Rückkehr in die GKV

  • ich glaube dieser Ausschnitt fasst es nochmal ganz gut zusammen:


    Eine gesetzliche Verpflichtung Ihre Kinder privat zu versichern gibt es nicht. Allerdings ist eine Familienversicherung in der GKV für Ihren Nachwuchs nicht möglich, wenn Ihr Einkommen als Beamter oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und Sie zugleich mehr verdienen als Ihr Ehepartner. Nur, wenn beide Punkte gleichzeitig zutreffen, müssen Sie Ihren Nachwuchs entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern. Immer vorausgesetzt, dass Sie als Beamter selbst eine private Krankenversicherung wählen.

    Sofern eines der beiden Kriterien nicht erfüllt wird, steht es Ihnen frei Kinder in der gesetzlichen Familienversicherung Ihres Partners zu belassen. Im Gegensatz zur PKV ist die Familienversicherung in der GKV kostenfrei.


    D.h. für mich dass ich das Kind jederzeit über mich in der privaten weiterlaufen lassen kann, auch wenn meine Frau mehr verdient und in der GKV ist. Ich bin gerne bereit, die 40 Euro monatlich aufzuwenden, damit das Kind in der PKV verbleiben kann.

  • Natürlich ist die private Krankenversicherung für dein Kind immer möglich. Solange du dein Kind über dich im Familienzuschlag berücksichtigt ist, ist es auch bei der Beihilfe zu 80% berücksichtigungsfähig. Darum müsstest du nur noch 20 Prozent privat versichern, was sich durch die Leistungen meistens lohnt. Im übrigens kannst du dein Kind bei jeder PKV versichern, die Kinder auch alleine versichern. Du musst es nicht bei deiner PKV versichern.


    Also dein Kind kannst du immer privat versichern. Unabhängig von irgendwelchen Gehältern.


    Verdienst du als Beamter über die JAEG?

  • Danke für die beruhigende Rückmeldung.

    Ich bin in den nächsten Jahren vsl. wohl unter der JAEG. Meine Frau liegt nur in Vollzeit drüber.


    Derzeit bin ich bei der Debeka, die anscheinend aber sehr teure kindertarife hat. Sofern mein Kind gesund ist, hätte ich die Option auch zu anderen Versicherern zu gehen. Ein Nachteil wäre dann aber, dass bei 3 Stellen abgerechnet werden muss (ich Debeka und Beihilfe, Kind PKV x und Beihilfe). Das würde ich mir gerne ersparen.


    Der Plan ist also das Kind erstmal in der PKV zu belassen, auch wenn eine Familienversicherung über meine Frau wieder möglich sein sollte.

    Sollte es ein Kind werden, das kerngesund ist und nie zum Arzt geht könnte.man ja immernoch in ein paar Jahren wieder in die Familienversicherung, richtig?


    Das angehängte Schaubild finde ich auch ganz gut verständlich.

  • Derzeit bin ich bei der Debeka, die anscheinend aber sehr teure kindertarife hat.

    Das wäre mir neu?!


    Ich habe gerade ein Angebot, unseren Nachwuchs zu versichern auf dem Tisch: B20, WL20, BC KHT20, PVB für 35 Euro/Monat.


    Allerdings Beihilfe 80% und das Angebot ist von Anfang Dezember.


    Und B20 soll wohl 2021 "angepasst" werden, was auch immer das in Zahlen dann heißt... hast Du da was aktuelles, vorturner?

  • Das gleiche Angebot liegt mir auch vor. Die Debeka langt 2021 ja richtig zu bei den Beiträgen. Dieser Tarif wird dann auch etwa 20% teurer.

    Nachteil bei der Debeka ist auch, dass man keine Vermittlungsprovision mitnehmen kann wegen dem dortigen Vertriebsnetz.


    Zur Preisstabilität hatte ich diesen Artikel gefunden, welcher aber wohl nur für die Volltarife gilt:


    Die Debeka als großer und stabiler Versicherer und konservativer Kapitalanleger galt lange Zeit als Dickschiff, dessen Kurs so leicht nicht gestört werden kann. Doch nicht zuletzt die konservative Anlagepolitik in langfristige Staatsanleihen zu Hochzinszeiten führt heute dazu, dass wir bei der Debeka jährliche Beitragssteigerungen beobachten müssen, die wir aus der Vergangenheit nicht kannten.


