Rückkehr in die GKV

  • Wenn die Leute es sich selbst zusammen basteln, dann mag so etwas ja problematisch sein!


    Auch dann, wenn Amateure oder Semi-Profis sich dazu auslassen!


    Die Frage einer GKV Rückkehr ist exakt so zu beraten, wie ein Wechsel von GKV in PKV - extrem kritisch!


    Wir begleiten ja jedes Jahr ca. 200 Menschen zurück in die GKV und dieser Punkt spielt regelmäßig keine Rolle, weil die Frage von Beiträgen auf Einkünften über Rente im Alter stellt sich nur dann, wenn man solche Einkünfte hat!

  • Hallo Apolon,


    danke für die Ergänzungen, die m.E. voll berechtigt sind. Wenn Sie auf meine Liste vom letzten Donnerstag reflektiert haben, so war es ja nur als Auswahl gedacht.


    Meine persönliche Meinung ist, dass der von Ihnen angesprochene Punkt eine Rolle spielt. Wenn beispielsweise jemand Eigentümer eines Dreifamilienhauses ist und er oder die Ruhestandsplanung ein Signal gibt, dass diese Immobilie gehalten werden soll, dann gehört das in die von mir thematisierte Planung. Und dann sind m.E. auch Prognosen über die Wirkungen in der Ruhestandsphase zu erstellen (siehe Ihre Anmerkungen), falls um einen Wechsel in die GKV geht.


    Mit besten Grüßen

  • Hallo Herr Gamper,


    ich finde es wichtig, Menschen die von der PKV in die GKV aus Angst vor den hohen Beiträgen im Alter wechseln möchten, auf solche Dinge aufmerksam zu machen.


    Denn die vielen Jahren meiner Versicherungs-Außendiensttätigkeit hat mich gelehrt, dass dies meistens vergessen wird.


    Und dann im Renten-Alter ist das Gejammer dieser Menschen sehr groß, wenn sie dann eine betriebliche Altersversorgung als Rente ausgezahlt bekommen und den vollen KV-Beitragssatz (ca. 15 %) dafür zahlen müssen.


    Oder nehmen wir die Ehefrau eines Beamten die nicht bereit ist sich im Alter privat zu versichern, bzw. dies nicht mehr möglich ist weil sie keine Anwartschaftsvers. abgeschlossen hat. Der Ehemann verstirbt und sie von der Pension ebenfalls zusätzlich ca. 15 % KV-Beitrag zahlen muss.


    Weshalb viele Versicherungsvermittler (Vertreter wie auch Makler) auf solche Hinweise verzichten, kann ich nicht nachvollziehen.


    Viele Grüße,


    Apolon

    Viele Grüße,


    Norbert Uhrig


    Versicherungsfachmann

  • Hallo,
    ich bin neu in diesem Forum und es wäre schön, wenn ich eine Auskunft erhalten könnte. Ich habe mich durch die letzten Beiträge gelesen, und für mich sind folgende Fragen aufgekommen:


    - Ich hätte die Möglichkeit mich zum 01.07.2017 anstellen zu lassen. Bislang selbständig und seit mehreren Jahren in der PKV. Mein Beitrag nur für die KV beträgt mittlerweile rund 800,00 € und ich werde im August 55 Jahre.
    - Wer kann mir helfen, ob ein Wechsel in die GKV Sinn macht?
    - Speziell im Hinblick auf die gesetzliche Rente (viel wird es nicht sein, ca. 800 EUR) und eigene Altersvorsorge (Fondssparpläne und fondsgebundener Rentenplan).
    - Wie komme ich ggf. an Kontaktdaten eines seriösen Versicherungsberaters in Hannover?


    Vielen Dank vorab.

  • Hallo Doro,


    ich kann Dir als heißen Tipp nur empfehlen, Dich mit Torulf Müller in Verbindung zu setzen.


    http://www.der-versicherungsberater.com/gkv-ruckkehr/


    Er ist auch hier bei Finanztip unterwegs und hat mir mit professioneller Auskunft innerhalb kurzer Zeit geholfen.


    Ich als Laie kann Dir nur raten, schnellstens die Möglichkeit der Anstellung zu ergreifen, denn das Zeitfenster zum Wechsel in die GKV ist für Dich mit fast 55 nun schon verdammt eng.


    Viel Erfolg

  • Hallo an Alle in die Runde,


    Ich habe mal die Beiträge hier gelesen und finde sehr spannende und interessante Diskussionen dabei. Danke an alle die sich so toll einbringen! Auch ich möchte euch um Eure Einschätzung bitten.


