Rückkehr in die GKV

  • Hallo in die Runde,


    würde mich sehr über eine Antwort freuen. Folgende Situation:


    Ich bin seit vielen Jahren in SGB 12 Bezug wegen voller dauerhafter Erwerbsminderung. Ich bin 37. Ich war mit 18 aus der GKV ausgetreten freiweillig, und seitdem in der PKV versicherung. [...]

    Hallo peterk2,
    das oben Unterstrichene liest sich so, als wenn Du Dich mit 18 von der Versicherungspflicht in der stud. Krankenversicherung hast befreien lassen? War das so? Wenn ja, hat diese Befreiung für Deine heutige - exmatrikulierte - Situation keine Relevanz mehr. Mit Betonung auf "keine".


    Für den Plan, über die Beschäftigung wie zuletzt angesdprochen, in die GKV zu kommen, viel Glück. Aber Achtung: Da muss alles passen. Arbeitsvertrag hieb- und stichfest. Gehaltskonto, das auch bedient wird. Und so weiter. Es darf nicht der Anschein bestehen bleiben, die ganze Aktion hätte nur zum Ziel, Dich in die GKV einzuschleusen.


    Nebenbei: Der oben verlinkte rbb-Beitrag stammt aus 2010. Gibts da nichts Neueres?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Alexis Zunächst mal vielen Dank für die Antwort.


    Ich werde mal versuchen meine Vergangenheit so gut ich es kann kurz zusammen zu fassen.


    Ich war als Kind/Jugendlicher privat versichert über meinen Vater. Nach Abitur habe ich ein Studium begonnen und musste mich zum Eintreten des Studiums von der Versicherungspflicht entbinden. Ich wusste damals nicht was das heißt und was das für Auswirkungen für mich hatte. Mein Vater hat mir das einfach damals gesagt, ich solle das so machen, damit ich weiterhin bei ihm versichert bleiben konnte. Ich bin also zu einer örtlichen AOK gegangen und habe dort eine Dokument unterschrieben, dass ich mich wegen Studiumeintritt von der Versicherungspflicht befreien möchte und verblieb in der PKV meines Vaters.


    Zu einem Zeitpunkt nach 1-2 Jahren nach Beginn des Studiums, da muss ich um die 22 gewesen sein, hat mein Vater mir gesagt, ich solle den Vertrag von ihm auf mich überschreiben was ich auch getan hatte. Ich war ab dann also nicht mehr über ihn versichert sondern eigenständig in dem selben PKV Vertrag, der auf meinen Namen überschrieben wurde. Die Beiträge hatte mein Vater aber nich gezahlt / überwiesen.


    Während des Studiums hat sich meine gesundheitliche Situation leider immer verschlechtert, so dass ich das Studium abbrechen musste und ALG 2 beantragen musste, da ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr zuhause Lebte und keine Einkünfte hatte. Bafög wurde nie beantragt.


    Nach 1-2 Jahren wurde ich vom Jobcenter in das SGB XII Kap 4 übergeben, nachdem eine Prüfung auf EU Rene gestellt wurde vom DRV und Sozialamt und ich auf dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft wurde.


    Da die Kosten der PKV Versicherung nach einigen Jahren nicht mehr tragbar waren und über die Beiträge hinwegingen, die das Amt übernommen hatte, um die 370 Euro im Monat. Musste ich gezwungermaßen in den Basistarif der PKV wechseln.


    Dort bin ich bis heute.


    Ich habe keine Kraft mehr zu Ärtzten zu gehn, die mich oft nicht annehmen, oder sich weigern mich zu Basistarif Konditionen zu behandeln. Besonders Zahnärtze. Ich muss jedes mal die "Hosen runter lassen", wenn ich zu einem Art gehe, oft kommt dann ein "was ist das denn, da muss ich erst mal den Arzt fragen ob er sie behandelt". Dann muss ich jedesmal meine Situation erklären, was sehr entwürdigend ist. Zu 99% bekomme ich dann einige Monate später eine Privatrechnung, die völlig falsch abgerechent ist. Obschon ich mehrfach darauf hingeweisen habe bei den Ärtzten, dass ich Basistarif versichert bin, mich ausgewiesen habe mit einem Dokument wo die Sätze drauf stehn. Dies wird ignoriert. Dann muss ich immer mich bei den Ärtzten vorstellen und darum betteln, dass sie von Kosten zurück gehen von Behandlungen die gar nicht teil der GKV sind, oder falsche Abrechnungen noch mal erneut ändern. Sonst droht immer die Ablehnung der Kostenübernahme der PKV. Bestimmt schon über 20 mal passiert in den Jahren, eigentlich immer, bei jeder Rechnung. Gibt es hier einen Abzug da eienn Abzug oder die volle Ablehnung.