    Während der Markt im Durchschnitt seine PKV-Beiträge in den letzten Jahren um etwas unter fünf Prozent pro Jahr anpassen musste, zeigt sich die Debeka hier bei den Kindertarifen in den letzten drei Jahren als Sorgenkind. Insbesondere die Tarife N und N-SB sind jetzt schon zwei Jahre in Folge im knapp zweistelligen Prozentbereich gestiegen und auch die NW-Reihe scheint nun auch betroffen zu sein.


    Besonders fatal zeigt sich die Beitragserhöhung aber bei den Jugendtarifen (ab Alter 15): Bei knapp 20 bis zu knapp 30 Prozent wurden hier die Tarife N-SB, NW und NW-SB erhöht. Das ist auf dem Markt der PKV-Jugendtarife eine echte Ausnahmeerscheinung.


    Zum Jahreswechsel 2020 wurden die Beiträge zwar nicht angepasst, dafür hat die Debeka den Tarifen N-SB und NW-SB aber den Selbstbehalt erhöht: Von 600 auf 640 EUR/Jahr bzw. von 520 auf 530 EUR/Jahr.

  • Die genannten Tarif sind aber Vollversicherungen und keine Restkosten und über die Beitragsstabilität von Kindertarifen sollte ihr euch echt keine Sorgen machen. Selbst wenn da eine Anpassung von 8 EUR kommt. Dann zahlt ihr statt 40 auf einmal 48? Also hier würde ich einfach nur auf die Leistungen achten. Lass dich dort vernünftig beraten. Es gibt dafür Experten

  • Zu der Rückkehr in die Familienversicherung.


    Hier gibt es keine Gesundheitsprüfungen. Sollten die Voraussetzungen gegeben sein - solange du unter der JAEG verdienst, sind die Voraussetzungen erfüllt - kannst du euer Kind jederzeit in der GKV familienversichern.


    Aber wie gesagt, wären mir die ca 60 EUR für die PKV wert

  • Interessant. Und zwar deswegen, weil ich mir auch andere Angebote für den Nachwuchs über Makler eingeholt hatte. Die lagen dann so ab ca. 60 €/Monat (z.B. Barmenia).

    Bei der Barmenia hatte ich auch überlegt noch anzufragen - das spare ich mir dann jetzt ;).

    Die Nachversicherung bei der Debeka ist ja auch die einfachste Variante.

    Später kann man dann immernoch schauen, ob ein Wechsel in die GKV sinnvoll sein kann, wovon ich erst einmal nicht ausgehe.


    Herzlichen Dank euch allen!

  • Später kann man dann immernoch schauen, ob ein Wechsel in die GKV sinnvoll sein kann, wovon ich erst einmal nicht ausgehe.


    Aber wie gesagt, wären mir die ca 60 EUR für die PKV wert

    Das kann man so pauschal wirklich nicht sagen. Ein riesiger Nachteil der PKV ist, dass es kein Kinderkrankengeld gibt. Gerade in den ersten Jahren sind die Kleinen durch Kita & Co. im Winter dauernd am rumröcheln. Meine Tochter ist mittlerweile 6 und meine Frau hat die 10 Tage jedes Jahr in Anspruch genommen. Klar kann man selbst "krank machen" wenn das Kind erkrankt, das ist allerdings nicht legal.


    Ich für mich bin mit meiner Lösung sehr zufrieden:


    a) Frau und ich in der GKV, Tochter familienversichert

    b) Tochter (ich übrigens auch) hat bei der Signal folgende Zusatzversicherungen:

    - Ambulant Top (Ambulanter Restkostentarif, übrigens mit offenem Hilfsmittelkatalog)

    - Ambulant Plus (sinnvolle Ergänzung zum Ambulant Top, deckt die verbleibenden Lücken)

    - Clinic+ (1 Bett + Chefarzt)

    - Zahntop (erstattet 90% bei Zahnersatz)

    - Kostenpunkt: ca. 70 € / mtl für meine Tochter

    c) die Zusatzversicherungen haben keinen Selbstbehalt und leisten ab dem 1. Euro. Bei Nichtinanspruchnahme gibt es wie bei einer Vollversicherung eine Beitragsrückerstattung (nur für den Ambulant Top)

    d) Ablauf beim Ambulant Top ist wie bei der Beamtenbeihilfe: Arzt stellt Rechnung, wird bei der GKV eingereicht und tlw. erstattet, PKV erstattet den Rest

    e) Tochter hat mit den Zusatzversicherungen defacto Privatstatus, einzige Ausnahme: reine Privatärzte ohne Kassenzulassung werden von der GKV nicht erstattet und wenn man solche dennoch Ärzte besucht, muss man bei der Zusatzversicherung einen 20% Eigenanteil übernehmen, wenn es keine Vorerstattung der GKV gibt. Gab aber noch nie einen Anlass, das in Anspruch zu nehmen


