Rückkehr in die GKV

  • Verstehe ich das richtig, dass es auf 12 Monate hochgerechnet unter der Versicherungspflichtgrenze sein muss ? Also ist de facto ein Monat ausreichend?

  • Das solltest Du direkt mit der Krankenversicherung klären. Laut SGB muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. In der Rechtssprechung ist nachzulesen, dass von "regelmäßigem Jahresarbeitsentgelt" dann gesprochen wird, wenn es mindestens für 12 Monate bezogen wird. Andererseits wird bei der Beurteilung des JAEG (z.B. bei einer Verringerung der Arbeitszeit) vom AG eine Prognose des zu erwartenden Arbeitsentgelts für die kommenden 12 Monate erstellt und diese muss für eine Versicherungspflicht unter der gesetzlich geltenden JAEG liegen. Das ist jedoch auch nur eine unverbindliche Info, die von Seiten der KK sicher kompetent beantwortet werden kann.

  • Wer kann mir Auskunft geben, ob folgende zwei Optionen in der Praxis funktionieren und idealer Weise auch belegen?


    Fallbeispiel:
    Ehemann: 51-jähriger Freiberufler, PKV, Einkommen: > 200.000 €;
    Ehefrau: 47-jährige Angestellte, freiwillig GKV, Einkommen: > 100.000 €;


    Option 1) Geschäftsaufgabe und Anstellung im Hauptberuf
    01.01.2017 Teilzeitarbeitsvertrag (50%) mit einem Monatsgehalt von 4.500 € (Jahresgehalt: 54.000 €)
    —> Wechsel von der PKV zur GKV
    01.02.2017 Vollzeitvertrag (100%) mit einem Monatsgehalt von 9.000 € (Jahresgehalt: 108.000 €)


    Option 2) Geschäftsaufgabe und Familienversicherung
    31.01.2017 Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit
    —> Wechsel von der PKV zur beitragsfreien Familienversicherung (GKV)
    01.03.2017 Vollzeitvertrag (100%) mit einem Monatsgehalt von 12.000 € (Jahresgehalt: 144.000 €)
    —> Wechsel von der beitragsfreien Familienversicherung (GKV) in eine andere GKV

    • Hallo zusammen
      Bei mir stellt sich auch die Frage ob eine Rückkehr in die GKV noch sinnvoll wäre. Ich bin jetzt fast 52 Jahre alt, seit 12 Jahren in der PKV und würde daher später (bei Rentenantrag) nicht mehr in die GKV der Rentner kommen.
      Jetzt noch in die GKV zu wechseln wäre durch eine zeitweise Teilzeitbeschäftigung dagegen kein Problem.
      Seitdem ich in der PKV bin, spare ich mir im Vergleich zur GKV (wo ich seit dem Wechsel. immer den Höchstbeitrag + Zusatzbeitrag) gezahlt hätte, ca. 150-200 Euro pro Monat. Ich beziehe Mieteinkünfte (von einer vermieteten Wohnung) und werde später eine gesetzliche Rente, eine Betriebsrente, eine Riesterrente und zusätzlich eine Rente aus einer Entgeltumwandlung bekommen. Wenn alles gut läuft ist die vermietete Wohnung dann auch abbezahlt. Auf alle diese Einkünfte würde ich, wenn ich richtig informiert bin, in der GKV als Rentner Versicherungsbeiträge zahlen. In der PKV "nur" meinen Versicherungsbeitrag (wie hoch der auch immer, später sein wird) abzüglich ca. 15% durch Wegfall Altersrückstellungen (ab 60Jahren) und Krankengeld (ab Rentenbezug). Dann würde ich ja als Rentner auch noch die 7.3% (berechnet von meiner gesetzlichen Rente) Zuschuss zur PKV erhalten.
      Das Problem ist natürlich, dass niemand sagen kann, wie sich der Beitrag in der PKV in den nächsten 20 oder 30 Jahren entwickeln wird und wie die o.g. Rechnung dann aussieht. Auch unter Anbetracht der bestimmt noch länger anhaltenden Niedrigzinsphase.
      Auf der anderen Seite weiß aber auch niemand, wie sich der GKV Beitrag und die allein zu tragenden Zusatzbeiträge entwickeln werden. Wohl gemerkt bei wesentlich schlechteren Leistungen.
      Wie ist denn Eure Einschätzung zu meiner Lage, auch wenn es sicher sehr schwer zu beurteilen ist und niemand die berühmte Glaskugel hat...
      Ich sage schon mal vielen Dank.


