Hallo,
bei Pflichtversicherte Renter welche in der KVdR krankenversichert sind gibt es doch für Versorgungsbezüge und bei Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit einen Freibetrag von Ca Euro 140(5% der gesetzlichen Bezugsgroesse).
Frage: Gilt dieser Freietrag bzw Freigrenze auch fuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb und bei Einkuenften aus Land- und Forstwirtschaft?
Vielen Dank für die Bemühungen