    Wenn ich nun das Kinderkrankentagegeld aus der GKV gegen rechne ist das sehr vorteilhaft ggü. einer PKV Vollversicherung! Und bei der Vollversicherung hatten wir immer ~500 € Selbstbehalt/Jahr, die wir in der Vollversicherung selbst tragen mussten, das entfällt vollständig! Und glaub mir, bei Kindern auf Beitragsrückerstattung zu spekulieren ist bei den ganzen U-Untersuchungen utopisch! (wir hatten bei der Tochter jedes Jahr 1000-1500€ Arztrechnungen inkl. Impfungen, mal ein kleiner Unfall etc.)


    Ich bin froh, mich aus dem Vollversicherungssystem der PKV verabschiedet zu haben, auch um mich später vor exorbitanten PKV Beiträgen abzusichern (die Zusatzversicherung kann ich jederzeit kündigen, wenn sie zu teuer wird). Und für meine Tochter sieht es so aus, dass ich mit dem jetzigen System deutlich besser fahre (kostenmäßig) und sie die selbe Qualität wie in einer Vollversicherung hat.


    Grüße

    switty

  • Hier noch eine Beispiel Rechnung für meine Tochter:


    Annahmen:

    Jährliche Arztrechnungen ca. 1500€

    Selbstbehalt im PKV Vollversicherungstarif: 500€ p.a.

    Vollversicherung: 40€ / mtl.

    Kosten für Zusatzversicherungen (siehe vorheriger Post): 70€ / mtl.

    Krankentage Kind: 10 Tage (Erstattung GKV: 70 € / Tag bei ca. 1900€ Nettogehalt (Frau))


    Beispielrechnung PKV Vollversicherung:

    (12 x 40 €) + 500€ Selbstbehalt = 980 € Kosten pro Jahr


    Beispielrechnung GKV mit ambulantem Restkostentarif:

    (12 x 70€ Kosten Versicherung) - (10 x 70€ Kinderkrankengeld) = 140 € Kosten pro Jahr


    Selbst wenn man keine Krankentage des Kinds hat fährt man mit GKV + Ambulanten Restkostentarif deutlich besser!


    Grüße

    switty

  • vorturner :
    Zunächst ein frohes Neues noch! :)
    So ich es nicht überlesen habe, solltest Du auch bedenken, dass eine ELTERNTEILZEIT Deiner Frau NICHT ausreicht, um dauerhaft in die GKV zu wechseln. Dieses Teilzeitarbeitsverhältnis muss UNBEFRISTET sein. Wenn der AG da mitspielt und die Rückkehr zur VZ nachher sogar bei einer Prüfung gut begründen kann, alles okay. (So hab ich das auch gemacht, habe mir jedoch sicherheitshalber parallel dazu bei der PKV auch noch die Anwartschaft auf die derzeit aktuellen Verträge und Bedingungen gesichert.)
    Ja, so man sich selbst, Frau und Kind separat privat zusatzversichern möchte, bitte gerne. Macht oftmals Sinn für z.B. Zähne oder stationäre Behandlungen. Gerne übersehen wird hier das Krankentagegeld, das in der GK gedeckelt ist. Da fehlt bei längerem Ausfall dann gerne mal ein nicht zu vernachlässigender Teil des Einkommens.
    Nicht zuletzt möchte ich auch als ein weiteres Contra-PKV-Argument verstanden wissen, dass man in ungünstigen Fällen trotz Premium-Sorglos-Tarif schnell mal eine vierstellige Summe aus eigener Tasche zahlen darf, wenn z.B. das (sehr viel) zu früh geborene Kind im ersten Lebensjahr auf Hausbesuche verschiedener Therapeuten angewiesen ist, deren Zusatzkosten im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. JEDE Gesetzliche zahlt hier ohne Zicken. (Ich spreche aus Erfahrung).
    LG
    Saolvo

  • :)
    So ich es nicht überlesen habe, solltest Du auch bedenken, dass eine ELTERNTEILZEIT Deiner Frau NICHT ausreicht, um dauerhaft in die GKV zu wechseln. Dieses Teilzeitarbeitsverhältnis muss UNBEFRISTET sein. Wenn der AG da mitspielt und die Rückkehr zur VZ nachher sogar bei einer Prüfung gut begründen kann, alles okay. (So hab ich das auch gemacht, habe mir jedoch sicherheitshalber parallel dazu bei der PKV auch noch die Anwartschaft auf die derzeit aktuellen Verträge und Bedingungen gesichert.)

