Der Arbeitgeber ist zuständig und verantwortlich für die zutreffende Beurteilung der Versicherungspflicht.
Die Meldung an die Krankenkasse erfolgt mittels Datenfernübertragung vollelektronisch. Da wird kein Arbeitsvertrag vorgelegt.
Allerdings sind die Kassen verpflichtet in regelmäßigen Abständen die Arbeitgeber zu überprüfen. Sollte sich bei einer solchen Kontrolle herausstellen, dass der Arbeitgeber eine falsche Beurteilung der Sach- und Rechtslage vorgenommen hat, muss er für die Folgen einstehen.
Der Arbeitnehmer kann sich also ganz auf die gehaltsabrechnende Stelle der Personalabteilung oder der Steuerkanzlei verlassen.