  • Das Problem ist natürlich, dass niemand sagen kann,

    Auf der anderen Seite weiß aber auch niemand,


    Genau so ist es! Sie haben die Alternativen ja klar vor Augen.
    Allerdings kann Ihnen NIEMAND sagen, welches System für Sie persönlich auf Dauer das bessere ist.
    Dazu hängt die Entwicklung von zu vielen Faktoren ab, die niemand zuverlässig für die Zukunft abschätzen kann.

  • Ich tendiere auch eher dazu in der PKV zu bleiben. Schließlich geht es ja nicht um irgendeine Autoversicherung und deren Leistungen sondern um meine Gesundheit. Ich finde der Leistungsumfang wird bei der ganzen Diskussion viel zu oft außer acht gelassen.
    Hat denn jemand schon mal einen unabhängigen Honorarberater für so eine Frage konsultiert und ist von so jemand kompetente und provisionsunabhängige Beratung zu erwarten.
    Was darf so eine Beratung kosten?

  • Hallo Chester,



    viele Menschen erwägen den Systemwechsel von der GKV indie PKV vor allem aus finanziellen Gründen. Da es sich um einen „Systemwechsel“ handelt, sollte der Wechsel meines Erachtens gut überlegt und „durchgerechnet“ sein.



    Sie erfüllen einige der Aufnahmekriterien, wo man auch über einen Wechsel in den Standardtarif der PKV nachdenken können (mehr dazu unter: Sozialtarife PKV). Bei einem Wechsel in den Standardtarif könnten Sie wahrscheinlich weitere Einsparungen bei den Beiträgen realisieren. Wichtig wäre es aus meiner Sicht, die Einsparungen nicht zu konsumieren, sondern in einen Sparfonds (z.B. ein selber zusammengebautes ETF-Portfolio) zu investieren.



    Das WIP Wissenschaftliches Institut der PKV (Achtung: es handelt sich um eine Institut, dass vom PKV-Verband finanziert wird!) will in der Kurzanalyse (siehe Anhang) nachgewiesen haben, dass die GKV-Beiträge in der jüngeren Vergangenheit stärker gestiegen sind, als die PKV-Beiträge.



    Ich aktualisiere gerade den GKV/PKV-Vergleich für meine Kunden. Hier ein Ausschnitt:


