Vermindert BAföG-Zuschuss die Werbungskosten?

  • Hallo liebe Community,


    nachdem ich bezüglich der nachfolgenden Frage sowohl im Internet auch als bei Steuerberatern abweichende Antworten bekommen habe, habe ich große Hoffnungen, dass ihr mir bei meinem Problemchen helfen könnt.


    Vorab: es geht bei mir um normales BAföG und nicht um Meister-BAföG. Ich habe die letzten zwei Jahre BAföG-Förderung für mein Masterstudium erhalten. Aufgrund meiner Aufwendungen während des Studiums ergibt sich über die Jahre 2014, 2015 und 2016 ein durchaus beträchtlicher Betrag an Verlustvortrag durch Werbungskosten. Für 2014 hatte ich bereits meine Steuererklärung gemacht. Dabei wurde vom Finanzamt der komplette Zuschuss (also 50% der gesamten BAföG-Förderung) von den Werbungskosten abgezogen. Da ich im Jahr 2015 ein Auslandssemester absolviert habe, habe ich eine recht hohe Förderung bekommen und wollte deshalb nochmal genau auf den Grund gehen, ob das BAföG denn nun wirklich in der Steuererklärung angerechnet werden soll.


    Ich habe im Internet einige Quellen gefunden, die besagen, dass man alle Zuschüsse von den akkumulierten Werbungskosten abziehen muss. Andere Quellen (u.a. http://www.finanztip.de/community/th...masterstudiums) sagen, dass BAföG komplett steuerfrei ist und dabei komplett ignoriert werden kann. Ist dies so korrekt? Kann hier jemand evtl. auch mit Gesetzesparagraphen helfen? Wie soll man gegenüber dem Finanzamt argumentieren?


    Über eure Unterstützung wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank!


    Herzliche Grüße

  • BaFöG-Leistungen sind steuerfreie Zahlungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts des Studierenden dienen.
    Sie sind nicht dazu bestimmt, um vorweggenommene Werbungskosten zu vermindern.


    Insoweit sind sie auch nicht als "Quasi-Einkommen" gegenzurechnen bei den geltend gemachten Werbungskosten.
    Wenn im Internet einige Quellen das Gegenteil behaupten, dann haben diese Quellen wenig Ahnung oder der Zusammenhang ist anders.