur Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber will damit Menschen entlasten, die ohnehin anderweitigen Krankenversicherungsschutz haben. Dies betrifft Familienversicherte (z.B. Ehefrauen, die über den Mann versichert sind, oder Nebenjobber, die durch den Hauptjob versichert sind). Bei Ihrer Frau ist der Minijob die einzige Einkommensquelle - und sie ist NICHT familienversichert, weil Sie PKV-Mitglied sind.


    Hier wäre zunächst zu empfehlen, dass Ihre Frau mit ihrem Arbeitgeber spricht. Vielleicht kann sie ein paar Stunden mehr im Monat arbeiten, um über die 450-€-Grenze hinauszukommen. Dann wäre sie nämlich "pflichtversichert" und würde deutlich weniger zahlen als 360 €. Zusätzlich würde sie auch etwas für ihre Altersvorsorge tun und hätte den Schutz der Arbeitslosenversicherung (natürlich auch gegen Zahlung der entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge).


    Für den Arbeitgeber würde die Arbeitskraft ihrer Frau relativ nicht teurer, denn er zahlt ohnehin 30 % pauschale Sozialabgaben und Steuern auf den Minijob-Lohn. Nur hat ihre Frau davon so gut wie nichts...
    Natürlich müsste der Arbeitgeber die Mehrstunden bezahlen. Aber dann hätte er ja auch die Mehrleistung.


    Was Ihre eigene Situation angeht, dürfte eine krankheitsbedingte Verdienstminderung nicht zum Eintritt einer Versicherungspflicht führen. Denn so bald Sie wieder gesund werden, haben Sie wieder das entsprechend hohe Einkommen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen Ihre Arbeitszeit - und damit Ihr Gehalt - reduziert werden müssen, könnte es anders aussehen. Ihr Arbeitgeber wird Sie in diesem Fall ohnehin als Pflichtmitglied anmelden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Sie brauchen sich also darum nicht zu kümmern.

  • Ich kann mich @muc nur anschliessen:


    Wenn der Ehegatte privat versichert ist und über der BBMG verdient dann wird bei der freiwilligen gesetzlichen Mitgliedschaft das Einkommen des Ehegatten zur Grunde gelegt, das ist soweit korrekt.


    Bei Ihrer ersten Frage bin ich mir leider nicht sicher inwieweit Sie hier längerfristig unter der BBMG bleiben müssen um wechseln zu können. Wenn Sie nach Ihrer Krankheit wieder anfangen zu arbeiten müssten Sie m.E. weiterhin unter der BBMG bleiben, aber da hat @muc ja auch schon was dazu gesagt.


    Der einzige Ausweg für Ihre Frau ist m.E. ebenfalls den Job aufzustocken. Dann ist er zwar nicht mehr steuerfrei und es wird auch normal SV vom Gehalt abgezogen aber die KV wird dann vom Gehalt gerechnet und in der Gleitzone haben Sie deutlich weniger Sozialabgaben.
    Als Beispiel: Mit 451,- Euro Brutto haben Sie als AN in der Gleitzone 49,21 € an Sozialabgaben, sind aber voll krankenversichert und tun ein bischen was für die Rente. Somit haben Sie zwar nur noch knapp 400,- € netto aber müssen nichts mehr für die KV zahlen. Die Rechnung geht somit voll auf.


    Da muss der Arbeitgeber aber natürlich mitmachen. Da er bei einem 451 Euro Gehalt aber sogar weniger SV bezahlt als bei einem 450 Euro Minijobber geht für ihn die Rechnung meist auch auf.

  • Danke für die Anworten, alles soweit verstanden. Dann müssen wir sehen, ob wir über die Schiene Aufstockung Minijob was erreichen. Ansonsten ist das Unterfangen ja Aussichtslos und der Wechsel 2006 in die PKV ein Fehler gewesen , den man nicht mehr korrigieren kann....

  • Hallo! Ich bin 36J m. selbst. und seit 10J. in der PKV, verdiene über JAEG. Meine Frau ist angestellt, Gleitzone 650,- und GKV versichert. Sohn knapp 3 J. ist dort mit versichert. Wir haben geheiratet. Da ich über JAEG verdiene muss ich useren Sohnemann freiwillig gesetzlich für ca. 160,-/Mon. versichern oder ich versichere ihn privat. Wenn ich mit ca. 50J aus der privaten rausgehe, aufgrund eines Angestelltenverhältnisses, kann er dann auch mit raus? Oder kommt er auch raus, wenn er eine Ausbildung macht und damit Angestellter ist? Was wäre, wenn er studiert?
    Danke und Grüße kante@e

  • @ Franziska Den Ratgebern kann ich also entnehmen, dass ein Familienvers. nicht funktioniert. Das wusste ich, deshalb meine Frage. Ich verstehe den Unterschied nicht, arbeitslos zu werden und in die GKV zu kommen oder arbeitslos zu werden und Zuschuß zur PKV zu erhalten. Sonst würde ich zur Arbeitslosigkeit plädieren wenn er unter 30 Jahre damit rauskommt.