    GKV/Gesundheitsfonds PKV
    Abhängigkeit der Systeme vom Gesetzgeber Um das System zu stabilisieren, wurden in den vergangenen Jahrzehnten viele Gesetzte und Verordnungen auf den Weg gebracht. Seit 1984 sind alleine 20 Gesetze in Kraft getreten, die zumeist auch der Stabilisierung des Systems galten (vom Haushaltsbegleitgesetz 1984 bis zum Pflegestärkungsgesetz II 2016). Es besteht allgemein eine große Abhängigkeit des Systems von politischen Entscheidungen. Geringe Abhängigkeit. Es gilt das Vertragsrecht, also der Vertrag zwischen Versicherer und Versicherten.
    Perspektive und zukünftige Problemlösungs-ansätze der Politik
    • Ausweitung der Bemessungsgrundlage
    • Versicherungspflichtgrenze
    • Einschränkung der Leistungen
    • Einführung einer Bürgerversicherung
    Perspektive: Da keine Rücklagen gebildet werden, können im Zuge der Alterung der Bevölkerung steigende Beiträge bzw. Leistungskürzungen drohen.
    Es kann eine Bürgerversicherung oder Volksversicherung in Deutschland eingeführt werden. Darunter versteht man ein solidarisches Sozialversicherungssystem mit dem Kennzeichen, dass ausnahmslos alle Bürger und unter Einbeziehung aller Einkunftsarten Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung leisten und gleichermaßen alle Bürger im Versicherungsfall daraus gleiche Leistungen in Anspruch nehmen können.
    Die Bürgerversicherung würde die Aufhebung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Kranken-versicherung im Leistungsbereich der Grundversorgung bedeuten. Medizinische Sonderleistungen über die Grundversorgung hinaus sollen weiterhin durch private Zusatzversicherungen möglich sein.
    Es werden Alterungsrück-stellungen gebildet, welche die Beiträge im Alter stabil halten sollen. Durch medizinischen Fortschrittund steigende Lebenserwartung sind aber Beitragsanpassungen weiterhin zu erwarten.
    Finanzierung der Beiträge im Alter Die Finanzierung der Beiträge zur Krankenversicherung im Alter ist in unserer alternden Gesellschaft eine zentrale Herausforderung. Die GKV arbeitet auf der Grundlage des Umlageverfahrens: Die Versichertengemeinschaft finanziert mit ihren laufenden Beiträgen die Ausgaben der Versicherten im gleichen Jahr. Dabei übernehmen die jüngeren, im Arbeitsleben stehenden Versicherten einen großen Teil er Ausgab der Rentner. Wegen der demografischen Entwicklung in Deutschland steigen nicht nur die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zukünftig stark an, sondern auch die Beitragslast für die jüngeren Versicherten.
    Für dieseKostensteigerungen existieren im Umlageverfahren der GKV keine finanziellen Reserven. Deshalb müssen in Zukunft entweder die Beiträge steigen oder die Leistungen reduziert werden.
    Darüber hinaus erfolgt seit einigen Jahren eine „Subventionierung“ der GKV durch Steuermittel, seit 2010 mit einem jährlich zweistelligen Milliardenbetrag.
    Die „Bundesbeteiligung“ betrug 2012 14,0 Mrd. Euro, sank in 2014 auf 10,5 Mrd. Euro um im Jahr 2015 wieder auf 11,5 Mrd. Euro zu steigen.
    Die privaten Krankenversicherer haben zur Sicherstellung der dauerhaften Finanzierbarkeit der Beiträge und zur Begrenzung von bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen. So wurden branchenweit Alterungs-rückstellungen von rund 202 Mrd. Euro (Stand 2015) gebildet. Seit 1995 werden 80% der über die garantierte Verzinsung hinausgehenden Überschüsse aus den Alterungsrückstellungen zur Beitrags-entlastung im Alter eingesetzt (begrenzt auf maximal 2,5% der Alterungsrückstellung). Seit dem 01.01.2000 wurde diese Zuschreibung auf 90% erhöht, und zwar ohne Begrenzung.
    Seit dem 01.01.2000 müssen Neuversicherte in der PKV einen gesetzlichen Zuschlag (GZ) von 10 % auf ihren Beitrag - ab dem vollendeten 21. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr - zahlen. Die daraus resultierenden Mittel werden verzinslich angelegt und - ohne Abzug etwaiger Kosten - dafür verwendet, Beitragserhöhungen nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufzufangen.
    Bei jeder Beitragsanpassung werden den älteren Versicherten (ab dem 60. Lebensjahr) Umtarifierungsangebote unterbreitet, die zu einer Beitragsreduzierung führen. Dabei muss der verkaufsstärkste Tarif des Unternehmens berücksichtigt werden.
    Dieser Personenkreis hat außerdem das Recht, sich für den Standardtarif bzw. den Basistarif zu
    entscheiden.


    • Standardtarif (für Versicherte, die ihre PKV vor dem 01.01.2009 abgeschlossen haben)
    • Basistarif (für Versicherte, die ihre PKV nach dem 31.12.2008 abgeschlossen haben)
    Eine weitere Möglichkeit der Vorsorge für das Alter sind die Beitragsentlastungsprogramme in der Krankheitskostenvollversicherung, die eine Modifizierung der Beitragszahlung darstellen. Mit diesen Programmen sichert sich der Versicherte eine garantierte Prämienabsenkung im Rentenalter, die aus einem höheren Beitrag in jungen Jahren finanziert wird. Der zusätzliche Beitrag wird für eine Beitragsreduzierung im Alter eingesetzt und ist als integraler Bestandteil der Krankheitskostenvoll-versicherung ebenfalls durch den Arbeitgeber zuschussfähig. Je früher ein Versicherter sich für ein Beitragsentlastungsprogramm entscheidet, desto niedriger kann der von ihm zu zahlende Beitrag im höheren Alter (z. B. ab dem 65. Lebensjahr) sein.