    Ich bin 41J., verheiratet und wir haben ein Kind. Bin selbständig und seit 2007 privat versichert. Nun, da mein Gewerbe nicht so gut läuft, überlege es aufzugeben. Kann ich mich dann bei meiner Frau (sie ist freiwillig bei der GKV) familieversichern? Ich hätte dann ja kein eigenes Einkommen. Wie lange müsste ich warten, um dann evtl. mich wieder Selbstständig zu machen? Nach dem Gesetz der obligatorischen Anschlussversicherung dürfte auch nur kurze Zeit reichen, oder?
    Danke für Eure Kommentare und Hinweise.
    Beste Grüße,
    Snooky

  • Hallo, hat den jemand eine Idee, wie man einen unabhängigen Honorarberater (im Münchner Süden) findet? Ich möchte mich, bevor ich 55 werde, noch in meiner individuellen Situation beraten lassen, ob ein Wechsel in die GKV für mich noch sinnvoll wäre. Ich bin jetzt 52, könnte mich aber mit 54 über Teilzeitarbeit noch versicherungspflichtig machen. Was kostet denn so eine Beratung und hat jemand Erfahrung damit, ob sich das lohnt? Vielen Dank schon mal.

  • Hallo @Chester,


    ich wurde mal von der Verbraucherzentrale Hessen sehr professionell in Sachen Geldanlage und Altersvorsorge beraten. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale Bayern steht, eine einstündige Beratung zum Thema Krankenkasse kostet 30 Euro. Das ist unschlagbar günstig. Wenn Sie die Zeit haben (und die ist sicher bestens investiert) und selbst wenn Sie anschließend noch zu einem Honorarberater gehen, können Sie dann sicher gezielter Fragen stellen um zu klären, ob Sie den geeigneten Berater gefunden haben.


    Link zu Verbraucherzentrale München


    Ansonsten beschreibt Finanztip hier, wie man einen Honorberater suchen kann.

  • Da fiel mir doch glatt etwas ins Auge:



    Öffentlicher DienstSenat fördert Mitgliedschaft von Beamtinnen und Beamten in der Gesetzlichen Krankenversicherung
    STADT ZAHLT AUF WUNSCH VERSICHERUNGSBEITRÄGE STATT BEIHILFE
    8. August 2017


    Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt den Wunsch von Beamtinnen und Beamten, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert zu sein, statt Beihilfe zu erhalten. Der Senat hat heute die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser in Deutschland einmaligen Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung gezahlt werden..
    STADT ZAHLT AUF WUNSCH VERSICHERUNGSBEITRÄGE STATT BEIHILFE
    „Es ist weder zeitgemäß, sozial gerecht noch verfassungsrechtlich geboten, dass die Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamte ausschließlich über Beihilfe und die Private Krankenversicherung abgesichert werden. Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV“, sagteGesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcksbei Vorstellung der Neuregelung. Es entfiele nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand durch die Prüfung der Arztrechnungen und Berechnung der individuellen Beihilfe, so die Senatorin. Anfängliche Mehrkosten von voraussichtlich 5,8 Mio. Euro entstünden, weil sich die Stadt mit der neuen Regelung erstmals an den Krankenversicherungskosten von geschätzt 2400 derzeit freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteilige. Langfristig könne Kostenneutralität erreicht werden.
    Seit 2009 besteht auch für Beamtinnen und Beamte die Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine private Krankenteilversicherung, die die Beihilfe ergänzt. Zwar können Beamtinnen und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig gesetzlich versichert sein, sie müssen dann aber derzeit die gesamten Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen. Der Öffentliche Dienst zahlt für Beamtinnen und Beamte keinen Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung, sondern ausschließlich Beihilfe in Höhe von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Die restlichen 50 Prozent können nur in der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden, in der GKV gibt es keine Teilversicherung. Für Angestellte zahlt der Öffentliche Dienst wie jeder Arbeitgeber auch bisher schon Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
    Mit dem neuen Gesetz können alle Beamtinnen und Beamte der FHH, die eine (gesetzliche oder private) Krankenvollversicherung nachweisen, ab dem 1. August 2018 eine monatliche Pauschale ausbezahlt bekommen, die die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge abdeckt. Gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte erhalten die Pauschale in Höhe des einkommensabhängigen hälftigen Versicherungsbeitrags für die GKV. Alternativ kann die Pauschale für den hälftigen Versicherungsbeitrag der PKV-Vollversicherung gewählt werden. In diesem Fall ist die Pauschale auf die Höhe der hälftigen Kosten für den Basistarif begrenzt. Dieser entspricht dem Leistungsumfang der GKV. Im Rahmen der bundesgesetzlichen Regelungen ist auch ein Wechsel von der PKV in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung möglich. Dafür dürfen Beamtinnen und Beamte nicht älter als 55 Jahre sein und müssen bestimmte Vorversicherungszeiten in der GKV nachweisen können.
    „Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass sich der Staat auch an den Krankheitskosten von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten beteiligt. Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, so Senatorin Prüfer-Storcks.
    Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig für die Beamtinnen und Beamten, aber endgültig. Einen Wechsel zurück gibt es bei der FHH als Arbeitgeberin nicht. Damit will die Stadt „Optimierungsstrategien“ einen Riegel vorschieben, mit denen das Finanzierungsmodell der Krankenversicherungen geschwächt und die Beihilfe überfordert würde. In der Solidargemeinschaft der GKV unterstützen die gesunden Mitglieder mit ihren Beiträgen die Kranken, im Versicherungssystem der PKV werden in „gesunden Zeiten“ Rücklagen für Zeiten einer Erkrankung im Alter gebildet. Beides funktioniert nur bei einer langfristigen Mitgliedschaft.
    8. August 2017