    FALSCH

  • Befristete Teilzeit kann reichen, es kommt auf die Einzelheiten an.


    (Sehr) grob zusammengefasst:

    In der Perspektive muss das Gehalt gering genug sein. Je länger diese Perspektive ist, desto besser. Nebenbei muss diese Perspektive glaubhaft sein.


    Es gibt Experten für dieses Thema (und das, was da noch so dranhängt), die sollte man auch tunlichst hinzuziehen.

  • Hallo Lange Oog,
    hallo Referat Janders,

    da es mir fern liegt, Falsches zu verbreiten, zunächst sorry. Dann nehme ich das selbstverständlich gerne zurück und behaupte das Gegenteil. ;) Zu meiner Zeit (2017) war das wohl noch so, bzw. die "sauberst beründbare" Variante, auf die ich mich seinerzeit mit dem AG einigen konnte.
    Gab es denn da eine wesentliche (Gesetzes-?)Änderung in den etwa letzten drei Jahren?
    Für mich ist das Thema durch, aber ich kenne genügend Leute, die bei einer solchen Änderung große Augen und Ohren bekämen, da sie im Prinzip kein ganzes Jahr auf einen so großen Anteil ihres Gehalts verzichten können (Hütte am Bein etc.) bzw. dem AG der "Trick" mit der (wissentlich nicht) unbefristeten Teilzeit einfach zu riskant ist.
    Das wäre ja sehr erfreulich, wenn die entsprechenden Aspiranten nun ein erheblich(?) leichteres Spiel hätten.
    Also, wenn sich da was wesentliches geändert hat, wann war denn das?
    Was berechnet denn der Experte;) in etwa für eine soche Dienstleistung und - last but not least - was wäre denn ein theoretischer "Best Case" (vlt. aus Erfahrung) für eine möglichst überschaubare Zeitspanne einer, nennen wir sie vielleicht sogar einmal "pandemiebedingten" XYZ-Teilzeit, in der der Aspirant z.B. ein oder mehrere Kinder hüten muss?
    Vorab herzlichen Dank.
    VG
    Saolvo

  • Spezialfrage: Meine Frau und ich werden beide zur gleichen Zeit arbeitslos. Wir sind momentan beide PKV. Sie ist 48, ich bin 54. Ich wechsle im Rahmen von ALG1 in die GKV und bin dann 15 Monate lang pflichtversichert - danach normalerweise freiwillig anschlussversichert. Meine Frau wäre 12 Monate ALG1, dann ebenfalls pflichtversichert in der GKV. Wenn sie nun nach 12 Monaten aus ALG1 ausscheidet, ich dann aber noch weitere 3 Monate als ALG1 pflichtversichert bin, könnte sie sich dann bei mir kostenfrei familienmitversichern oder müsste sie sich selbst freiwillig obligatorisch anschlussversichern (mit eigenem Beitrag zu dem entsprechenden Mindestsatz)? Wenn ja, was passiert, wenn ich nach 3 Monaten aus der ALG1-Pflichtversicherung ausscheide? Würde ich dann anschlussversichert und meine Frau bleibt kostenfrei familienmitversichert bei mir? Wer hat darauf eine Antwort?

  • Bei solchen Detailfragen würde ich mich nicht auf unverbindliche Meinungen einer Community mit begrenzter Kenntnis des Sachverhalts verlassen. Im ersten Schritt kann vermutlich schon die zuständige GKV weiterhelfen. Zusätzlich würde ich einen entsprechend spezialisierten Versicherungsberater konsultieren. Der Stundenlohn ist gut investiert, wenn Sie dafür belastbare Ergebnisse bekommen. An dieser Stelle würde ich nicht sparen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG - Spezialisten für Berufsunfähigkeit, Private Krankenversicherung, Altersvorsorge, Geldanlage. Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen. Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.