    Es spricht demnach einiges für die GKV, aber auch vieles gegen sie. Da in der GKV keine Rücklagen gebildet werden, können im Zuge der Alterung der Bevölkerung steigende Beiträge bzw. Leistungskürzungen drohen. Für Kostensteigerungen existieren im Umlageverfahren der GKV keine finanziellen Reserven. Deshalb müssen in Zukunft entweder die Beiträge steigen oder die Leistungen reduziert werden.



    Darüber hinaus erfolgt seit einigen Jahren eine „Subventionierung“ der GKV durch Steuermittel, seit 2010 mit einem jährlich zweistelligen Milliardenbetrag. Die „Bundesbeteiligung“ betrug 2012 14,0 Mrd. Euro, sank in 2014 auf 10,5 Mrd. Euro um im Jahr 2015 wieder auf 11,5 Mrd. Euro zu steigen. Ich persönlich halte die Finanzierung des GKV-Systems für fragwürdig und letztendlich werden die GKV-Versicherten in gewisser Weise immer ein Spielball der Politik sein. Die vielen Reformen und „Reförmchen“ der letzten Jahrzehnte lassen da nichts Gutes erwarten.



    Gleichwohl gibt es Fälle, wo ein Wechsel von der PKV in die GKV sinnvoll ist.



    Da es hier wenig bis gar kein Beratungsangebot auf dem Markt gibt, arbeite ich derzeit an einer Leistung, um mit einem Prüfungsschema mit entsprechenden Berechnungen eine Entscheidungsgrundlage für Menschen zu schaffen, die vor dieser Entscheidung stehen.



    Fazit: Die Entscheidung für oder gegen GKV (PKV) ist kein Feld für Vereinfachungen und Abkürzungen. Menschen, die hier einfache Lösungen vorgeben, sollte man mit einer gesunden Portion Skepsis gegenüberstehen.


    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Das WIP Wissenschaftliches Institut der PKV (Achtung: es handelt sich um eine Institut, dass vom PKV-Verband finanziert wird!) will in der Kurzanalyse (siehe Anhang) nachgewiesen haben, dass die GKV-Beiträge in der jüngeren Vergangenheit stärker gestiegen sind, als die PKV-Beiträge.

    Ich kann diesem Vergleich nur meine eigenen Zahlen gegenüberstellen. Mein PKV-Beitrag hat sich in den letzten 20 Jahren in etwa verdoppelt. Stellt man dem die Entwicklung des Höchstbeitrags in der GKV gegenüber, ergibt sich in etwa ein Anstieg von 80 Prozent.

  • Schon mal vielen Dank für die Antworten.


    Ich hatte bisher immer moderate Anstiege, erwarte aber für nächstes Jahr einen größeren.


    ...das mache ich bereits, seitdem ich bei der PKV bin, lege ich monatlich 100 Euro in einen Banksparplan für spätere Beitragserhöhungen an. Damals waren auch noch die Zinsen recht ordentlich und wenn der in 10 Jahren fällig ist, dürfte schon was zusammen gekommen sein.

  • Hallo,


    ich bin neu hier und hätte zum Thema PKV einige Fragen. Ich bin seit dem 01.12.2001 privat versichert - allerdings fressen mich die Prämien auf und 2 Kinder sind auch noch bei mir privat versichert. Ich möchte gerne in die GKV zurück.


    ich bin schon vor dem 31.12.2002 privat versichert gewesen - also gelten für mich die besonderen Lohngrenzen ?
    Verstehe ich das richtig, dass sich dadurch auch ein Ausstieg aud der PKV wesentlich schwieriger gestaltet ?
    bedeutet dass ich weniger als 52.200€ als Brutto-Jahreseinkommen verdienen muss (statt 57.600€) ?
    Oder gilt das nur im umgekehrten Fall, dass jemand trotzdem drinbleiben kann - wenn er mind. 52.200€ verdient.
    Ich verdiene an die 60.000€ und möchte durch Altersrückstellung und ggf. Arbeitszeitverkürzung unter die wichtige Jahresarbeitentgeltgrenze kommen.
    Welche Grenze ist bei einem geplanten Ausstieg aus der PKV in meinem Fall bindend?