    Jetzt erst wieder geschehn am Freitag... was auch der Grund ist, wieso ich mich hier melde. Ich habe Depressionen zB und auch ME/CFS, Fibromaligie, Schlafpanoe, soziale Phobien, die Liste ist lang. Und als ich den Brief am Freitag aufmachte saß ich erst mal wieder in Tränen auf der Treppe, gezittert am ganzen körper und die dunklen Gedanken kamen zurück. 850 Euro GOÄ Rechnung, Zahlung sofort fällig, 30 Tage Zahlungszeit sonst erste Mahnung. Abgerechnet nach privat Patient 2.3 facher Satz. Knochenmarkpiopsie.


    Ich muss morgen nun versuchen dort anzurufen, was mir kaum möglich ist in meiner gesundheitlichen Sitatuon und hoffen, dass die Rechnung geändert wird.


    Ich leide sehr unter der Situation und kann einfach nicht mehr.


    Ein Bekannter hatte mich etwas seelisch aufgefangen am Tag darauf und mir irgendwie Hilfe angeboten. Er wollte schauen ob er mich vielleicht, ist nicht gesagt dass das möglich ist, für einen Monat oder zwei bei einem Betrieb unterbringen könnte, falls etwas offen sein sollte.


    Doch ich weiß nicht, ob dies in meiner Situation überhaupt aussicht auf Erfolg hätte. Allein schon wegen der damaligen Entbindung von der Versicherungspflicht. Meinem Bezug von SGB XII Kap 4.


    Ich war zu dem heutigen Tage also noch niemals in der GKV, ich war auch noch niemals irgendwo angestellt.


    Ist die damalige Entbindung von der Versicherungspflicht zum Eintritt wegen Studiums noch heute gültig? Oder ist diese automatisch verwirkt, nach Exmatrikulation auch ohne Abschluss?


    Hätte ich dies damals anmelden müssen, sind also Fristen verstrichen? Oder passierte das automatisch? Ich bin seitdem ja in der PKV verblieben.


    Muss ich der Befreiung von der Versicherungspflicht von damals zum Eintritt des Studiums noch mals heute widersprechen auch wenn dies schon 10-12 Jahre her ist? Oder ist dies gar nich tmehr möglich und wäre zum damaligen Austritt von der Uni geschen müssen? Ich wurde darauf nie hingewiesen. Oder wird diese automatisch unwirksam, da ich seit dem nie ein Arbeitsverhältnis hatte.


    Gibt es irgend eine "12 Monats Klausel"? Von der ich mehrfach lese, dass versicherungspflicht nur eintritt, wenn man "länger / dauerhaft" angestellt ist? Oder würde 1 Monat reichen?


    Der RBB Artikel von 2010 hat so und nicht anders immer noch bedeutung. Ich hatte den nur verlinkt, weil er einfach mir aus der Seele spricht, zu allem was dort geschildert wird. Alles was in dem Artikel beschrieben wurde, kann ich zu 100% zustimmen, und so geschieh es mir jedesmal, bei jedem Arzt bis Heute. Das Thema wurde von der Politik vergessen. Niemand weiß darüber bescheib, nicht mal Ärtze, es heißt immer bei der Anmeldung "was ist das denn, sie sind privat versichert?". Ich muss immer eine Diskussion führen, erklären, und am ende bekomm ich trotzdem eine falsche Abrechnung mit Kosten die die PKV ablehnt. Zahnärtze müssen einen nicht behandeln nur in Notsituationen. Zahnzusatzversicherung darf man nicht abschließen bzw es gibt keine. Ich beziehe Sozialhilfe und kann nicht einmal zu einem Arzt gehen.


    LG

  • Hallo.


    Wäre bei den Hemmnissen für eine normale Beschäftigung nicht auch eine geschützte Werkstatt eine Möglichkeit? Grundsätzlich würde die Tätigkeit dort auch zur Versicherungspflicht führen.

