BaFin-Sammelverfügung zur Meldung von Unregelmäßigkeiten im Außen- und Innendienst
Vermittler und Innendienstmitarbeiter der Versicherungen sollen in 2015 rund 15,4 Mio. Euro zum Nachteil der Versicherer veruntreut haben.
Der Versicherungsbote und das Fachportal procontra-online.de berichteten die Zahlen auf Basis der Sammelverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) vom Mai 2016.
https://www.bafin.de/SharedDoc…_blob=publicationFile&v=4
Welche Sparten betroffen waren, sehen Sie in der Tabelle im Artikel des Versicherungsboten. Diesen Artikel können Sie unter
http://www.versicherungsbote.d…hgldcv5q9mgqpbg4s2v0spa91
abrufen.
Die Versicherer haben der BaFin alle Unregelmäßigkeiten zu melden, die Mitarbeiter ihres Innen- und
Außendienstes begehen, also vor allem gebundene Versicherungsvermittler, Mehrfachvertreter, Versicherungsmakler und angestellte Außendienstmitarbeiter. Zu den Unregelmäßigkeiten zählen
insbesondere alle strafbaren Eigentums- und Vermögensdelikte, zum Beispiel Diebstahl, Betrug – wie
die Erschleichung von Provisionen –, Untreue, Unterschlagung von Inkassogeldern sowie Computermanipulationen, die beispielsweise zur Verbuchung von Geldern anderer auf Konten des Vermittlers führen.
Mein Kommentar:
Eine wahrlich „traurige“ Statistik, aber leider Realität.
"Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)