    Außerdem bin ich noch unsicher ob unregelmäßige Provisionszahlungen sowie Sachbezug für PKW (1%-Regelung) auch zum Jahresarbeitsentgelt dazuzählen weil ich im Netz unterschiedliche Aussagen dazu gelesen habe - oder sind diese ausgenommen?
    Für Euere Antworten bedanke ich mich jetzt schon.
    VG
    SL

  • Zusatzbeiträge steigen bei den Krankenkassen (GKV) in 2017 (siehe eingefügte Tabelle; auch im Anhang).



    Langsam rücken die Krankenkassen damit raus, welche Zusatzbeiträge sie ihren Mitgliedern im kommenden Jahr aufbürden. Die erste Tendenz zeigt: Billiger wird es leider bei den meisten Kassen nicht.

  • Hallo Finanztip,


    hier nochmals meine Anfrage zu dem schwierigen Thema: Rückkehr in die GKV


    Ich bin 46 Jahre und seit dem 01.12.2001 in der PKV. Die extremen Beitragserhöhungen haben mich dazu veranlasst leider schon mehrmals den Anbieter zu wechseln. Derzeit bin ich in einem Tarif mit einer hohen Selbstbeteiligung- der Tarif wurde nun auch wieder um monatlich 50€ erhöht. Dazu sind auch meine beiden Kinder (10&7 Jahre) privat versichert.
    Da es nicht absehbar ist, wie sich die jetzt schon hohen Beiträge noch weiter nach oben entwickeln, möchte ich zurück in die Gesetzliche KV.
    Jetzt habe ich durch Recherchen herausgefunden, dass wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, man wieder in die GKV kommen kann. Dazu habe ich einge Fragen:
    1. zählen Provisionszahlungen die quartalsweise gezahlt werden auch zum zu diesem Jahresentgelt?
    2. zählt auch der Sachbezug für PKW (1% Regelung) in meinem Fall 455,00€ auch zum Jahresentgelt?
    3. zählt alles mitrein, was dann unter dem Gesamt-Brutto Betrag zu finden ist, oder gibt es Ausnahmen?
    4. kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass die Provisionszahlungen erst ein Jahr später ausgezahlt werden?


    Wenn ich das richtig verstanden habe, liegt im Jahr 2017 die Grenze für das Brutto-Jahreseinkommen bei 57.600€.
    Das bedeudet wenn man weniger verdient, kann man wieder zurück in die GKV.
    Ich verdiene ca. 60.000€ mit meinem Fixum und möchte durch Altersrückstellungen und ggf. Arbeitszeitverkürzung (z.B. 80%) unter die wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze kommen.


    Jetzt kommt meine Frage:
    Ich habe gelesen, dass es für langjährig privat Versicherte eine "besondere Lohngrenze" gibt. Diese liegt in 2017 bei 52.200€ (statt 57.600€).
    Welche Grenze wäre für mich, der vor dem 31.01.2002 bereits privat versichert war nun zum Zwecke des Ausstiegs aus der PKV bindend? Sind es die normalen 57600€ oder die 52200€?
    Gelten die 52.200€ nur für den Fall, dass jemand in der PKV drin bleiben kann wenn er mind. diese Summe verdient - oder ist diese Grenze auch beim Ausstieg maßgebend - was für mich natürlich schlechter wäre.


    Und zu wann ist der mögliche Ausstieg realisierbar. Ich habe gelesen, dass dies nur zum 01.Januar geht und später das nicht mehr ginge ? Aber warum ? Es geht doch wohl um die Hochrechnung, dass innerhalb von 12 Monaten die Grenze von 57.600€ oder 52.200€ nicht überschritten werden darf. Warum wäre dass dann nicht auch im Laufe eines Jahres möglich?