    Hallo Referat Janders das wäre grundsätzlich ein Weg, den peterk2 ausloten sollte. Fraglich ist allerdings, ob bei ihm die formalen Voraussetzungen zur Aufnahme in eine solche - bis vor kurzem noch anders bezeichnete - Werkstatt vorliegen. Zumindest könnte ich es nicht beurteilen, auch wenn dazu noch mehr zweckdienliche Sachinformationen von ihm hier eingestellt würde, Eine solche Stelle müsste für ihn ja auch örtlich erreichbar sein. Wenn beides allerdings zuträfe, wäre es für ihn der - nein, zwar nicht der Königsweg, aber immerhin ein Lichtblick.


    Der alternativ von ihm angesprochene Individualversuch, über einen herkömmlichen (Midi-)Job bei dem Bekannten in die GKV zu kommen - das kann schon gelingen - sollte allerdings keine Schwachstellen enthalten: Die von ihm besetzte Stelle sollte schon vorher existiert haben, ein Arbeitsvertrag und ein Gehaltskonto müssen sein und beides sollte auch nachweislich bedient worden sein. Allein der gute Wille des Bekannten - ok, ich tu dir den Gefallen, aber möglichst ohne Umstände - reicht nicht.


    Um leider etwas Wasser in den noch gar nicht vorhandenen Wein zu schütten: Selbst wenn peterk2 es gelingen sollte, auf dem ein oder anderen Weg ein neues GKV-Kärtchen zu erhalten, heißt das noch nicht, dass er auch einen Arzt findet: Auch GKV-Versicherte ohne seine spezielle Vorgeschichte, die aber z. B. den Wohnbezirk gewechselt haben oder deren altgedienter Hausarzt altersbedingt aufhört, sollen es zurzeit nicht gerade leicht haben, anderweitig unterzukommen.


    Der PKV-Basistarif ist unbestritten eine Baustelle, im Kontext allerdings auch nicht die einzige.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo,
    ich habe vor durch eine unbefristete Teilzeit (<50%) von der PKV in die GKV zu wechseln.

    Da ich nicht riskieren möchte auf Teilzeit zu bleiben möchte ich einen Passus aufnehmen, daß ich das Recht habe später zu einem Termin meiner Wahl wieder in Vollzeit zu gehen. (z.B: nach ca. 4 Monaten)
    Könnte dieser Pasuss dazu führen, daß die Prüfung ergibt, daß man doch in der PKV bleiben muss (Vollzeit war absehbar) oder ist dieser unschädlich für die vorausschauende Berechnung des JAEG?

  • Mit der Brückenteilzeit hat man einen gesetzlichen Anspruch wieder auf 100% zu kommen.

    Dies wird auch direkt von Finanztip so als Möglichkeit aufgelistet: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/

    Eine gute Möglichkeit, auf diesem Wege wieder in die GKV zurückzukehren, bietet die sogenannte Brückenteilzeit. Mit dem Gesetz, das 2019 in Kraft getreten ist, können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren und dann zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren. Von der Brückenteilzeit mit Rückkehrrecht profitieren allerdings nur Angestellte, die seit mindestens sechs Monaten bei einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beschäftigt sind. Dann können sie die befristete Teilzeit für mindestens ein Jahr beantragen.

    Natürlich kannst du auch mit deinem Arbeitgeber schon nach weniger als einem Jahr einvernehmlich vereinbaren, dass du wieder aufstocken möchtest und wenn es die betrieblichen Umstände nötig machen auch trotz Teilzeit Überstunden leisten.

  • Ich müsste diese Brückenteilzeit aus privaten Gründen leider genau einen Tag vor meinem 55.Geburtstag nehmen.

    Wäre dies OK oder auch etwas, was kritisch bei der Prüfung auffallen würde?

  • Ich müsste diese Brückenteilzeit aus privaten Gründen leider genau einen Tag vor meinem 55.Geburtstag nehmen.

    Wäre dies OK oder auch etwas, was kritisch bei der Prüfung auffallen würde?

    Der Wechsel muss rechtzeitig erfolgen. Wenn Du am Tag vor Deinem 55. Geburtstag pflichtversichert bist, dann ist alles easy.

    Aber Du kannst davon ausgehen, dass diese Grenzfälle (am letzten Tag) eher gründlicher als der Durchschnitt betrachtet werden.