    Kontakt



    Pressestelle der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz


    Rico Schmidt
    Pressesprecher
    Billstraße 80
    20539 Hamburg

  • Bei nüchterner Betrachtung der Dinge stellen sich mir zwei Fragen.


    • Mit der Bezuschussung der Versicherungsbeiträge in der GKV wird wohl mal wieder eine "Gerechtigkeitslücke" geschlossen. Zitat Gesundheitssenatorin HH: "Wir schaffen mit diesem Angebot echte Wahlfreiheit im Öffentlichen Dienst und den Zugang von Beamtinnen und Beamten in die Solidargemeinschaft der GKV“.


      Gehe ich dann recht in der Annahme, dass die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer fällt, um "echte" Wahlfreiheit und den Zugang von Arbeitnehmern zur Versicherungsgemeinschaft der PKV zu schaffen?

    • Bei Betrachtung des großen Bildes: Für welchen Beamten sollte der Wechsel zu einem Vorteil führen? Gut verdienende höhere Beamte mit (wahrscheinlich) weiteren privaten Einkünften im fortgeschrittenen Alter, die beim Wechsel SV-pflichtig würden, wären wohl eher schlecht beraten. Nach Lage der Dinge kommen mir eigentlich nur zwei Zielgruppen in den Sinn:


      (a) Beamte im einfachen und mittleren Dienst mit vielen Kindern und wenig zu erwartetenden Alterseinkünften über die Pension hinaus. Versicherungsbeiträge für Kinder fallen dann nicht mehr an und da der Beitrag einkommensbezogen ist, wird sich dieser aufgrund des tendenziell bei Beamten kleineren Bruttoeinkommens i.Vgl. zu einem ähnlichen AN in Grenzen halten und unterhalb der Summe aller privaten Versicherungsprämien liegen. Fazit: Der Beamte wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mittel- bis langfristig mehr Mittel aus der Sozialversicherung ziehen als er und der Dienstherr einzahlen. Der Steuerzahler wird entlastet, der normale Arbeitsnehmer, für den SV-Beiträge die eigentlichen Steuern sind, belastet. Ist das nicht toll?


      (b) Beamte mit Vorerkrankungen und hohen Prämien in der PKV. Hier könnte sich der Wechsel im Einzelfall lohnen, wenn der Versicherungsbeitrag in der GKV unter den Prämien und den zu erwartenden Steigerungen liegen. Der Effekt wird noch größer bei (sehr) kranken beihilfeberechtigten Angehörigen. Die schlechten Risiken können jetzt also bei der Sozialversicherung statt im Steuersystem abgeladen werden. Ist das nicht toll?


  • Die Frage zu 1. wird man wohl verneinen müssen. Es geht ja um Landesgesetze, die geändert werden sollen.


    Ich rechne jetzt auch nicht damit, dass eine Lawine gleich, das gesamte Hamburger Beamtentum die AOK stürmt und um Asyl bittet.


    Die Hauptgruppen der Wechselwilligen sehe ich ähnlich wie Sie.


    Künftige Beamte werden wohl nicht mehr quasi automatisch in die pKV gehen, sondern der Anteil der gesetzlich Versicherten unter den Beamten wird sich sukzessiv erhöhen.


    Zu Verwerfungen in den Beihilfetarifen wird dies aber wohl nicht führen.


    Aber interessant finde ich die Pläne dennoch, auch weil die Reaktionen der einzelnen Verbände auf die Ankündigungen so "blumig" sind.

  • Hallo, in dem grundsätzlichem Beitrag von FT wird bei einer Rückkehr in die GKV darauf hingewiesen, dass man bei einer vorübergehenden Reduzierung der Arbeitszeit darauf achten muss, dass im neuen Arbeitsvertrag diese zeitlich begrenzte Arbeitszeitreduzierung nicht erwähnt werden darf, da nach §6 Abs. 1.1 SGB V das „regelmäßige Jahresarbeitsentgelt“ unter der Bemessungsgrundlage liegen muss.


    Hier stellt sich mir jetzt die Frage, warum das so wichtig ist?
    Wird bei einem Wechsel von der PKV in die GKV dieser Passus in irgend einer Form überprüft; soll heißen, muss man seinen Arbeitsvertrag bei der neuen/alten Versicherung vorlegen und diese überprüft diesen Passus dann?


    Danke für eine Rückmeldung und viele Grüße.