    Da mich das Thema schwer beschäftigt würde ich mich über entsprechende Informationen sehr freuen !!
    Vielen Dank schon mal im voraus !

  • Hallo Forum,


    würde mich über Eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt freuen:


    Ausgangssituation:


    Ehemann (35) - PKV seit 2012 - brutto >100k p.a. (Vollzeit angestellt)
    Ehefrau (33) - GKV - brutto >20k p.a. (Teilzeit angestellt)
    2 Kinder im Vorschulalter, beide PKV über Ehemann


    Szenario:


    - Ehemann wechselt in ein anderes Angestelltenverhältnis (anderer Arbeitgeber, Vollzeit, 40h), bei dem die Bemessungsgrenze unterschritten wird
    - Ehemann meldet zusätzlich freiberufliche Tätigkeit an, über die der "Rest" des Jahresbruttos läuft (verschiedene Auftraggeber, nicht der Arbeitgeber). Der "Rest" läge insg. deutlich über der Bemessungsgrenze.


    Bitte davon ausgehen, dass dieses Szenario durchaus machbar und ohne "Tricksereien" realisierbar ist.


    Frage:


    Wäre in diesem Szenario eine Wechsel zurück in die GKV bzw. dann in die Familienversicherung möglich bzw. verpflichtend (wg. Unterschreitung Bemessungsgrenze im Angestelltenverhältnis), auch wenn das Gesamteinkommen des Ehemanns aus nichtselbstständiger + selbstständiger Arbeit weiter über der Bemessungsrenze läge?



    Schon vorab vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Da mich das Thema schwer beschäftigt würde ich mich über entsprechende Informationen sehr freuen !!

    Wäre in diesem Szenario eine Wechsel zurück in die GKV bzw. dann in die Familienversicherung möglich bzw. verpflichtend (wg. Unterschreitung Bemessungsgrenze im Angestelltenverhältnis), auch wenn das Gesamteinkommen des Ehemanns aus nichtselbstständiger + selbstständiger Arbeit weiter über der Bemessungsrenze läge?


    Diese Fragen müssen Sie mit Ihrem jeweiligen Arbeitgeber klären!


    Wie hier schon sehr oft ausgeführt wurde, ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Arbeitnehmer als "pflichtversichert" oder "freiweillig versichert" gemeldet wird.


    Die Entscheidung darüber kann im Einzelfall sehr kompliziert sein. Dies gilt insbesondere für jene Fälle wie die beiden vorstehenden, wenn erfolgsabhängige Bezüge zu bewerten sind oder eine sonstige Spezialkonstruktion vorliegt.


    Sicher ist: der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens zählt in jedem Fall zum Einkommen hinzu.
    Dies ist ein Lohnbestandteil, der jedenfalls sozialversicherungspflichtig ist. Umgekehrt führt der geldwerte Vorteil des Dienstwagens dazu, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen wird, wenn jemand sozusagen "nahe an der Jahresarbeitsentgeltgrenze" verdient.

  • Stationäre Krankenhauskosten 2015 auf 84,2 Milliarden Euro gestiegen



    Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung betrugen im Jahr 2015 rund 84,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,8 % mehr als im Jahr 2014 (81,2 Milliarden Euro).


    Umgerechnet auf rund 19,2 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2015 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 378 Euro und damit um 3,3 % höher als im Jahr zuvor (4 239 Euro).



    Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in Brandenburg mit 3 953 Euro am niedrigsten und in Hamburg mit 5 013 Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom Versorgungsangebot sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.


    Die deutlichste Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr gab es in Schleswig-Holstein mit + 5,0 %. Den geringsten Anstieg gab es im Saarland mit + 0,7 %.



    Mehr unter: https://www.destatis.de/DE/Pre…2016/12/PD16_464_231.html



    Der GKV-Spitzenverband hat die Kennzahlen der gesetzlichen Krankenversicherung (aktualisiert im Dezember 2015) heute veröffentlicht.