  • Angenommen, ein PKV-versicherter Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber einen temporären Teilzeitvertrag über 12 Monate, mit dem er rechnerisch unter die JAEG-Grenze fällt. Er nimmt an, wird mit Inkrafttreten GKV-versichert.


    Nach sagenwirmal zwei Monaten wird der Teilzeitvertrag plötzlich gekündigt, der AN zu den alten Konditionen (über JAEG-Grenze) wieder angestellt - sprich: Der Vertrag wird geändert. Dann kann er laut Gesetz (obligatorisch...) in der GKV bleiben, wenn er will. Oder?


    Oder um es anders zu sagen: Was, wenn jemand aus der PKV per neuem Vertrag knapp unter JAEG fällt - und vor Ablauf von 12 Monaten eine Gehaltserhöhung bekommt, die ihn wieder drüber hievt?

  • Wie lange muß man nach einem Wechsel zurück in die GKV in der GKV versichert sein um nicht bei wiederaufnahme einer selbständigen Tätigkeit wieder in die PKV zurück zu müssen?


  • Hallo! Ich bin 36J m. selbst. und seit 10J. in der PKV....... Wenn ich mit ca. 50J aus der privaten rausgehe


    Die Frage, die sie hier stellen, zielt weit in die Zukunft, d.h. in 14 Jahren !!!
    Das wird Ihnen heute niemand seriös beantworten können, ob das in 14 Jahren noch gilt.


  • Die Frage, die sie hier stellen, zielt weit in die Zukunft, d.h. in 14 Jahren !!!
    Das wird Ihnen heute niemand seriös beantworten können, ob das in 14 Jahren noch gilt.


    Die Frage sollte nicht lauten "Wird die PKV in Zukunft teurer?"; sondern "Wie viel teuerer wird die PKV in der Zukunft?" sowie "Kann ich es mir leisten, zukünftig überhaupt PKV versichert zu sein?"


    Wie durch andere FT Artikel bekannt, befinden wir uns in einem historischen Zinstief, davon sind auch nicht die PKV Anbieter bedroht. Sie sind vom Gesetzgeber beschränkt worden, in welche Anlageklassen sie investieren. Man muss kein Fachmann sein, um zu ahnen, dass es sich hierbei um sehr konservative Anlageklassen handelt, die besonders unter den niedrigen Zinsen leiden.


    Eins ist sicher: Was den PKV Versicherern an Zinsen entgeht, das wird auf die PKV-Versicherten in Form von Beitragserhöhungen umgelegt werden. Des Weiteren ist die Kostenexplosion im Gesundheitswesen auch so sicher wie das Amen in der Kirche.


    Jeder der nicht ein erträgliches Sümmchen für das Alter zurückgelegt hat, welches er nicht für den Konsum / die alltägliche Lebensführung aufwenden wird, sollte jetzt versuchen in die GKV zu kommen, auch wenn er jetzt einen höheren Beitrag als in der PKV zahlen würde. Die Solidargemeinschaft wird schließlich durch die Beitragszahler getragen und nicht durch Aktionäre wie bei den meisten PKV Anbietern =O


    VG Schopenhauer

  • Hallo!,
    Ich bin Neuling in der Diskussion um "Wechsel PKV in die GKV".
    Gibt es bereits eine Diskussion/Information hier im Forum zu folgendem Sachverhalt bzw. wer kann mir hierzu eine Auskunft geben:


    Ich, m., ledig, 48 Jahre alt. Seit ca. 2001 in der PKV.
    Von 08/2012 bis 03/2013 freiberuflich. Dann arbeitslos gemeldet und ALG1 für 12 Monate. Weiterhin PKV. Anschließend wieder freiberuflich und bis heute bei PKV gemeldet.
    Seit 06/2015 auf Jobsuche, aber nicht beim Arbeitsamt "arbeitssuchend" gemeldet.
    Ab 1. Januar 2016 werde ich wieder im Angestelltenverhältnis sein. Gehalt deutlich über JAEG.


    Aus den Diskussionen und Beiträgen habe ich verstanden, dass ein Wechsel zur GKV bei Arbeitslosigkeit möglich ist. Aber es erscheint mir, dass das nur möglich ist, wenn ein ALG1-Anspruch besteht? Dieser besteht bei mir nicht mehr, auch kein ALG2-Anspruch. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, um doch noch in die GKV zu wechseln?


    Danke für Feedback.


    VG,
    BBS

  • Hallo,
    Ich bin 40 und seit 2003 in der pkv. Ich würde gerne in die gkv zurück wechseln. Zur Zeit befinde ich mich auf Delegation in den USA. Ich bin offiziell bei der amerikanischen Firma abgestellt und bezahlt. Die Firma übernimmt für mich während der Zeit des Auslandsaufenthalts die Kosten eines FirmeGruppenvertrags bei einem anderen Versicherungsanbieter. Mein pkv Vertrag ruht.
    Ich breiten im Ausland auch weiterhin über der Beitragsbemessungsgrenze.
    Meine Frage: kann ich die Zeit im Ausland nutzen und bei meiner Rückkehr dann sofort in die gkv?