    Den Kennzahlenreport hänge ich an. Dort sind auch Informationen zu den stark steigenden Ausgaben für die ärztliche Behandlung und Arzneimittel zu entnehmen (Seite 6 ff.) Die Entwicklung des GKV-Beitragssatzes und der Bundesbeteiligung finden Sie auf Seite 26.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Barmer und KV Berlin durchsucht



    Die Kassenärzte kommen nicht zur Ruhe. Nach den Querelen im Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sorgen jetzt die Berliner Ärzte und die Barmer GEK für Schlagzeilen: Sie sollen gemeinschaftlich durch sogenanntes Upcoding überhöhte Gelder aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) abgezapft haben. Staatsanwälte durchsuchten jetzt Büros.



    http://www.apotheke-adhoc.de/n…und-kv-berlin-durchsucht/



    Mein Kommentar:


    Das wird aber auch Zeit! Ich bin schon gespannt, wie die Staatsanwaltschaft weiter vorgehen wird.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hier einige Prognosen, wie die GKV-Beitragssätze nur durch den demografischen Wandel steigen sollen.



    2016-2050:


    29,8 % Prognose Prof. Wille


    28,0% Prognose Prof. Beske


    25,3% Prognose WIP



    Siehe Bild im Anhang.



    Mein Kommentar:


    Ein in der GKV unterschätzter und wenig diskutierter Effekt. Trifft selbstredend auch im gewissen Maße die PKV-Versicherten.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Eine häufig an mich gestellte Frage lautet: „Kann ich mir eine private Krankenversicherung im Alter noch leisten?“


    Mein Kommentar:
    Es ist einzuräumen, dass die Sorge vor steigenden Beiträgen im Alter die „Achillesferse“ jeder PKV-Beratung bei Menschen mit 50plus darstellt. Allerdings wird oftmals außer Acht gelassen dass zur „Dämpfung“ des Beitrags bereits während der Laufzeit der Verträge Alterungsrückstellungen gebildet werden. Insgesamt wurden bis 2015 mehr als 220 Milliarden Euro sogenannte Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung aufgebaut, davon entfällt der Großteil von 189 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung.


    Des Weiteren entfällt ab Anfang 60 der gesetzliche Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Krankenversicherungsbeitrag (betrifft nicht alle Verträge!). Für Neuverträge ab Januar 2000 dient der gesetzliche Zuschlag seither als eine Art „zusätzlicher Beitragspuffer“ für das Alter. Die privaten Krankenversicherer müssen demnach für alle Versicherten nach dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr in allen Tarifen 10 Prozent auf den Beitrag (ambulant, stationär, Zahn) draufschlagen. Über diese Mehreinnahmen dürfen die Gesellschaften nicht frei verfügen, sondern sie müssen diese für den Versicherten zurücklegen. Gleichwohl ist aber anzumerken, dass mithilfe dieses Mechanismus nur die neuen Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abgemildert werden, nicht aber direkt der Beitrag gesenkt werde.


    Doch es gibt neben dem gesetzlichen Zuschlag noch weitere Faktoren, die die Beitragsbelastung im Alter abmildern. Auch reduziert sich mit Eintritt in die Rente der Beitrag um die Komponente für das Krankengeld, welche in der Regel 5 Prozent ausmacht. Zusammen ergibt dies eine Reduktion des Beitrags in Höhe von zirka 15 Prozent (Zuschlag + Krankengeld). Ab Mitte 60 werden dann die angesparten Mittel aus dem gesetzlichen Zuschlag zur Beitragsstabilisierung eingesetzt.


    Zusätzlich könne jeder Versicherte einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger beantragen. Der Zuschuss liegt aktuell bei 7,3 Prozent der jeweils individuellen gesetzlichen Rente. Begrenzt ist dieser auf die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Der Zuschuss wird zusammen mit der Rente ausgezahlt und ist gemäß § 3 Nr. 14 Einkommensteuergesetz steuerfrei.


    Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, hat jeder Versicherte in der PKV die Möglichkeit, nach Vollendung des 55. Lebensjahres in den Standard- und/oder Basistarif zu wechseln. Der Beitrag dieser Tarife ist begrenzt auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)