    Vielen Dank vorab

  • Hallo zusammen,


    Erläuterung in Kurzform:


    1. Beitragsbemessungsgrenze ≠ Jahresarbeitsentgeltgrenze


    Für die jeweiligen Werte siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflichtgrenze


    Das Einkommen im Sinne der JAEG ist ausschlaggebend für die beschriebenen Fälle.


    2. Wechsel in GKV (Pflichtversicherung) für Angestellte, welche das 55. Lebensjahr nicht vollendet haben, nur möglich, wenn diese unter JAEG Grenze liegen vgl. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html sowie http://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html und ff. Die "Übersetzung" des SGB V und die praktische Anwendung steht hier auch weiter vorne im Thread sowie in einem der (guten) FT Artikel. Ich verzichte hier auf Wiederholungen.


    3. Wechsel für Selbstständige unter 55: Entweder sich anstellen lassen (siehe Pkt. 2 sowie Thread / Artikel) oder bei körperlichen Gebrechen den Umweg über einen Schwerbehindertenausweis gehen und sofortiges Wechselrecht in freiwillige GKV nutzen, dies ist auch weiter vorne in diesem Thread beschrieben.


    4. Alle PKV Versicherten, die keine Lust auf Punkt 2 oder 3 haben, oder diese Umstellung nicht vollziehen können: internen Tarifwechsel der PKV nach § 204 VVG durchführen und mit vergleichsweise kleinem Aufwand und ohne Einkommenseinbußen zeitnah Beiträge sparen.


    5. PKV Versicherte denen Punkt 4 auch noch zu aufwendig ist: Bei der nächsten Bundestagswahl das Kreuzchen einfach mal woanders machen, und auf eine Regierungskoalition hoffen, welche die Bürgerversicherung einführt :P SCNR


    VG


    Schopenhauer

  • @ Schopenhauer
    Sehr Gut!!
    Da stimme ich voll zu! Endlich eine einzige Bundesversicherung für Krankheit, Pflege und Soziales. Alleine der Wegfall von hunderttausenden von Schmarotzern (Vorstände, Vertretern und Prämienkassierern) und auch die Einsparung von tausenden an Gebäuden würde die Prämien sofort um 30% reduzieren.
    Dann auch eine erhebliche Reduzierung von lebensverlängernden Maßnahmen für Leute die dadurch ein paar Monate länger leben aber gerade dies Maßnahmen inzwischen 35% der Kosten ausmachen!
    Und nicht zuletzt die konsequente Rücknahmepflicht für angebrochene Medikamentepackungen durch die Hersteller oder die Möglichkeit sie nach Desinfektion der Verpackungen zB in Krankenhäusern weiter verwenden zu können! Zumindest für teure und sehr teure Medikamente! Würde auch sofort weitere 10% an Einsparung bringen.
    Till


  • Ich nehme Ihren Beitrag mal als Sarkasmus auf, insbesondere der Verweis auf Kosteneinsparungen durch höhere Sterblichkeit..


    Die Fakten sprechen eindeutig gegen das jetzige System der Krankenversicherung.


    Ich erlaube mir mal aus einem der geposteten Links zu zitieren


    Zitat

    Die meisten Systeme (EU) mit gesetzlicher Krankenversicherung sind als „Bürgerversicherung“ konzipiert, so dass sämtliche rechtmäßigen Einwohner dem Krankenversicherungssystem unabhängig von ihrem Einkommen angehören. Auch die Krankenversicherungssysteme der Schweiz und der Niederlande, in denen private Krankenkassen die Pflichtversicherung durchführen, sind als Bürgerversicherungen ausgestaltet.


    http://www.euro.who.int/en/abo…hits-old/austria-hit-2006


    Wir reden hier keinesfalls über den Untergang des Abendlandes, so wie es von der PKV Branche immer gerne dargestellt wird.


    VG

  • Unser KV System ist und bleibt Mist!! Aber die Politik traut sich einfach nicht ran.


    Ich behaupte mal die allerwenigsten sind in der PKV weil sie weitsichtig genug waren und gesagt haben: "Ich geh da rein weil ich "Luxus für die Gesundheit" (sehr gutes Zitat von Finanztip) möchte".
    Die meisten sind drin, weil sie die niedrigen Beiträge in jungen Jahren gesehen haben und sich ansonsten nicht mit dem Thema beschäftigt haben... blöd gelaufen und leider schwer umkehrbar.


    Die einzigen Profiteure sind die Versicherungsmakler und die Vorstände der PKVs....


    Private KV ist ein Luxus wie ein Sportwagen oder eine Yacht. Nur dass ich diese Dinge verkaufen kann, wenn ich Sie nicht mehr brauche/will. Die PKV nicht...